Arbeit & Pension
Gehalt österreichischer Bürgermeister: So viel verdienen die Gemeindespitzen
2.740 Euro in der kleinsten burgenländischen Gemeinde, 17.262,90 Euro an der Spitze in Vorarlberg: Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Bürgermeisterbezug in Österreich liegt mehr als das Sechsfache. Beide Beträge sind rechtmäßig, weil es kein österreichisches Bürgermeistergehalt gibt, sondern neun verschiedene Regelungen.
Warum die Bezüge Ländersache sind
Die Gemeinde ist in Österreich verfassungsrechtlich dem jeweiligen Bundesland zugeordnet, und damit fällt auch die Regelung der Funktionsbezüge in die Landeskompetenz. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gemeinde-Bezügegesetz oder eine vergleichbare Vorschrift erlassen.
Wie sich Erwerbseinkommen dieser Größenordnung steuerlich auswirkt, zeigt der Beitrag zum Lohnsteuerausgleich. Der Bund gibt lediglich einen Rahmen vor. Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre setzt eine absolute Obergrenze für alle Politikerbezüge in Österreich, gemessen am Bezug des Nationalratspräsidenten. Innerhalb dieser Decke sind die Länder frei.
Eine bundesweite Gehaltstabelle für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kann es deshalb nicht geben. Wer eine findet, sieht entweder eine Zusammenstellung aus neun Quellen oder eine Schätzung.
Die tatsächliche Spannweite
Der Österreichische Gemeindebund hat die Bezüge der Bundesländer verglichen, Wien ausgenommen, weil dort die Stadt zugleich Bundesland ist. Über die acht verbleibenden Länder reichen die monatlichen Bruttobezüge von 2.740 bis 17.262,90 Euro.
| Bundesland | Bezugsspanne brutto pro Monat | Besonderheit |
|---|---|---|
| Burgenland | 2.740,60 bis 5.344,00 Euro | niedrigste Einstiegswerte |
| Salzburg | 5.616,70 bis 10.064,60 Euro | beste Durchschnittsbezahlung |
| Vorarlberg | 2.325,76 bis 17.262,90 Euro | größte Spreizung, eigene Berechnungslogik |
Der Vergleich zwischen Burgenland und Salzburg zeigt das Prinzip: Eine Bürgermeisterin einer kleinen Salzburger Gemeinde verdient mehr als doppelt so viel wie ihre burgenländische Amtskollegin in einer gleich großen Gemeinde. Die Arbeit unterscheidet sich nicht, die Landesgesetzgebung schon. Für die Betroffenen ist das keine akademische Frage: Über eine Funktionsperiode von fünf oder sechs Jahren summiert sich der Unterschied auf einen sechsstelligen Betrag, ohne dass eine der beiden Gemeinden darauf Einfluss hätte.
Wie die Staffelung funktioniert
Innerhalb eines Bundeslandes richtet sich der Bezug nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Technisch geschieht das über einen Prozentsatz eines Ausgangsbetrags, der wiederum an den Bezug eines Nationalratsabgeordneten anknüpft.
In der Steiermark etwa reicht die Staffel von 25 Prozent des Ausgangsbetrags für Gemeinden bis 500 Einwohner bis zu 95 Prozent für die größten Gemeinden. Der Bezug eines Nationalratsabgeordneten liegt 2026 bei 10.351,39 Euro monatlich und ist eingefroren, weil die Bezugsanpassung auf Bundesebene bis 31. Dezember 2026 entfällt.
Diese Kopplung hat eine Folge, die selten bedacht wird: Wenn der Bund eine Nulllohnrunde beschließt, wirkt sie über die Ausgangsbeträge indirekt bis in die Gemeindestuben durch, ohne dass ein Landtag darüber abstimmen müsste.
Der Sonderfall Vorarlberg
Das komplexeste System hat Vorarlberg. Dort fließt neben der Einwohnerzahl auch die Zahl der Nächtigungen in die Berechnung ein, also die touristische Belastung einer Gemeinde.
Die Logik dahinter ist nachvollziehbar. Eine Tourismusgemeinde mit 1.500 Einwohnern und Hunderttausenden Nächtigungen betreibt eine Infrastruktur, die für ein Vielfaches der Wohnbevölkerung ausgelegt ist: Wasserversorgung, Abwasser, Straßen, Rettung, Veranstaltungssicherheit. Der Verwaltungsaufwand des Bürgermeisters richtet sich dort nicht nach dem Melderegister.
Genau daraus erklärt sich auch die größte Spreizung aller Bundesländer, von 2.325,76 bis 17.262,90 Euro. Der Höchstwert markiert zugleich den höchsten Bürgermeisterbezug Österreichs außerhalb Wiens.
