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Lohnsteuertabelle und Einkommensteuertabelle in Österreich 2020 einfach berechnet

Veröffentlicht am 3. April 2014 · zuletzt überarbeitet am 11. August 2026

Bei 40.000 Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen beträgt der Grenzsteuersatz 2026 in Österreich 40 Prozent, tatsächlich gezahlt werden aber nur 18,6 Prozent des Einkommens (WKO, Werte Einkommen-/Körperschaftsteuer 2026). Diese Lücke zwischen dem Satz auf dem letzten verdienten Euro und dem, was am Ende wirklich an das Finanzamt geht, ist der Kern der österreichischen Lohnsteuertabelle und der Punkt, an dem die meisten Milchmädchenrechnungen zur Gehaltserhöhung scheitern.

Die Tarifstufen 2026

Die Einkommensteuer wird in sieben Stufen berechnet, jede mit einem eigenen Grenzsteuersatz:

Jahreseinkommen Grenzsteuersatz
bis 13.539 Euro 0 %
13.539 bis 21.992 Euro 20 %
21.992 bis 36.458 Euro 30 %
36.458 bis 70.365 Euro 40 %
70.365 bis 104.859 Euro 48 %
104.859 bis 1.000.000 Euro 50 %
über 1.000.000 Euro 55 %

Grundlage ist das steuerpflichtige Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Wer 40.000 Euro brutto verdient, versteuert nicht 40.000 Euro: Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten gehen vorher ab. Wie viel davon abgezogen wird, hängt vom Einzelfall ab und ist eine eigene Rechnung, die diese Tabelle nicht ersetzt.

Im Vergleich zu Deutschland fällt vor allem die Bauart auf. Der österreichische Tarif ist ein echter Stufentarif mit sieben festen Sätzen. Deutschland kennt dagegen einen weitgehend linear-progressiven Tarif nach § 32a EStG: Der Grenzsteuersatz steigt dort innerhalb der Progressionszonen mit jedem zusätzlichen Euro kontinuierlich an, nicht sprunghaft von Stufe zu Stufe (Finanz-Rechner-Hub, Einkommensteuertarif 2026). Der deutsche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 69.879 Euro. Zum Vergleich: Österreichs 40-Prozent-Stufe beginnt bei 36.458 Euro, dafür liegt der Nullsteuerbetrag mit 13.539 Euro etwas höher als der deutsche Grundfreibetrag.

Warum niemand seinen Spitzensteuersatz auf das ganze Einkommen zahlt

Die Tabelle wird häufig missverstanden: Wer mit seinem Einkommen in die 40-Prozent-Stufe rutscht, zahlt nicht 40 Prozent auf die gesamten 40.000 Euro, sondern nur auf den Teil, der über 36.458 Euro liegt. Jede Stufe wird einzeln besteuert, so wie eine Wasserfüllung, die von einem Becken ins nächste überläuft. Erst wenn das untere Becken voll ist, füllt sich das nächste, und nur der Überlauf wird zum höheren Satz besteuert. Das ist der zentrale Denkfehler bei der Sorge, eine Gehaltserhöhung könnte einen finanziell schlechter stellen: Sie kann in Österreich das Nettoeinkommen nie senken, weil der höhere Satz ausschließlich für den Zuwachs gilt.

Die Rechnung Schritt für Schritt

Bei 40.000 Euro Jahreseinkommen sieht die stufenweise Berechnung so aus:

Stufe Betrag in der Stufe Satz Steuer
bis 13.539 Euro 13.539 Euro 0 % 0 Euro
13.539 bis 21.992 Euro 8.453 Euro 20 % 1.691 Euro
21.992 bis 36.458 Euro 14.466 Euro 30 % 4.340 Euro
36.458 bis 40.000 Euro 3.542 Euro 40 % 1.417 Euro
Summe 7.447 Euro

Die Steuer nach Tarif liegt damit bei 7.447 Euro, vor Absetzbeträgen wie dem Verkehrsabsetzbetrag oder einem allfälligen Familienbonus Plus, die noch zusätzlich abgezogen werden. Wie viel davon am Ende als Nachzahlung oder Gutschrift bei der Arbeitnehmerveranlagung herauskommt, hängt vom unterjährigen Lohnsteuerabzug ab.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssatz im Vergleich

Der Unterschied zwischen beiden Größen zeigt sich am deutlichsten bei einer Gehaltserhöhung, die über eine Stufengrenze hinausgeht. Angenommen, das Einkommen steigt von 34.000 auf 40.000 Euro, mit der Tarifformel 2026 nachgerechnet:

