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Das Arbeitslosengeld in Österreich 2020 – Berechnung und Auszahlung

In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit, wie wir sie aktuell erleben, müssen sich immer mehr Menschen mit dem Thema Arbeitslosengeld auseinandersetzen. Dabei verheddern sich gerade Menschen, die erst jüngst arbeitslos wurden, oft in den Wirren der Bürokratie und bekommen als Folge nicht das Arbeitslosengeld ausgezahlt, welches den Arbeitssuchenden zusteht. Genau vor dieser bürokratischen Falle bewahren die Informationen in diesem Beitrag.

Wer bekommt Arbeitslosengeld in Österreich?

Zu dieser Frage müssen fünf wichtige Aspekte beantwortet werden, die gleichzeitig mehr Aufschluss zum Arbeitslosengeld in Österreich geben:

  • Arbeitsfähigkeit
  • Arbeitswilligkeit
  • Arbeitslosigkeit
  • Mindestbeschäftigungsdauer
  • Bezugsdauer

Was bedeutet Arbeitsfähigkeit?

Dieser Begriff wird für Arbeitslose anders verstanden als für Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis. Arbeitsfähigkeit ist gegeben, wenn die Erwerbs- bzw. Berufsfähigkeit NICHT durch ein geistiges oder seelisches Gebrechen auf weniger als die Hälfte eines gesunden Menschen, mit ähnlicher Ausbildung, gemindert wird. Sobald dies eintritt, entsteht nämlich ein Anspruch auf eine entsprechende Invalidenpension und eben nicht auf ein Arbeitslosengeld. Wenn während einer Erwerbstätigkeit eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit eintritt, dann darf der Arbeitgeber keine Leistung in dieser Zeit verlangen und für bis zu 6 Wochen wird weiterhin Gehalt bezahlt.

Hinweis: Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit führt nur zum Aussetzen des Arbeitslosengeldes, wenn in dieser Zeit Krankengeld bezogen wird.

Wie wird Arbeitswilligkeit festgestellt?

Das AMS versichert sich der Arbeitswilligkeit immer wieder durch entsprechende Weisungen. In manchen Fällen muss ein Job angenommen werden, der zumindest einen Aufwand von 20 Stunden pro Woche erfordert – dafür muss sich der Bezieher des Arbeitslosengeldes zur Verfügung halten. In anderen Situationen werden Arbeitslose gewissen Weiterbildungsmaßnahmen zugeordnet. Außerdem prüft der Arbeitsmarktservice, ob aus eigenem Antrieb nach einer passenden Beschäftigung gesucht wird. Sofern ein Job- oder Kursangebot abgelehnt wird, bezweifelt das AMS die Willigkeit und verwehrt ggf. weiteres Arbeitslosengeld.

Tipp: Eine Person muss sich für weniger als 20 Arbeitsstunden pro Woche bereit halten, wenn Kinder zu betreuen sind!
Hinweis: Die Beschäftigung, welche das AMS anbietet, muss für die einzelne Person zumutbar sein. Wenn bewiesen wird, dass ein Angebot nicht dieses Kriterium erfüllt, bleibt die Annahme der Arbeitswilligkeit bestehen.

Wie definiert sich Arbeitslosigkeit?

Erst das Fehlen eines bestimmten Beschäftigungsgrades zählt als Arbeitslosigkeit. Im Umkehrschluss kann zwar einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen und trotzdem Arbeitslosengeld beantragt werden. Außerdem muss die Person zu einem monatlichen Stichtag beim AMS registriert sein.

Hinweis: Nach moderner Definition gilt jemand als Arbeitslos, wenn er oder sie keiner Pflichtversicherung mehr unterliegt. Das gilt eben auch für geringfügige Beschäftigungen.

Welche Mindestbeschäftigungsdauer ist einzuhalten?

Arbeitslosengeld wird nur ausbezahlt, wenn eine gewisse Zeit gearbeitet wurde. Zudem zählt nur eine Beschäftigung, die zur Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung verpflichtet, zu der entsprechenden Mindestdauer. Die erforderlichen Zeiträume können sich je nach Einzelfall unterscheiden. Wer das erste Mal Arbeitslosengeld beantragt, muss in den vorangegangen zwei Jahren mindestens 52 Wochen, sprich ein Jahr, einer Arbeit nachgegangen sein. Wenn zum wiederholten Mal das Arbeitslosengeld beansprucht wird, dann reichen 26 Arbeitswochen im letzten Jahr. Als weitere Ausnahme kommt hinzu, dass Personen vor der Vollendung des 25. Lebensjahres (unter 26 Jahren) nur 28 Wochen im letzten Jahr gearbeitet haben müssen, damit sie für das Arbeitslosengeld in Frage kommen.

