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Arbeit & Pension

Arztgehälter in Österreich: Was verdienen Ärzte vom Turnus bis zum Primar

Zwischen 4.200 Euro brutto im Monat für eine Ärztin in Basisausbildung und einem sechsstelligen Jahresbezug eines Primars mit Sonderklassevereinbarung liegt der Spielraum der österreichischen Arztgehälter. Wer die Zahlen vergleicht, muss allerdings wissen, worauf sie sich beziehen, denn zwischen Grundgehalt und tatsächlich ausbezahltem Betrag liegen in diesem Beruf oft mehrere tausend Euro monatlich.

Warum es kein einheitliches Arztgehalt gibt

In Österreich existiert kein bundesweites Gehaltsschema für Ärztinnen und Ärzte. Angestellt sind sie überwiegend bei den Landesgesundheitsträgern, bei Ordensspitälern oder bei den Universitätskliniken, und jeder dieser Träger hat eine eigene Besoldungsordnung oder einen eigenen Kollektivvertrag.

Daraus folgt eine erhebliche Spreizung zwischen den Bundesländern für dieselbe Tätigkeit und dieselbe Erfahrung. Ein Wechsel über die Landesgrenze ist deshalb wirtschaftlich mit einem Branchenwechsel vergleichbar: Es gilt ein neues Schema, und die mitgebrachten Jahre werden nicht automatisch im selben Umfang angerechnet. Wer Angebote vergleicht, vergleicht also nicht nur Zahlen, sondern verschiedene Systeme, die unterschiedlich aufgebaut sind: Manche Träger zahlen ein höheres Grundgehalt bei geringeren Zulagen, andere umgekehrt.

Üblich sind in Österreich 14 Monatsgehälter, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zu den zwölf laufenden Bezügen. Bei der Umrechnung von Jahres- auf Monatswerte ist deshalb durch 14 zu teilen, nicht durch 12, sonst fällt das Ergebnis um rund 17 Prozent zu hoch aus.

Die Ausbildungsjahre: Basisausbildung und Turnus

Nach dem Studium beginnt die verpflichtende Basisausbildung, an die sich je nach Weg die Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin oder zum Facharzt anschließt. In dieser Phase liegen die Bezüge in den Landeskrankenanstalten 2026 zwischen 4.200 und 4.900 Euro brutto im Monat, abhängig von Bundesland und Dienstalter.

Aufschlussreicher ist der Blick auf das Jahresgrundgehalt beim Einstieg, weil sich dort die Trägerunterschiede zeigen:

TrägerEinstiegsgrundgehalt pro Jahr
Ordensspitälerrund 48.000 Euro
öffentliche Spitälerrund 50.000 Euro
Universitätsklinikenrund 55.000 Euro

Diese Beträge verstehen sich brutto, auf 14 Monatsgehälter gerechnet und ohne Zulagen. Genau hier liegt der häufigste Vergleichsfehler: Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste machen in der Ausbildungsphase einen erheblichen Teil des tatsächlichen Einkommens aus. Ein Grundgehalt sagt deshalb wenig darüber aus, was am Monatsende ankommt, und noch weniger darüber, wie viele Stunden dafür zu leisten waren.

Facharzt und Oberarzt

Mit der abgeschlossenen Facharztausbildung steigt das Einkommen deutlich. Fachärztinnen und Fachärzte in öffentlichen Krankenhäusern liegen 2026 bei einem Grundgehalt von 6.500 bis 9.500 Euro brutto im Monat. Mit Nacht- und Wochenenddiensten sowie Zulagen erreichen die Gesamtbezüge häufig 8.500 bis 12.000 Euro.

Oberärztinnen und Oberärzte verdienen im Grundgehalt 9.000 bis 13.500 Euro brutto monatlich. Einschließlich sämtlicher Zulagen, Nachtdienste und Sonderleistungen kommen viele auf 14.000 bis 17.000 Euro brutto im Monat.

Der Abstand zwischen Grundgehalt und Gesamtbezug wächst mit der Position also nicht nur absolut, sondern bleibt auch anteilig hoch. Wer die Dienstbelastung reduziert, etwa aus familiären Gründen, verliert damit einen wesentlich größeren Einkommensanteil als in anderen Berufen mit vergleichbarem Grundgehalt.

