Wer zwei Jahre vor dem Regelpensionsalter in Korridorpension geht, verliert dauerhaft 10,2 Prozent seiner Pension. Bei einem Anspruch von 2.200 Euro monatlich sind das 224,40 Euro, jeden Monat, bis zum Lebensende. Seit 1. Jänner 2026 ist der Zugang zusätzlich verschärft: Antrittsalter und erforderliche Versicherungszeiten steigen schrittweise an.
Was die Korridorpension ist
Die Korridorpension ist eine vorzeitige Alterspension für Menschen mit langer Versicherungsdauer. Sie erlaubt den Antritt vor dem Regelpensionsalter von 65 Jahren, verlangt dafür aber zwei Dinge: eine Mindestzahl an Versicherungsmonaten und die Bereitschaft, dauerhafte Abschläge zu tragen.
Der Name kommt vom Pensionskorridor, also dem Zeitfenster zwischen dem frühestmöglichen und dem regulären Antritt. Geregelt ist sie im Allgemeinen Pensionsgesetz und wurde mit 1. Jänner 2026 neu gefasst (Sozialversicherung).
Was sich mit 1. Jänner 2026 geändert hat
Zwei Stellschrauben wurden gleichzeitig gedreht. Das frühestmögliche Antrittsalter steigt von 62 auf 63 Jahre, und zwar um zwei Monate je Geburtsquartal. Betroffen sind Personen mit Geburtsdatum ab 1. Jänner 1964; wer ab 1. April 1965 geboren ist, kann die Korridorpension frühestens mit 63 antreten (Pensionsversicherungsanstalt).
Parallel dazu steigen die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504, ebenfalls um zwei Monate je Quartal. Das entspricht einer Anhebung von 40 auf 42 Versicherungsjahre. Voll ausgebaut ist diese Stufe für Personen, die ab Oktober 1966 geboren sind (Arbeiterkammer).
| Geburtsdatum | frühester Antritt | Versicherungsmonate |
|---|---|---|
| bis 31. Dezember 1963 | 62 Jahre | 480 (40 Jahre) |
| 1. Jänner 1964 bis 31. März 1965 | stufenweise 62 bis 63 Jahre | stufenweise steigend |
| ab 1. April 1965 | 63 Jahre | stufenweise steigend |
| ab 1. Oktober 1966 | 63 Jahre | 504 (42 Jahre) |
Die Anhebung um zwei Monate je Quartal bedeutet in der Praxis, dass drei Monate späterer Geburtstag zwei Monate späteren Pensionsantritt kosten. Wer knapp an einer Quartalsgrenze liegt, sollte den eigenen Stichtag genau nachrechnen lassen.
Frauen sind erst ab 2030 betroffen
Für Frauen spielt die Korridorpension vorerst keine Rolle. Ihr Regelpensionsalter wird seit 1. Jänner 2024 von 60 auf 65 Jahre angehoben, um sechs Monate je Jahrgang, und erreicht erst 2033 die 65. Solange das Regelpensionsalter unter 63 liegt, gibt es keinen Korridor, in den man vorzeitig eintreten könnte.
Nutzbar wird die Korridorpension für Frauen deshalb erst ab 2030. Betroffen von der Anhebung des Regelpensionsalters sind die Jahrgänge 1964 bis 1968; ab Geburtsdatum 1. Juli 1968 gilt durchgehend das 65. Lebensjahr.
Worauf der Abschlag angewendet wird
Grundlage jeder Pension ist das Pensionskonto. Für jedes Kalenderjahr werden 1,78 Prozent der Beitragsgrundlagen gutgeschrieben, der gesetzlich festgelegte Kontoprozentsatz. Diese Teilgutschriften werden jährlich aufgewertet, für 2026 mit dem Faktor 1,073. Die Summe aller Gutschriften, die Gesamtgutschrift, wird durch 14 geteilt und ergibt die monatliche Bruttopension (Pensionsversicherungsanstalt).
Das lässt sich gut veranschaulichen: Ein Jahr mit einer Beitragsgrundlage von 45.000 Euro bringt eine Teilgutschrift von 801 Euro und damit 57,21 Euro Monatspension. Für eine Bruttopension von 2.200 Euro braucht es eine Gesamtgutschrift von 30.800 Euro.
Erst auf diesen Betrag wird der Abschlag angewendet. Von der Bruttopension gehen anschließend 6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag ab, dazu gegebenenfalls Lohnsteuer.