34.000 Euro 40.000 Euro
Steuer nach Tarif 5.293 Euro 7.447 Euro
Durchschnittssatz 15,6 % 18,6 %

Von den 6.000 Euro Erhöhung gehen 2.154 Euro Steuer ab, das sind 35,9 Prozent, weil die Erhöhung teils noch in der 30-Prozent-Stufe und teils in der 40-Prozent-Stufe liegt. Unterm Strich bleiben von der Erhöhung 3.846 Euro netto übrig, während der Durchschnittssatz auf das gesamte Einkommen nur von 15,6 auf 18,6 Prozent klettert, weit entfernt vom Grenzsteuersatz der obersten erreichten Stufe. Eine Gehaltserhöhung lohnt sich in Österreich deshalb immer, in keiner Konstellation bleibt am Ende weniger übrig als vorher.

Absetzbeträge: was sie von Freibeträgen unterscheidet

Ein Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage, auf die der Tarif angewendet wird, und wirkt deshalb nur in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes. Ein Absetzbetrag dagegen wird direkt von der bereits berechneten Steuer abgezogen und wirkt deshalb immer mit seinem vollen Betrag, unabhängig vom Einkommen, solange genug Steuer anfällt. Die wichtigsten Absetzbeträge 2026:

Absetzbetrag 2026 Betrag
Verkehrsabsetzbetrag, Grundbetrag 496 Euro
Alleinverdiener/Alleinerzieher, ein Kind 612 Euro
Alleinverdiener/Alleinerzieher, zwei Kinder 828 Euro
Familienbonus Plus, bis 18 Jahre 2.000 Euro

(WKO, Werte Einkommen-/Körperschaftsteuer 2026). Wer beide Begriffe vertauscht, überschätzt oder unterschätzt seine tatsächliche Entlastung um den Faktor zwei bis fünf, je nach Grenzsteuersatz.

Verkehrsabsetzbetrag und seine erhöhten Formen

Der Verkehrsabsetzbetrag steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern automatisch zu und beträgt 2026 im Grundfall 496 Euro im Jahr. Wer Anspruch auf das Pendlerpauschale hat und bis 15.069 Euro verdient, bekommt den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag von 853 Euro, der zwischen 15.069 und 16.056 Euro schrittweise wieder auf den Grundbetrag absinkt (Arbeiterkammer, Steuerwertetabelle 2026). Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 804 Euro für Einkommen bis 19.761 Euro, der bis 30.259 Euro ausläuft. Diese Einschleifregelungen sorgen dafür, dass der Vorteil nicht abrupt wegfällt, sondern mit steigendem Einkommen gleitend abgebaut wird.

Was die kalte Progression ist und wie sie 2026 abgegolten wird

Steigen die Löhne mit der Inflation, ohne dass sich die Tarifstufen mitbewegen, rutschen Einkommen automatisch in höhere Stufen, obwohl real nichts dazugewonnen wurde. Das ist die kalte Progression. Seit 2023 muss der Gesetzgeber sie zu zwei Dritteln der Inflationsrate automatisch ausgleichen, indem die Tarifstufen entsprechend angehoben werden (Parlament, Budgetdienst). Für 2026 wurde eine Inflationsrate von 2,6 Prozent herangezogen, zwei Drittel davon sind 1,733 Prozent, um die alle Stufen außer der Millionengrenze gestiegen sind. Das verbleibende Drittel ist normalerweise für gezielte Entlastungen wie höhere Absetzbeträge vorgesehen, im Rahmen der Budgetsanierung hat die Bundesregierung diese Ausschüttung jedoch für die Jahre 2026 bis 2029 ausgesetzt. Nach Berechnungen von Agenda Austria bedeutet das 2026 eine zusätzliche Belastung von rund 0,3 Milliarden Euro für die Steuerzahler, die bis 2029 auf 1,7 Milliarden Euro anwächst. Für die einzelne Arbeitnehmerin oder den einzelnen Arbeitnehmer bleibt davon zunächst wenig spürbar, weil weiterhin zwei Drittel der Inflation automatisch abgegolten werden. Wer aber jedes Jahr mit einer zusätzlichen kleinen Entlastung wie in den Jahren zuvor gerechnet hat, etwa durch einen höheren Verkehrsabsetzbetrag oder eine breitere Tarifstufe, bekommt sie bis mindestens 2029 nicht.