Der Primar und die Sonderklasse

An der Spitze der Krankenhaushierarchie steht der Primar oder die Primaria als ärztliche Leitung einer Abteilung. Das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Entscheidend für das tatsächliche Einkommen ist jedoch eine zweite Komponente: Viele Primarärztinnen und Primarärzte haben Sondervereinbarungen über die Betreuung von Patientinnen und Patienten in Sonderklasseabteilungen. Diese Honorare können den Jahresbruttobezug auf 280.000 bis 450.000 Euro steigern.

Kassenarzt oder Wahlarzt: zwei verschiedene Geschäftsmodelle

In der Niederlassung entscheidet nicht die Qualifikation über das Einkommen, sondern die Vertragslage mit der Krankenversicherung. Der Unterschied wird oft verwischt, ist aber wirtschaftlich grundlegend.

Eine Kassenärztin hat einen Vertrag mit der Krankenversicherung und rechnet ihre Leistungen direkt mit dieser ab. Sie ist dabei an die Kassentarife gebunden und kann die Honorarhöhe nicht selbst bestimmen. Für Patienten ist die Behandlung ohne Vorleistung möglich, für die Ordination bedeutet es planbare, aber gedeckelte Einnahmen bei hoher Patientenzahl.

Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag. Er ist nicht an Tarife gebunden und legt sein Honorar frei fest. Patienten zahlen zunächst selbst und beantragen anschließend die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung.

Was Patienten bei Wahlärzten tatsächlich zurückbekommen

Hier hält sich ein verbreitetes Missverständnis. Erstattet werden nach Paragraf 131 ASVG 80 Prozent jenes Betrages, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte, nicht 80 Prozent der tatsächlichen Honorarnote.

Weil Wahlarzthonorare in der Regel deutlich über den Kassentarifen liegen, fällt der erstattete Anteil an der bezahlten Rechnung meist erheblich niedriger aus als 80 Prozent. Bei einem Honorar von 120 Euro und einem Kassentarif von 40 Euro für dieselbe Leistung werden 32 Euro erstattet, also gut ein Viertel des gezahlten Betrags.

Für die wirtschaftliche Beurteilung einer Wahlarztordination heißt das: Ihr Erfolg hängt an der Zahlungsbereitschaft der Patienten und damit stark vom Standort und vom Fachgebiet, während eine Kassenordination von der Tarifgestaltung und der Patientenfrequenz lebt. In Ballungsräumen mit hoher Dichte an Zusatzversicherten trägt das Wahlarztmodell deutlich leichter als in strukturschwachen Regionen, wo der Kassenvertrag oft die einzige tragfähige Grundlage bleibt.

Der Ausbildungsweg und was er fürs Einkommen bedeutet

Nach dem Medizinstudium beginnt für alle derselbe Abschnitt: die neunmonatige Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fächern, geregelt in der Ärztinnen- und Ärzte-Ausbildungsordnung 2015. Erst danach trennen sich die Wege in Richtung Allgemeinmedizin oder Facharzt.

Für die Facharztausbildung beträgt die Gesamtausbildungszeit einschließlich der Basisausbildung 72 Monate, also sechs Jahre. Sie gliedert sich in eine Sonderfachgrundausbildung und eine anschließende Sonderfachschwerpunktausbildung.

Wirtschaftlich bedeutet das: Zwischen dem Studienabschluss und dem Facharztgehalt liegen sechs Jahre auf dem niedrigeren Ausbildungsniveau. Wer die Lebensverdienstsumme zweier Berufe vergleicht, muss diese Jahre mitrechnen, ebenso wie den späten Berufseinstieg nach einem langen Studium. Die hohen Bezüge der späteren Jahre gleichen einen Rückstand aus, der zunächst aufgebaut wird.

Das erklärt auch, warum Anrechnungen von Vordienstzeiten bei einem Trägerwechsel wirtschaftlich so schwer wiegen. Wer zwei Ausbildungsjahre nicht angerechnet bekommt, verschiebt die gesamte Gehaltskurve um zwei Jahre nach hinten, und dieser Effekt wirkt bis zur Pension nach.

Was von zusätzlichen Diensten netto übrig bleibt

Weil ein erheblicher Teil des Arzteinkommens aus Diensten stammt, lohnt der Blick auf den Grenzsteuersatz, also auf jenen Satz, mit dem der zuletzt verdiente Euro belastet wird.