Der Abschlag und wie er wirkt
Für jeden Monat, den Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, wird ein Abschlag von 0,425 Prozent abgezogen, das sind 5,1 Prozent pro Jahr (Pensionsversicherungsanstalt).
Zwei Eigenschaften machen ihn teuer. Der Abschlag ist dauerhaft: Er verschwindet nicht, wenn das Regelpensionsalter erreicht ist, sondern begleitet die Pension bis zum Lebensende. Und er wirkt auf alle künftigen Erhöhungen, weil die jährliche Pensionsanpassung prozentuell auf den bereits gekürzten Betrag angewendet wird.
Der zweite Punkt wird regelmäßig unterschätzt, weil er sich erst über die Jahre zeigt. Eine Lücke von 224,40 Euro wächst bei einer unterstellten jährlichen Anpassung von 2 Prozent nach zehn Jahren auf 273,54 Euro und nach zwanzig Jahren auf 333,45 Euro. Über zwanzig Bezugsjahre summieren sich die Verluste damit auf rund 76.300 Euro, während die Rechnung mit dem konstanten Betrag nur auf etwa 62.800 Euro käme. Der Abschlag verzinst sich gewissermaßen mit.
Was zwei Jahre früher tatsächlich kosten
Ein Beispiel mit einem Pensionsanspruch von 2.200 Euro monatlich bei Antritt mit 65, verglichen mit einem Antritt mit 63:
| Antritt mit 65 | Korridorpension mit 63 | |
|---|---|---|
| Abschlag | keiner | 24 Monate zu 0,425 Prozent = 10,2 Prozent |
| Monatspension | 2.200,00 Euro | 1.975,60 Euro |
| Verlust je Monat | 224,40 Euro | |
| Verlust je Jahr bei 14 Auszahlungen | 3.141,60 Euro |
Nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrags von 6 Prozent bleiben 2.068,00 Euro gegenüber 1.857,06 Euro, die monatliche Differenz beträgt dann 210,94 Euro. Der Abschlag verkleinert sich durch die Abzüge also nur geringfügig, weil sie prozentuell wirken.
Dem steht gegenüber, dass zwei Jahre lang überhaupt Pension bezogen wird: 2 mal 14 mal 1.975,60 Euro, also 55.316,80 Euro, die es bei einem Antritt mit 65 nicht gäbe.
Rechnet man beides gegeneinander, ist der Vorsprung nach 17,6 Jahren aufgebraucht. Wer also älter als rund 83 Jahre wird, hätte mit dem späteren Antritt insgesamt mehr Pension bezogen. Wer früher stirbt, hat mit der Korridorpension besser abgeschnitten.
Diese Rechnung ist bewusst einfach gehalten und lässt zwei Dinge weg, die sie zusätzlich zuungunsten des frühen Antritts verschieben: Zwei weitere Arbeitsjahre bringen zwei weitere Teilgutschriften auf dem Pensionskonto, und sie verkürzen den Abschlagszeitraum doppelt. Der tatsächliche Unterschied fällt also größer aus als hier dargestellt.
Der Zuverdienst ist praktisch ausgeschlossen
Hier liegt der Punkt, an dem die meisten Pläne scheitern. Neben der Korridorpension darf nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdient werden, 2026 sind das 551,10 Euro brutto im Monat. Wird sie überschritten oder entsteht eine neue Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, fällt die Pension weg.
Sie ruht dabei nur und lebt wieder auf, sobald die Voraussetzungen erneut vorliegen. Die Prüfung erfolgt monatsweise, ein einzelner Monat mit zu hohem Verdienst kostet also die Pension dieses Monats und nicht den Anspruch insgesamt.
Zu beachten ist, dass es nicht allein auf die Höhe ankommt, sondern auch auf die Art der Tätigkeit. Entsteht eine neue Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, etwa durch einen Gewerbeschein oder einen freien Dienstvertrag über der Grenze, fällt die Pension ebenfalls weg.
Für die Praxis heißt das: Die Korridorpension ist kein Modell für einen gleitenden Ausstieg mit Teilzeitjob, sondern verlangt den weitgehend vollständigen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Was innerhalb der Grenze möglich bleibt, steht im Beitrag zur geringfügigen Beschäftigung.