Was Vizebürgermeister erhalten
Auch die Stellvertretung ist landesweise unterschiedlich geregelt, ebenfalls als Prozentsatz des Bürgermeisterbezugs:
| Bundesland | Anteil für Vizebürgermeister |
|---|---|
| Niederösterreich | 50 %, 40 % und 35 % (je nach Reihung) |
| Burgenland | 40 % für die erste, 20 % für weitere |
| Steiermark | 30 % |
Dass mehrere Vizebürgermeister mit gestaffelten Anteilen vorgesehen sind, hängt mit der Größe der Gemeinden zusammen. In größeren Städten sind Stellvertretungen mit eigenen Ressorts üblich, in kleinen Gemeinden ist die Funktion oft weitgehend ehrenamtlich.
Wien als eigene Kategorie
Wien fällt aus jedem Vergleich heraus, weil die Stadt zugleich Bundesland ist. Der Bürgermeister ist dort in Personalunion Landeshauptmann, und sein Bezug richtet sich nach den Regelungen für Landeshauptleute, nicht nach einem Gemeinde-Bezügegesetz.
Vergleiche, die Wien in eine Tabelle mit Gemeinden stellen, vergleichen deshalb zwei verschiedene Funktionen. Dasselbe gilt für die Landeshauptstädte, deren Bürgermeister zwar dem Gemeinderecht unterliegen, aber Verwaltungen mit mehreren tausend Bediensteten führen. Für die Einordnung der übrigen Bundesländer ist die Auslassung sinnvoll und keine Lücke.
Was hinter den Zahlen steckt
Die Bezüge wirken in den größeren Gemeinden hoch und in den kleinen erstaunlich niedrig. Beides erklärt sich aus der Realität des Amtes.
In Gemeinden unter etwa tausend Einwohnern ist das Bürgermeisteramt in der Regel keine Vollzeitfunktion. Es wird neben einem Hauptberuf ausgeübt, oft mit erheblichem Zeitaufwand am Abend und am Wochenende. Ein Bezug von rund 2.700 Euro brutto steht dort einer Tätigkeit gegenüber, die den Hauptberuf begleitet, nicht ersetzt.
Zugleich trägt auch die Bürgermeisterin einer 400-Einwohner-Gemeinde die volle Verantwortung als Behörde erster Instanz, für Bauverfahren, Wasserrecht und Katastrophenschutz, einschließlich persönlicher Haftungsrisiken. Das Aufgabenprofil skaliert nicht in gleichem Maß mit der Einwohnerzahl wie der Bezug.
Die Staffel an einem Beispiel durchgerechnet
Wie sich die Prozentstaffel in Euro übersetzt, lässt sich am steirischen Modell zeigen. Grundlage ist der Ausgangsbetrag von 10.351,39 Euro:
| Anteil laut Staffel | Bezug pro Monat | Jahresbezug bei 14 Bezügen |
|---|---|---|
| 25 % (kleinste Gemeinden) | 2.587,85 Euro | 36.229,86 Euro |
| 50 % | 5.175,69 Euro | 72.459,73 Euro |
| 75 % | 7.763,54 Euro | 108.689,60 Euro |
| 95 % (größte Gemeinden) | 9.833,82 Euro | 137.673,49 Euro |
Die Beträge sind Bruttowerte und unterliegen wie jedes Erwerbseinkommen der Lohnsteuer. Weil der österreichische Tarif progressiv verläuft, fällt die Durchschnittsbelastung an den beiden Enden der Staffel sehr unterschiedlich aus: Bei einem Jahresbezug von 36.229,86 Euro beträgt die Tarifsteuer 5.961,96 Euro, also 16,5 Prozent des Bezugs. Bei 137.673,49 Euro sind es 52.557,56 Euro und damit 38,2 Prozent.
Die Spreizung der Nettobezüge fällt also spürbar geringer aus als jene der Bruttobezüge. Wie sich die Stufen im Einzelnen zusammensetzen, steht im Beitrag zur Lohnsteuertabelle.
Nebenberuf, Hauptberuf und die Pension
Aus der Höhe des Bezugs folgt unmittelbar, ob das Amt hauptberuflich ausgeübt werden kann. In den unteren Staffelstufen ist das faktisch ausgeschlossen: Wer 2.587,85 Euro brutto erhält, wird kaum eine gut bezahlte Anstellung dafür aufgeben.
Damit entsteht eine Doppelbelastung, die in der öffentlichen Debatte über Politikerbezüge selten vorkommt. Der Bürgermeister einer kleinen Gemeinde arbeitet tagsüber in seinem Beruf und führt abends die Amtsgeschäfte, hält Sprechstunden ab, sitzt in Sitzungen und ist bei Katastrophen als Behörde erreichbar. Ein Bezug in dieser Größenordnung entlohnt keine zweite Vollzeitstelle, sondern gleicht eine Belastung teilweise aus.
