Sparen & Anlegen
ETF-Investments für Österreicher: Günstig und breit gestreut anlegen
550 Euro Kapitalertragsteuer in einem Jahr, in dem der Fonds im Minus lag: Das ist kein Rechenfehler, sondern die gesetzliche Folge, wenn ein ETF in Österreich kein Meldefonds ist. Wer hierzulande in Indexfonds anlegt, entscheidet mit der Auswahl nicht nur über Kosten und Streuung, sondern über die steuerliche Behandlung, und die kann teurer werden als jede Verwaltungsgebühr.
Was ein ETF ist und wo die Kosten entstehen
Ein börsengehandelter Indexfonds bildet einen Index nach, statt ihn schlagen zu wollen. Er kauft die enthaltenen Titel in der Gewichtung des Index und verzichtet auf ein Fondsmanagement, das Einzelwerte auswählt. Genau daraus entsteht der Kostenvorteil gegenüber aktiv verwalteten Fonds.
Die laufenden Kosten stehen in der Gesamtkostenquote, der Total Expense Ratio oder TER. Bei Aktien-ETFs bewegt sie sich meist zwischen 0,04 und rund 1 Prozent im Jahr, Werte unter 0,3 Prozent gelten als günstig. Ein Ausgabeaufschlag, wie ihn klassische Fonds kennen, fällt bei ETFs nicht an; dafür zahlen Sie beim Kauf über die Börse den Spread zwischen An- und Verkaufskurs sowie die Ordergebühr Ihres Brokers.
Weil die TER jährlich vom Fondsvermögen abgezogen wird, wirkt sie über lange Zeiträume stark. Wie sich schon geringe Unterschiede aufsummieren, ist im Beitrag zu den ETF-Sparplänen durchgerechnet.
Die wichtigste Frage vor dem Kauf: Meldefonds oder nicht
Bevor Sie auf die Kostenquote schauen, klären Sie den steuerlichen Status. Ein Meldefonds übermittelt seine steuerlich relevanten Daten an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB), die daraus die Bemessungsgrundlage für den österreichischen Fiskus errechnet. Die Depotbank kann dann korrekt abrechnen.
Ein Fonds ohne diese Meldung heißt Nicht-Meldefonds. Weil dem Gesetzgeber die tatsächlichen Ertragsdaten fehlen, greift eine pauschale Besteuerung, und die ist bewusst so angesetzt, dass sie den Anleger nicht begünstigt.
Ob ein konkreter Fonds gemeldet ist, lässt sich vor dem Kauf mit der ISIN im OeKB-Portal unter my.oekb.at nachschlagen. Dieser Schritt dauert eine Minute und ist die wirksamste Steueroptimierung, die Ihnen bei ETFs offensteht.
Was ein Nicht-Meldefonds tatsächlich kostet
Die Pauschalbesteuerung funktioniert nach einer Regel mit Untergrenze. Besteuert werden 27,5 Prozent auf 90 Prozent des Jahreskursgewinns, mindestens aber 27,5 Prozent auf 10 Prozent des Fondswerts zum Jahresende. Es gilt der höhere der beiden Beträge.
Diese Untergrenze ist der eigentliche Fallstrick, denn sie kennt keine Verluste:
| Szenario bei 20.000 Euro Fondswert | Bemessungsgrundlage | KESt 27,5 % |
|---|---|---|
| Jahr mit Verlust | 10 % von 20.000 = 2.000 Euro | 550,00 Euro |
| Jahr mit 500 Euro Gewinn | Untergrenze greift: 2.000 Euro | 550,00 Euro |
| Jahr mit 4.000 Euro Gewinn | 90 % von 4.000 = 3.600 Euro | 990,00 Euro |
Im ersten Fall zahlen Sie 550 Euro Steuer auf einen Verlust. Im zweiten Fall übersteigt die Steuer den tatsächlichen Gewinn von 500 Euro. Erst wenn der Kursgewinn über rund 2.222 Euro liegt, wirkt die 90-Prozent-Regel überhaupt, weil sie dann die Untergrenze übersteigt.
Dazu kommt der Aufwand: Bei einem ausländischen Depot ohne österreichischen Steuerabzug müssen Sie diese Beträge selbst in die Steuererklärung eintragen.
