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Tagesgeldkonto in Deutschland – so wird es gemacht!

0 Euro Kapitalertragsteuer zieht eine deutsche Bank von den Zinsen eines österreichischen Kunden ab, und trotzdem sind diese Zinsen in Österreich nicht steuerfrei. Genau in dieser Lücke zwischen deutschem und österreichischem Steuerrecht liegt der wichtigste Unterschied zu einem heimischen Tagesgeldkonto, nicht in einem grundsätzlichen steuerlichen Vorteil, den ein deutsches Konto gegenüber einem österreichischen bieten würde, auch wenn die Werbung mancher Anbieter genau diesen Eindruck erwecken möchte.

Die Kapitalverkehrsfreiheit der EU erlaubt es, als österreichischer Staatsbürger ein Tagesgeldkonto bei einer deutschen Bank zu eröffnen, dagegen spricht rechtlich nichts. In der Praxis verlangen aber nicht alle deutschen Institute Kunden aus Österreich: Manche setzen einen Wohnsitz in Deutschland voraus, andere ein deutsches Referenzkonto, auf das Ein- und Auszahlungen laufen. Direktbanken, die gezielt EU-Ausländer als Kunden akzeptieren, identifizieren neue Kunden meist per Video-Ident-Verfahren oder über die österreichische Post, ohne dass eine persönliche Reise nach Deutschland notwendig wäre. Der gesamte Prozess von der Online-Antragstellung bis zur ersten Einzahlung dauert bei den meisten Anbietern nur wenige Werktage, spürbar länger wird es in der Regel nur, wenn die Identifizierung per Post gewählt wird und dabei zusätzliche Wartezeiten bei der Zustellung der Unterlagen entstehen. Wer sich für ein deutsches Tagesgeldkonto interessiert, sollte vor der Kontoeröffnung gezielt prüfen, ob der jeweilige Anbieter Kunden mit österreichischem Wohnsitz überhaupt akzeptiert, das ist keineswegs bei jeder Bank der Fall. Ein deutsches Referenzkonto lässt sich in der Praxis meist mit einem zusätzlichen, kostenlosen Girokonto bei einer deutschen Direktbank lösen, das dann ausschließlich für die Ein- und Auszahlungen auf das Tagesgeldkonto genutzt wird, ohne dass es für den täglichen Zahlungsverkehr gedacht ist. Wichtig ist, schon vor dem Ausfüllen des Eröffnungsantrags die eigene steuerliche Ansässigkeit korrekt als “Österreich” anzugeben, davon hängt später ab, ob die Bank überhaupt versucht, deutsche Abgeltungssteuer einzubehalten, und ob spätere Rückfragen oder Korrekturen überhaupt notwendig werden.

Warum keine deutsche Steuer abgezogen wird

Deutschland besteuert Zinserträge von Personen, die dort nicht steuerlich ansässig sind, grundsätzlich nicht über die deutsche Kapitalertragsteuer, weil beschränkt Steuerpflichtige von diesem Steuerabzug auf Zinsen ausgenommen sind. Eine deutsche Direktbank zieht Kunden mit Wohnsitz in Österreich deshalb regelmäßig keine Abgeltungssteuer ab, sofern die ausländische Ansässigkeit bei Kontoeröffnung korrekt angegeben wurde (§ 49 EStG, Stand 2026). Das klingt zunächst nach einem Vorteil, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Steuerpflicht in Österreich, es verschiebt lediglich, wer die Steuer abführt.

Die Steuerpflicht bleibt: 25 Prozent, aber selbst erklärt

Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten unterliegen in Österreich dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent, und zwar unabhängig davon, ob das Kreditinstitut seinen Sitz im Inland oder im EU-Ausland hat (§ 27a EStG 1988). Der Steuersatz selbst ist also identisch mit dem eines heimischen Tagesgeldkontos, wie es im Beitrag zu Tagesgeld in Österreich beschrieben ist. Der entscheidende, oft übersehene Unterschied liegt allein im Verfahren: Weil die deutsche Bank keine österreichische KESt einbehält, müssen Sie die Zinserträge als “ausländische Kapitalerträge” selbst in der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung angeben, das Finanzamt wendet den Sondersteuersatz anschließend im Steuerbescheid an. Eine Ausnahme gibt es für kleine Beträge: Bleibt der jährliche Zinsertrag aus dem Ausland unter 22 Euro, besteht dafür keine Veranlagungspflicht (geldmarie.at, Stand 2026).