Für die Alterssicherung zählt der Bezug als Erwerbseinkommen und begründet entsprechende Versicherungszeiten. Anders als bei früheren Politikerpensionsregelungen entsteht daraus jedoch kein eigener Anspruch, der über das allgemeine Pensionsrecht hinausginge. Wer das Amt nach einer oder zwei Funktionsperioden wieder abgibt, kehrt in seinen Beruf zurück und nimmt lediglich die erworbenen Beitragsmonate mit.
Das erklärt einen strukturellen Befund, der Gemeinden zunehmend beschäftigt: Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt zu finden, wird schwieriger, und der Bezug ist dabei nur einer von mehreren Gründen neben Zeitaufwand, Haftungsrisiko und öffentlicher Exponiertheit.
Warum ein Vergleich mit der Privatwirtschaft hinkt
In Diskussionen über Bürgermeisterbezüge fällt regelmäßig der Vergleich mit Führungskräften in Unternehmen ähnlicher Größe. Eine Gemeinde mit 5.000 Einwohnern verwaltet ein Budget, beschäftigt Personal und betreibt Infrastruktur wie ein mittelständisches Unternehmen, wird aber schlechter entlohnt als dessen Geschäftsführung.
Der Vergleich trifft einen wahren Punkt und übersieht drei Unterschiede. Erstens ist das Amt befristet und an Wahlen gebunden: Es gibt keine Kündigungsfrist, keine Abfindung und keine Planbarkeit über die Funktionsperiode hinaus. Zweitens ist der Handlungsspielraum gesetzlich eng gefasst, weil ein Bürgermeister Beschlüsse des Gemeinderats vollzieht und als Behörde an Verfahrensrecht gebunden ist. Drittens ist die Vergütung nicht verhandelbar, sondern gesetzlich festgelegt.
Wer die Funktion also mit einer Geschäftsführung vergleicht, vergleicht ein weisungsgebundenes öffentliches Amt mit unternehmerischer Leitungsverantwortung. Die Gehaltsdifferenz spiegelt diesen Unterschied ebenso wie die geringere Vergleichbarkeit der Risiken.
Was die Transparenz der Bezüge bewirkt
Ein Nebeneffekt der gesetzlichen Festlegung ist bemerkenswert. Weil jeder Bezug aus Staffel und Ausgangsbetrag berechenbar ist, kann jede Bürgerin nachrechnen, was die eigene Gemeindespitze verdient, ohne Auskunft verlangen zu müssen.
Diese Nachvollziehbarkeit ist der Grund, warum Debatten über Bürgermeisterbezüge in Österreich meist um die Angemessenheit der Staffel geführt werden und nicht um verschwiegene Zusatzvereinbarungen. Sachbezüge wie ein Dienstfahrzeug oder Aufwandsentschädigungen sind gesondert geregelt und ebenfalls in den Landesgesetzen verankert.
Wer die Höhe für unangemessen hält, in die eine oder andere Richtung, adressiert damit den Landesgesetzgeber, nicht die Gemeinde. Eine einzelne Gemeinde kann den Bezug ihres Bürgermeisters weder erhöhen noch senken.
Wie sich ein Bezug konkret nachprüfen lässt
Wer den Bezug einer bestimmten Gemeindespitze wissen will, findet ihn nicht in einer bundesweiten Liste, sondern im Gemeinde-Bezügegesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht die Staffel nach Einwohnerklassen, dazu braucht es den aktuellen Ausgangsbetrag und die Einwohnerzahl laut letzter Volkszählung beziehungsweise Registerzählung.
Die Rechnung ist damit öffentlich nachvollziehbar, was einen wesentlichen Unterschied zu vielen Debatten über Politikergehälter darstellt: Es handelt sich nicht um verhandelte Verträge, sondern um gesetzlich festgelegte Beträge.
Zwei Fehlerquellen sind dabei zu beachten. Die Einwohnerklassen der Staffel richten sich nach einem gesetzlich bestimmten Stichtag, nicht nach dem tagesaktuellen Melderegister; eine wachsende Gemeinde rutscht deshalb erst mit Verzögerung in die nächste Klasse. Und die Prozentsätze eines Bundeslandes lassen sich nicht auf ein anderes übertragen, weil jedes Land seine eigene Staffel und teils auch einen eigenen Ausgangsbetrag verwendet. Wie sich diese Systematik auf Bundesebene fortsetzt, steht im Beitrag zum Gehalt des Bundeskanzlers.
Stand der Angaben: Bezugsspannen der Bundesländer sowie Anteile für Vizebürgermeister nach dem Bundesländervergleich des Österreichischen Gemeindebundes. Rahmen der Bezugsbegrenzung nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Ausgangsbetrag von 10.351,39 Euro und Nulllohnrunde bis 31. Dezember 2026 nach Parlament. Die konkrete Höhe im Einzelfall ergibt sich aus dem Gemeinde-Bezügegesetz des jeweiligen Bundeslandes.