Was bei Sonderzahlungen gilt

Das 13. und 14. Monatsgehalt, in Österreich als sonstige Bezüge bezeichnet, wird nicht nach der normalen Tabelle besteuert, sondern begünstigt im Rahmen des Jahressechstels. Die ersten 620 Euro bleiben steuerfrei, danach greift innerhalb des Jahressechstels ein fixer Satz von 6 Prozent statt der laufenden Tarifstufen. Liegt das gesamte Jahressechstel unter der Freigrenze von 2.615 Euro, bleiben die Sonderzahlungen 2026 zur Gänze steuerfrei (Arbeiterkammer, Steuerwertetabelle 2026). Bei höheren Bezügen greift ab 25.000 Euro innerhalb des Jahressechstels ein höherer Satz. Für Teilzeitkräfte und Geringverdiener mit kleinem 13. und 14. Gehalt bedeutet die Freigrenze in der Praxis, dass davon oft überhaupt nichts an das Finanzamt geht.

Diese Begünstigung gibt es in Deutschland in dieser Form nicht. Weihnachts- und Urlaubsgeld gelten dort steuerlich als sonstige Bezüge und werden voll in die Jahreslohnsteuer eingerechnet, mit dem individuellen Grenzsteuersatz statt einem fixen 6-Prozent-Satz (Haufe, Weihnachtsgeld versteuern). Für ein 13. und 14. Gehalt in vergleichbarer Höhe bleibt in Österreich deshalb spürbar mehr netto übrig als bei einer gleich hohen Sonderzahlung in Deutschland.

Wo die Lohnsteuer endet und die Arbeitnehmerveranlagung beginnt

Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer laufend über die Gehaltsabrechnung ab, basierend auf dem monatlichen Bezug. Diese unterjährige Berechnung passt aber nicht immer zur Jahressteuer, etwa bei einem Jobwechsel, bei Zeiten mit Arbeitslosengeld zwischendurch, bei schwankendem Einkommen oder wenn eine Abfertigung ausbezahlt wurde. Genau dafür gibt es die Arbeitnehmerveranlagung: Sie rechnet das gesamte Jahr neu durch und gleicht Differenzen aus, meist zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Wer im Jahr mehrere Bezüge hatte, die einzeln unter der Steuergrenze lagen, in Summe aber darüber, bekommt über die Veranlagung häufig eine Nachzahlung, weil der laufende Lohnsteuerabzug jedes Dienstverhältnis für sich betrachtet hat. Wer dagegen unterjährig ungleich verdient hat, etwa durch Karenz, Kurzarbeit oder einen Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit, bekommt in aller Regel Geld zurück, weil der Lohnsteuerabzug jeden Monat so berechnet wird, als würde dieses Gehalt das ganze Jahr über gleich hoch bleiben. Für Geringverdienerinnen und Geringverdiener kommt zusätzlich die Negativsteuer ins Spiel: Wer Sozialversicherungsbeiträge zahlt, aber zu wenig verdient, um Lohnsteuer zu zahlen, bekommt 2026 bis zu 1.300 Euro davon erstattet, mit Pendlerpauschale bis zu 1.554 Euro (Arbeiterkammer, Steuerwertetabelle 2026). Diese Erstattung gibt es nur über die Arbeitnehmerveranlagung, nicht automatisch.

Für die freiwillige Antragsveranlagung bleiben fünf Jahre Zeit: 2026 lässt sich noch rückwirkend für 2021 bis 2025 einreichen (BMF, Arbeitnehmerveranlagung). Wer glaubt, in einem der vergangenen Jahre zu viel Lohnsteuer bezahlt zu haben, muss diese Frist im Blick behalten, danach verfällt der Anspruch endgültig. Seit 2017 gibt es außerdem die antragslose Veranlagung: Hat das Finanzamt bis zum 30. Juni des zweitfolgenden Jahres keine Erklärung erhalten und errechnen die vorliegenden Daten eine Gutschrift, wird diese automatisch ausbezahlt, ohne dass ein Formular nötig ist. Wer Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen will, sollte trotzdem selbst eine Erklärung abgeben, weil die antragslose Veranlagung nur die Daten berücksichtigt, die dem Finanzamt ohnehin vorliegen.

Stand der Beträge: Tarifstufen, Absetzbeträge und Familienbonus Plus jeweils WKO, Werte Einkommen-/Körperschaftsteuer 2026. Verkehrsabsetzbetrag, Freigrenze Sonderzahlungen und Negativsteuer: Arbeiterkammer, Steuerwertetabelle 2026. Kalte Progression: Parlament Budgetdienst und Agenda Austria, Stand Juli 2026. Rechenbeispiele mit der Tarifformel 2026 selbst nachgerechnet.

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