Eine Beispielrechnung zeigt, dass der reine Steuersatz keinen Unterschied macht: Bei 20.000 Euro Einlage und angenommenen 2,8 Prozent Zinsen bei einer deutschen Direktbank ergeben sich 560 Euro Bruttoertrag, nach Abzug von 25 Prozent Steuer bleiben netto 420 Euro. Bei denselben 20.000 Euro und angenommenen 2,1 Prozent bei einer österreichischen Bank ergeben sich 420 Euro Bruttoertrag, nach Steuer bleiben netto 315 Euro. Der gesamte Unterschied von 105 Euro entsteht in diesem konkreten Beispiel also ausschließlich durch die höhere Bruttoverzinsung, nicht durch einen steuerlichen Vorteil, denn in beiden Fällen greift derselbe Steuersatz von 25 Prozent.

Deutsches Konto (Beispiel)Österreichisches Konto (Beispiel)
Zinssatz2,8 %2,1 %
Bruttoertrag bei 20.000 €560,00 €420,00 €
Steuer (25 %)140,00 € (selbst erklärt)105,00 € (automatisch)
Nettoertrag420,00 €315,00 €

Freistellungsauftrag: warum er Österreichern nicht hilft

In Deutschland können unbeschränkt Steuerpflichtige mit einem Freistellungsauftrag einen jährlichen Sparerpauschbetrag von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Für Österreicherinnen und Österreicher mit Wohnsitz in Österreich läuft dieses Instrument ins Leere, weil sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind und deshalb ohnehin von der deutschen Kapitalertragsteuer ausgenommen bleiben, wie oben beschrieben. Ein Freistellungsauftrag ist damit für diese Kundengruppe weder nötig noch möglich, er betrifft ausschließlich Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland. Wer als Österreicher ein entsprechendes Formular angeboten bekommt, sollte stattdessen sicherstellen, dass die Bank die Ansässigkeit in Österreich korrekt in den Kontounterlagen hinterlegt hat. Manche Banken verlangen dafür zusätzlich eine sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung des österreichischen Finanzamts, ein Formular, das die steuerliche Ansässigkeit amtlich bestätigt und auf Anfrage beim zuständigen Finanzamt ausgestellt wird. Ohne diesen Nachweis behalten manche Institute vorsichtshalber doch einen Steuerabzug ein, den Sie dann erst über ein separates, oft mehrere Monate dauerndes Erstattungsverfahren bei der deutschen Finanzverwaltung zurückfordern müssten, ein Umweg, der sich mit der richtigen Ansässigkeitsbescheinigung von vornherein vermeiden lässt und den meisten Kontoinhabern viel Geduld erspart.

Automatischer Informationsaustausch: das Finanzamt weiß es ohnehin

Seit 2017 tauschen die Finanzbehörden der EU-Staaten Kontodaten im Rahmen des Common Reporting Standard automatisch aus. Deutsche Banken melden Kontostände, Zinserträge und weitere Kapitalerträge österreichischer Kundinnen und Kunden dafür jährlich an die österreichische Finanzverwaltung, ohne dass es dazu eines Anlasses oder Verdachts bedarf (simplifytax.at, Stand 2026). Wer die Zinsen aus einem deutschen Tagesgeldkonto in der Steuererklärung schlicht weglässt, geht deshalb ein reales Entdeckungsrisiko ein, das in der Praxis über kurz oder lang zu einer Nachzahlung samt Anspruchszinsen führt, im ungünstigsten Fall zusätzlich zu einem Finanzstrafverfahren. Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, allerdings nur, wenn sie erfolgt, bevor die Behörde den Sachverhalt von sich aus aufgreift. Der gemeldete Datensatz umfasst neben den Zinserträgen auch Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und den Kontostand zum Jahresende, sodass dem Finanzamt ein vollständiges Bild vorliegt, selbst wenn Sie selbst nichts angeben. Die Übermittlung erfolgt planmäßig einmal jährlich, oft mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren gegenüber dem eigentlichen Steuerjahr, was in der Praxis dazu führt, dass Nachfragen des Finanzamts manchmal erst rückwirkend für mehrere, länger zurückliegende Jahre gleichzeitig eintreffen, inklusive der entsprechenden Anspruchszinsen für die gesamte Zwischenzeit.