Hinweis: Ein Sozialjahr zählt leider nicht zu der Mindestbeschäftigungsdauer. Bei selbstständiger Tätigkeit kann es ebenfalls schwer werden, da keine Pflicht zur Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung besteht. Wenn jedoch seit dem 1. Jänner 2009 eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wurde, können auch Unternehmer Arbeitslosengeld beantragen, sofern sie ihr Gewerbe ruhend melden oder einstellen.

Wie lange kann Arbeitslosengeld 2020 bezogen werden?

Das Arbeitslosengeld (ALG) soll den Übergang, bis eine neue Beschäftigung gefunden wird, erleichtern. Dieses finanzielle Sicherheitsnetz soll folglich eine Motivation darstellen, wie schon die Feststellung der Arbeitswilligkeit belegt. Dieser Anreiz kommt aber nur zur Geltung, wenn er befristet ist. Folglich kann Arbeitslosengeld 2020 nur über einen gewissen Zeitraum hinweg bezogen werden. Die Dauer des Anspruchs hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Im Normalfall kann 20 Wochen lang ALG beansprucht werden.
  • Wenn in den letzten 5 Jahren 156 Wochen gearbeitet wurde, erhöht sich die Bezugsdauer auf 30 Wochen.
  • Die Bezugsperson ist älter als 40 Jahre: 312 Wochen Arbeit in den letzten 10 Jahren – 39 Wochen Bezugsdauer
  • Die Bezugsperson ist älter als 50 Jahre: 468 Wochen Arbeit in den letzten 15 Jahren – 52 Wochen Bezugsdauer
Tipp: Durch Fortbildungen und Schulungen, die der Stellensuche dienen kann die Bezugsdauer auf bis zu 4 Jahre erhöht werden. Nutzen Sie diese Chance, wenn das  Arbeitslosengeld kurz davor ist auszulaufen.

Wie viel ALG wird ausbezahlt?

Nachdem die Grundvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld geklärt wurden, stellt sich noch die Frage, auf welche Summen Anspruch besteht, wenn alle Kriterien erfüllt werden. Für manche scheinen die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der ALG Höhe sehr undurchsichtig, aber eigentlich ist es gar nicht so schwer.

Sofern das Arbeitslosengeld in der ersten Hälfte eines Jahres (bis 30. Juni) beantragt wird, zieht das AMS das vorletzte Kalenderjahr zur Beitragsbemessung heran. Es zählt folglich wie viel im vorletzten Jahr verdient wurde. Beispiel: für 2020 zählt der Verdienst 2018.

Wenn das ALG erst in der zweiten Hälfte des Jahres beantragt wird, dann gilt das letzte Kalenderjahr als Beitragsgrundlage. Es zählt folglich die Höhe des Verdienstes im letzten Jahr.

Im Fall eines Fehlens einer Beitragsgrundlage, zum Beispiel, wenn im letzten Jahr nicht gearbeitet wurde, schaut das AMS einfach noch ein Jahr zurück. Sollte auch das zu keinem Ergebnis führen, werden die letzten 6 Monate betrachtet, um die Höhe des Arbeitslosengeldes festzulegen.

Hinweis: Es zählen natürlich nur arbeitslosenversicherungspflichtige Entgelte für die Bemessungsgrundlage. Zusatzverdienste von Mieteinnahmen oder ähnlichen Einnahmequellen haben keinen Einfluss.

Wenn die Bruttobemessungsgrundlage ordnungsgemäß ermittelt wurde, müssen einige Grundsätze zur genauen Berechnung des Arbeitslosengeldes beachtet werden:

  • Der Bruttowert wird in einen Nettowert umgewandelt
  • Das ALG macht in der Regel 55 % des täglichen Nettoeinkommens aus
  • Die Berechnung erfolgt am Einfachsten mit einem Arbeitslosengeldrechner
  • Es existiert eine Höchstbemessungsgrundlage, die das ALG bei einem Wert von 1.440,60 € deckelt!
Tipp: Durch spezielle Familienzuschläge (Anspruch auf Familienbeihilfe) und Ergänzungsbeträge kann das Arbeitslosengeld über die Höchstbemessungsgrundlage hinaus erhöht werden! Verzichten Sie in keinem Fall auf den Familienzuschlag und den Ergänzungsbetrag.

Quellen:

https://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/arbeitslosengeld

https://www.arbeitslosengeld.at/

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld.html

https://ams.brz.gv.at/ams/

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