Thesaurierend oder ausschüttend: die ausschüttungsgleichen Erträge
Bei Meldefonds stellt sich die nächste Frage. Ein ausschüttender ETF zahlt Dividenden aus, auf die die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent im Zeitpunkt der Ausschüttung anfällt. Das ist unmittelbar einleuchtend.
Ein thesaurierender ETF legt die Erträge stattdessen wieder an, es fließt kein Geld. Steuerfrei ist er deshalb aber nicht: Die einbehaltenen Erträge gelten als ausschüttungsgleiche Erträge und sind jährlich zu versteuern, obwohl auf dem Konto nichts ankommt.
Ein Beispiel mit 10.000 Euro in einem thesaurierenden Meldefonds, der im Jahr 200 Euro an ausschüttungsgleichen Erträgen ausweist: Fällig werden 55 Euro Kapitalertragsteuer, ohne dass ein Cent ausgezahlt wird. Bei einem inländischen Depot bucht die Bank diesen Betrag vom Verrechnungskonto ab. Wer dort keine Deckung vorhält, bekommt eine unerwartete Belastung.
Warum daraus keine Doppelbesteuerung wird
An dieser Stelle entsteht regelmäßig die Sorge, am Ende zweimal zu zahlen: einmal jährlich auf die thesaurierten Erträge und später noch einmal auf den Kursgewinn. Das Gesetz verhindert das über die Anschaffungskosten.
Jeder bereits versteuerte ausschüttungsgleiche Ertrag erhöht den steuerlichen Einstandswert. Fortgesetzt am Beispiel oben: Die Anschaffungskosten steigen von 10.000 auf 10.200 Euro. Wird der Anteil später um 15.000 Euro verkauft, beträgt der steuerpflichtige Gewinn 4.800 statt 5.000 Euro.
Der Verlustausgleich und der fehlende Freibetrag
Zwei weitere Eigenheiten des österreichischen Systems wirken sich direkt auf die Nettorendite aus, und sie ziehen in entgegengesetzte Richtungen.
Zugunsten der Anleger wirkt der Verlustausgleich. Gewinne und Verluste desselben Kalenderjahres werden gegeneinander aufgerechnet, besteuert wird nur der Saldo. Wer in einem Jahr mit einem ETF 3.000 Euro Gewinn realisiert und mit einem anderen 1.200 Euro Verlust, zahlt Kapitalertragsteuer auf 1.800 Euro, also 495 statt 825 Euro. Die Ersparnis von 330 Euro entsteht ohne Zutun, sofern beide Positionen im selben Depot liegen: Die inländische Depotstelle rechnet das automatisch gegen. Verteilen sich die Papiere auf mehrere Banken, funktioniert der Ausgleich nicht von selbst, sondern erst über die Steuererklärung.
Zulasten der Anleger wirkt eine Lücke: Einen Freibetrag für Kapitalerträge, wie ihn Deutschland mit dem Sparerpauschbetrag kennt, gibt es in Österreich nicht. Besteuert wird ab dem ersten Euro. Wer Vergleichsrechnungen aus deutschen Ratgebern übernimmt, rechnet sich die Nettorendite deshalb systematisch zu gut.
Das Fondsdomizil entscheidet über die Quellensteuer
Ein Kostenfaktor liegt vor der österreichischen Steuer und taucht in keiner Gebührenübersicht auf. Wenn ein ETF US-Aktien hält, behalten die USA auf die Dividenden Quellensteuer ein, bevor das Geld den Fonds überhaupt erreicht.
Wie viel hängengeblieben ist, richtet sich nach dem Sitz des Fonds. Irische Fonds profitieren vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und den USA und tragen meist nur 15 Prozent, in Luxemburg aufgelegte Fonds häufig den US-Standardsatz von 30 Prozent. Bei einem Welt-Index mit hohem US-Anteil summiert sich diese Differenz über die Jahre auf mehr, als die meisten TER-Unterschiede ausmachen.
Erkennbar ist das Domizil an der ISIN: Sie beginnt bei irischen Fonds mit IE, bei luxemburgischen mit LU.