Einlagensicherung: gesetzlich 100.000 Euro, oft mehr

Auch für ein deutsches Konto gilt die EU-weit einheitliche gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank, geschützt über die deutsche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Zusätzlich gehören viele deutsche Privatbanken einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken an, der über die gesetzliche Grenze hinaus Schutz bietet: Die Sicherungsgrenze ist dabei kein fixer Euro-Betrag, sondern ein prozentualer, gestaffelt gesenkter Anteil am haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank, aktuell (seit 1. Jänner 2025) 8,75 Prozent, allerdings ohne einklagbaren Rechtsanspruch und nachrangig zur gesetzlichen Sicherung (bankrecht-ratgeber.de, Stand 2026). Reine Direktbanken ohne eigene Vollbanklizenz sind dagegen teils nur über die gesetzliche Grenze abgesichert, ein Blick auf die konkrete Institutszugehörigkeit vor der Einzahlung größerer Summen lohnt sich deshalb, unabhängig davon, ob das Geld in Österreich oder in Deutschland liegt. Wichtig für die Praxis: Im Entschädigungsfall wickelt die zuständige deutsche Einlagensicherungseinrichtung die Auszahlung ab, nicht eine österreichische Stelle, die Kommunikation läuft dann auf Deutsch und über deutsche Fristen und Formulare. Bei Beträgen deutlich über der gesetzlichen Grenze von 100.000 Euro sollten Sie sich außerdem vorab schriftlich bestätigen lassen, welchem konkreten Sicherungssystem die jeweilige Bank tatsächlich angehört, da sich Zugehörigkeiten im Zuge von Umstrukturierungen oder Übernahmen auch ändern können, ohne dass Bestandskunden das automatisch mitbekommen.

Lohnt sich der Wechsel wirklich?

Weil der Steuersatz auf beiden Seiten der Grenze gleich hoch ausfällt, entscheidet allein die Bruttoverzinsung darüber, ob sich ein deutsches Tagesgeldkonto lohnt, abzüglich des zusätzlichen Aufwands für die jährliche Selbstdeklaration. Wer ohnehin schon eine Steuererklärung abgibt, für den ist dieser Mehraufwand überschaubar, wer bisher keine abgeben musste, bekommt durch ein ausländisches Konto eine neue, wiederkehrende Verpflichtung dazu, die auch bei kleinen Beträgen über der 22-Euro-Freigrenze jedes Jahr aufs Neue erfüllt werden muss, selbst wenn sich am Konto sonst nichts ändert. Bei sehr kleinen Sparbeträgen kann dieser jährliche Verwaltungsaufwand den tatsächlichen Zinsvorteil eines deutschen Kontos in der Praxis leicht übersteigen, während er bei größeren, mehrjährig geparkten Summen kaum noch ins Gewicht fällt. Ein sorgfältiger Vergleich der aktuellen Konditionen lohnt sich deshalb in jedem Fall, bevor überhaupt eine Entscheidung fällt, wie stark sich Tagesgeldzinsen und alternativ ein Sparbuch bei Online-Banken unterscheiden können, zeigt der jeweilige Blick auf aktuelle Vergleichsportale. Wer sich für ein deutsches Konto entscheidet, sollte den Verwaltungsaufwand realistisch einplanen: eine zusätzliche Zeile in der jährlichen Steuererklärung, ein zusätzliches Login und im Ernstfall eine Kommunikation auf Deutsch mit einer ausländischen Bank, deren Kundenservice nicht immer auf österreichische Besonderheiten eingestellt ist. Wer aus österreichischer Sicht auch größere Geldgeschäfte in Deutschland plant, etwa den Kauf einer Immobilie in Deutschland, stößt auf ganz ähnliche Grundfragen: Was gilt drüben, und was bedeutet das konkret für die eigene Steuererklärung zuhause. In beiden Fällen lohnt sich derselbe Grundsatz: nicht von der Werbung eines einzelnen Anbieters ausgehen, sondern die eigene steuerliche Situation vorab mit einer Steuerberatung oder zumindest anhand verlässlicher, aktueller Quellen klären.

Stand der Angaben: Besteuerung ausländischer Kapitalerträge und Freigrenze nach geldmarie.at sowie § 27a EStG 1988, Stand 2026. Automatischer Informationsaustausch nach simplifytax.at, Stand 2026. Angaben zur freiwilligen Einlagensicherung nach dem Bundesverband deutscher Banken, Stand 2026. Die Beispielrechnung zum Zinsvergleich verwendet angenommene, realistische Beispielzinssätze zur Veranschaulichung, keine tagesaktuellen Angebote.

Quellen