MonatsbruttoJahresbrutto bei 14 GehälternGrenzsteuersatz
4.500 Euro (Ausbildung)63.000 Euro40 %
8.000 Euro (Facharzt)112.000 Euro50 %
11.000 Euro (Oberarzt)154.000 Euro50 %

Ein zusätzlicher Dienst, der 1.000 Euro brutto bringt, erhöht das Nettoeinkommen einer Fachärztin im obigen Beispiel damit um rund 500 Euro, vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. In der Ausbildungsphase bleiben von denselben 1.000 Euro etwa 600 Euro.

Das ist der eigentliche Grund, warum die Zahl der Dienste mit steigender Position oft sinkt, ohne dass die Belastbarkeit nachlässt: Der zusätzliche Aufwand wird bei gleichbleibendem Zeiteinsatz immer schlechter entlohnt, während der Wert freier Zeit steigt.

Was die eigene Ordination zusätzlich kostet

Wer sich niederlässt, tauscht ein Angestelltengehalt gegen einen Unternehmerertrag, und die Bruttozahlen sind deshalb nicht vergleichbar. Vom Ordinationsumsatz gehen zuerst die Betriebskosten ab: Miete, Personal, Geräte, Software, Versicherungen und Fortbildung.

Dazu kommt die Sozialversicherung, die Selbständige vollständig selbst tragen, während bei Angestellten der Dienstgeber den größeren Teil übernimmt. Auch Urlaub und Krankenstand sind nicht bezahlt, sondern bedeuten Ausfall bei weiterlaufenden Fixkosten.

Eine Umsatzzahl aus einer Ordination lässt sich mit einem Angestelltenbrutto daher erst nach Abzug all dieser Positionen vergleichen. Als grobe Orientierung gilt, dass ein erheblicher Teil des Umsatzes für den laufenden Betrieb gebunden ist, bevor der erste Euro als Einkommen zur Verfügung steht. Wer den Schritt erwägt, findet die steuerlichen Grundlagen im Beitrag zur Firmengründung beim Finanzamt.

Der wirtschaftliche Reiz der Niederlassung liegt entsprechend selten im höheren Verdienst allein, sondern in der Gestaltungsfreiheit über Arbeitszeit, Terminplanung und fachliche Ausrichtung, bezahlt mit unternehmerischem Risiko.

Was beim Vergleich von Angeboten zählt

Aus der Struktur der Bezüge ergeben sich vier Fragen, die vor einer Entscheidung zu klären sind und die in Gehaltsvergleichen selten auftauchen.

Wie hoch ist das Grundgehalt, und auf wie viele Monatsgehälter verteilt es sich? Welcher Anteil des beworbenen Gesamtbezugs stammt aus Diensten, und wie viele Nacht- und Wochenenddienste sind dafür nötig? Wie werden Vordienstzeiten angerechnet, was bei einem Trägerwechsel über mehrere Gehaltsstufen entscheiden kann? Und welche Ausbildungs- und Fortbildungszeiten gelten als Arbeitszeit?

Die letzte Frage wird am häufigsten übersehen und wirkt sich über die gesamte Ausbildungsdauer aus. Fällt Fortbildung in die Freizeit, verschiebt sich der tatsächliche Stundenlohn deutlich, ohne dass sich am ausgewiesenen Gehalt etwas ändert.

Ebenso lohnt der Blick auf die Ausbildungsqualität, die sich wirtschaftlich erst später auswirkt. Eine Abteilung mit breitem Eingriffsspektrum und strukturierter Anleitung bringt am Ende der sechs Jahre eine Fachärztin hervor, die auf dem Arbeitsmarkt mehr Auswahl hat als jemand, der überwiegend Routineaufgaben abgedeckt hat. Ein um zweihundert Euro höheres Einstiegsgehalt wiegt diesen Unterschied nicht auf. Wer die Nettobelastung verschiedener Angebote gegenüberstellen will, findet die Tarifstufen und Absetzbeträge im Beitrag zur Lohnsteuertabelle, die Pendlerkosten bei weiter entfernten Dienstorten in jenem zur Pendlerpauschale.

Stand der Angaben: Bezüge in Basisausbildung, Facharzt-, Oberarzt- und Primarfunktion für 2026 nach finanzinfo.at, praktischArzt.at und Medi-Karriere. Kostenerstattung bei Wahlärztinnen und Wahlärzten in Höhe von 80 Prozent des Kassentarifs nach Paragraf 131 ASVG und ÖGK. Die Bandbreiten ergeben sich aus den unterschiedlichen Besoldungsordnungen der Länder und Träger; verbindlich ist stets das jeweilige Gehaltsschema des Dienstgebers.

Quellen