Physische oder synthetische Replikation
ETFs bilden ihren Index auf zwei Wegen ab. Physisch replizierende Fonds kaufen die Wertpapiere tatsächlich, entweder vollständig oder als repräsentative Auswahl bei sehr breiten Indizes. Synthetische Fonds bilden die Wertentwicklung über ein Tauschgeschäft mit einer Bank ab.
Die synthetische Variante kann Kostenvorteile und eine genauere Indexnachbildung bringen, führt aber ein Kontrahentenrisiko ein: Fällt der Tauschpartner aus, hängt die Absicherung an hinterlegten Sicherheiten. Für langfristige Anlagen in Standardindizes ist die physische Replikation die einfachere Wahl, weil sie eine Risikoquelle weniger enthält.
Was ein ETF-Depot in Österreich kostet
Neben der TER fallen die Kosten der Depotstelle an. Österreichische Banken rechnen die Kapitalertragsteuer automatisch ab, was den Aufwand für Anleger erheblich senkt. Ausländische Broker sind oft günstiger, führen aber keine österreichische KESt ab, sodass sämtliche Erträge selbst erklärt werden müssen.
Diese Abwägung zwischen Gebühr und Steueraufwand ist im Beitrag zum Depot in Österreich ausführlicher beschrieben. Wie sich Kursgewinne, Dividenden und der Verlustausgleich steuerlich verhalten, steht im Beitrag zum Aktienkauf.
Der Stundungseffekt, den ETFs gegenüber Zinsprodukten haben
Ein Vorteil der Aktienanlage geht in der Diskussion um Steuersätze meist unter. Bei einem Sparbuch oder Festgeld wird jeder Zinsertrag im Jahr seines Anfallens besteuert, das Kapital wächst also nur mit dem versteuerten Ertrag weiter.
Bei einem ETF trifft das nur auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge zu. Der Kursgewinn dagegen bleibt unangetastet, solange Sie nicht verkaufen. Er arbeitet über die gesamte Haltedauer ungeschmälert weiter, und die Steuer wird erst am Ende fällig.
Bei einem thesaurierenden Meldefonds fällt der jährlich zu versteuernde Anteil zudem gering aus, weil er sich auf die vereinnahmten Dividenden beschränkt und nicht die Kurssteigerung umfasst. Bei einem breit gestreuten Aktienindex liegt die Dividendenrendite häufig bei ein bis zwei Prozent, während der größere Teil der Wertentwicklung aus Kursgewinnen stammt.
Für lange Anlagezeiträume ist dieser Stundungseffekt ein realer Zinseszinsvorteil, der unabhängig vom Steuersatz wirkt. Er ist auch der Grund, warum häufiges Umschichten teuer ist: Jeder Verkauf realisiert Gewinne und löst die Besteuerung aus, die sonst noch Jahre hätte warten können.
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Aus den steuerlichen Regeln ergibt sich eine brauchbare Reihenfolge für die Auswahl. Prüfen Sie zuerst über die ISIN, ob der Fonds Meldefonds ist, denn ein Nicht-Meldefonds macht jede Kostenersparnis zunichte. Sehen Sie danach auf das Domizil und bevorzugen Sie bei US-lastigen Indizes irische Fonds.
Erst an dritter Stelle kommt die Kostenquote, und dort lohnt der Blick auf das Fondsvolumen gleich mit: Sehr kleine ETFs werden häufiger geschlossen, was einen steuerpflichtigen Verkauf zu einem Zeitpunkt erzwingt, den Sie nicht gewählt haben.
Stand der Angaben: Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent auf Kursgewinne, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge nach BMF, Besteuerung von Kapitalerträgen im Inland. Pauschalbesteuerung von Nicht-Meldefonds mit 90 Prozent des Kursgewinns beziehungsweise mindestens 10 Prozent des Fondswerts sowie Erhöhung der Anschaffungskosten durch versteuerte ausschüttungsgleiche Erträge nach WKO, Besteuerung von Kapitalvermögen im Privatvermögen. Abfrage des Meldefonds-Status über das Portal der Oesterreichischen Kontrollbank. Kostenquoten und Fondsdomizile nach etf.at. Die Rechenbeispiele sind eigene Berechnungen auf Basis dieser Werte.