Die günstigeren Alternativen
Die Korridorpension hat den höchsten Abschlag aller vorzeitigen Alterspensionen. Wer die Voraussetzungen für eine der anderen Formen erfüllt, sollte diese zuerst prüfen.
| Pensionsart | Antritt | Voraussetzung | Abschlag je Jahr |
|---|---|---|---|
| Schwerarbeitspension | 60 Jahre | 540 Monate, davon 120 Schwerarbeitsmonate in den letzten 240 | 1,8 Prozent |
| Langzeitversichertenpension | 62 Jahre | 540 Beitragsmonate (45 Jahre) | 4,2 Prozent |
| Korridorpension | 63 Jahre | 504 Versicherungsmonate (42 Jahre) | 5,1 Prozent |
Zwei Punkte sind dabei wichtig. Die Langzeitversichertenpension, umgangssprachlich Hacklerregelung, und die Schwerarbeitspension sind von der Anhebung 2026 nicht betroffen; dort bleibt es beim bisherigen Antrittsalter (Pensionsversicherungsanstalt). Und die Schwerarbeitsverordnung wurde mit 1. Jänner 2026 neu gefasst, wobei alle Pflegeberufe einbezogen wurden.
Der Unterschied ist erheblich: Bei zwei Jahren vorzeitigem Antritt kostet die Schwerarbeitspension 3,6 Prozent, die Korridorpension 10,2 Prozent. Wer in einem Pflegeberuf arbeitet, sollte die neue Verordnung deshalb unbedingt prüfen lassen.
Neu ist außerdem, dass die Langzeitversichertenpension ab 1. Jänner 2026 als Teilpension beantragt werden kann. Dabei wird ein Teil der Pension bezogen, während in reduziertem Umfang weitergearbeitet wird. Das ist genau jener gleitende Ausstieg, den die Korridorpension nicht zulässt.
Antrag und Zeitplan
Der Antrag ist formlos beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einzubringen und wird mit Bescheid erledigt. Sinnvoll ist die Einbringung etwa drei Monate vor dem gewünschten Stichtag, damit die Zeiten geklärt sind und die erste Zahlung nahtlos anschließt.
Vorher lohnt eine Kontoerstauskunft: Sie zeigt, wie viele Versicherungsmonate tatsächlich erfasst sind. Fehlende Zeiten aus Schul- oder Studienzeiten, Auslandsaufenthalten oder Kindererziehung fallen erst dabei auf, und ihre Klärung dauert oft Monate. Wer feststellt, dass wenige Monate auf die erforderlichen 504 fehlen, hat dann noch Zeit zu reagieren.
Ein zweiter Punkt betrifft den Stichtag selbst. Maßgeblich ist immer der Erste eines Monats, und die Voraussetzungen müssen an diesem Tag erfüllt sein. Wer den Geburtstag im Lauf eines Monats hat, erreicht das erforderliche Alter deshalb erst mit dem Ersten des Folgemonats. Ein um wenige Tage zu früh gewählter Stichtag führt zur Abweisung, nicht zu einer späteren Zuerkennung.
Ratsam ist außerdem, das Dienstverhältnis nicht zu beenden, bevor der Bescheid vorliegt. Zwischen Kündigung und erster Pensionszahlung kann eine Lücke entstehen, die weder durch Arbeitslosengeld noch durch die Pension gedeckt ist, wenn sich die Klärung der Versicherungszeiten hinzieht.
Was die Entscheidung sonst noch beeinflusst
Die Pension unterliegt der Lohnsteuer wie ein Erwerbseinkommen; die maßgeblichen Stufen stehen in der Lohnsteuertabelle. Ein niedrigerer Bruttobetrag kann deshalb in eine niedrigere Tarifstufe fallen, was den Nettoverlust etwas dämpft, den Abschlag aber nie ausgleicht.
Wer die Lücke schließen will, muss sie vorher aufbauen. Zwei Jahre früher aufzuhören bedeutet, zwei Jahre länger vom eigenen Vermögen zu leben und danach dauerhaft mit weniger auszukommen; welche Anlageformen dafür überhaupt in Frage kommen, behandelt der Überblick zur Geldanlage. Auch die Abfertigung kann eine Rolle spielen, wenn das Dienstverhältnis endet; die Ansprüche daraus stehen im Beitrag zur Abfertigung neu.
Stand der Angaben: Voraussetzungen, Antrittsalter und Abschläge der Korridorpension nach Pensionsversicherungsanstalt und sozialversicherung.gv.at, Stand 2026. Übergangsregelungen und Vergleich der Pensionsarten nach Arbeiterkammer, Stand 2026. Langzeitversichertenpension und Teilpension nach Pensionsversicherungsanstalt, gültig ab 1. Jänner 2026. Geringfügigkeitsgrenze 2026 mit 551,10 Euro. Die Rechenbeispiele sind eigene Berechnungen auf Basis dieser Werte und unterstellen 14 Pensionsauszahlungen im Jahr.