Wer 45 Kilometer zur Arbeit fährt und dabei kein brauchbares öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung hat, kann 2026 insgesamt 2.838 Euro geltend machen: 2.568 Euro große Pendlerpauschale und 270 Euro Pendlereuro. Im Jahr davor waren es 2.658 Euro. Der Unterschied entsteht durch eine einzige Änderung, die zum 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist und die vielen Pendlern noch nicht bekannt ist: Der Pendlereuro wurde verdreifacht.
Ab welcher Entfernung Sie überhaupt Anspruch haben
Das österreichische Steuerrecht kennt zwei Pauschalen, und welche davon gilt, hängt nicht vom eigenen Verkehrsmittel ab, sondern von der Frage, ob ein öffentliches zumutbar wäre.
Die kleine Pendlerpauschale greift ab einer einfachen Wegstrecke von 20 Kilometern, wenn auf mindestens der halben Strecke ein Massenbeförderungsmittel zumutbar ist. Die große Pendlerpauschale beginnt schon bei 2 Kilometern, setzt aber voraus, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf mehr als der halben Strecke unzumutbar ist (WKO, Stand 2026).
Der zweite Punkt wird häufig missverstanden. Wer mit dem Auto fährt, obwohl ein Zug in vertretbarer Zeit führe, bekommt trotzdem nur die kleine Pauschale. Die eigene Entscheidung für das Auto ist steuerlich unerheblich; maßgeblich ist allein das Angebot an öffentlichem Verkehr auf der Strecke.
Die 60- und 120-Minuten-Regel entscheidet über den Betrag
Wann ein öffentliches Verkehrsmittel unzumutbar ist, regelt das Finanzministerium mit klaren Zeitgrenzen. Bis 60 Minuten Wegzeit gilt die Benützung stets als zumutbar, ab mehr als 120 Minuten stets als unzumutbar. Dazwischen gilt eine entfernungsabhängige Höchstdauer: 60 Minuten zuzüglich einer Minute pro Kilometer der Entfernung, maximal jedoch 120 Minuten (BMF, Stand August 2026).
Bei 25 Kilometern Entfernung liegt die Grenze also bei 85 Minuten. Braucht der schnellste öffentliche Weg länger, steht die große Pauschale zu.
Entscheidend ist dabei, was alles zur Wegzeit zählt: nicht nur die reine Fahrzeit, sondern die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn. Fußweg zur Haltestelle, Wartezeiten und Umsteigen gehören dazu. Genau daran scheitert in ländlichen Regionen Österreichs die Zumutbarkeit regelmäßig, obwohl auf der Landkarte eine Bahnverbindung existiert: Zwanzig Minuten zum Bahnhof und ein Anschluss, der zweimal am Tag fährt, ergeben eine Wegzeit, die weit über der Grenze liegt.
Unabhängig von der Zeit gilt die Benützung außerdem als unzumutbar, wenn auf zumindest der halben Strecke gar kein Verkehrsmittel oder keines zur erforderlichen Zeit verkehrt, sowie bei einer Behinderung, die im Behindertenpass eingetragen ist oder zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer führt (oesterreich.gv.at, Stand August 2026). Wer eine solche Befreiung bezieht, findet die Voraussetzungen dafür im Beitrag zur motorbezogenen Versicherungssteuer.
Die Beträge 2026 im Überblick
Beide Pauschalen sind gestaffelt. Die Jahresbeträge sind seit 2022 unverändert und werden, anders als die Steuertarifstufen, nicht jährlich an die Inflation angepasst.
| Einfache Wegstrecke | Kleine Pauschale | Große Pauschale |
|---|---|---|
| ab 2 km | kein Anspruch | 372 Euro |
| ab 20 km | 696 Euro | 1.476 Euro |
| mehr als 40 km | 1.356 Euro | 2.568 Euro |
| mehr als 60 km | 2.016 Euro | 3.672 Euro |
Alle Werte als Jahresbeträge, Quelle Arbeiterkammer und WKO, Stand 2026. Monatlich gerechnet sind das bei der großen Pauschale zwischen 31 und 306 Euro.
Der Verkehrsabsetzbetrag kommt automatisch dazu
Unabhängig von der Entfernung steht jedem Arbeitnehmer zusätzlich der Verkehrsabsetzbetrag zu. Er beträgt 2026 496 Euro, nach 487 Euro im Jahr 2025 (Arbeiterkammer), und wird bereits laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt.
Dafür ist kein Antrag nötig, und er hat mit der Pendlerpauschale nichts zu tun, außer dass er dieselben Fahrten abgelten soll. Wer glaubt, seine Fahrtkosten seien damit bereits erledigt, verschenkt bei entsprechender Entfernung den weit größeren Betrag.
Der Pendlereuro ist 2026 dreimal so hoch
Zusätzlich zur Pauschale steht der Pendlereuro zu. Er beträgt seit 1. Jänner 2026 6 Euro pro Kilometer und Jahr, bis 2025 waren es 2 Euro. Bemessen wird er an der einfachen Wegstrecke, nicht am Hin- und Rückweg.
Die Verdreifachung stammt aus dem Budgetbegleitgesetz und ist ausdrücklich als Ausgleich für die Abschaffung des Klimabonus gedacht, der zuletzt zwischen 145 und 290 Euro je nach Region betragen hat (Parlamentskorrespondenz).
Wichtig ist der Unterschied in der Wirkung, und er ist größer, als die Beträge vermuten lassen. Die Pauschale ist eine Werbungskostenpauschale: Sie senkt das steuerpflichtige Einkommen, wirkt also nur in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes. Der Pendlereuro dagegen ist ein Absetzbetrag und senkt die Steuer direkt, Euro für Euro.
Was die Pauschale tatsächlich einbringt
Ein Beispiel mit einem Arbeitsweg von 45 Kilometern und unzumutbarem öffentlichem Verkehr, also große Pauschale in Höhe von 2.568 Euro und ein Pendlereuro von 45 mal 6, das sind 270 Euro. Gerechnet mit den Tarifstufen 2026 (WKO):
| Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz | Wirkung Pauschale | Wirkung Pendlereuro | Ersparnis gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 28.000 Euro | 30 Prozent | 770,40 Euro | 270,00 Euro | 1.040,40 Euro |
| 42.000 Euro | 40 Prozent | 1.027,20 Euro | 270,00 Euro | 1.297,20 Euro |
| 80.000 Euro | 48 Prozent | 1.232,64 Euro | 270,00 Euro | 1.502,64 Euro |
Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens bringt dieselbe Pauschale dem Besserverdiener deutlich mehr, weil sie am Grenzsteuersatz hängt: 1.232,64 gegenüber 770,40 Euro bei identischem Arbeitsweg. Der Pendlereuro wirkt dagegen bei allen drei gleich, nämlich mit vollen 270 Euro. Zweitens beträgt der Zugewinn aus der Reform in allen drei Fällen exakt 180 Euro, weil sich der Pendlereuro um 4 Euro je Kilometer erhöht hat und 45 mal 4 eben 180 ergibt.
Wer wissen will, in welcher Tarifstufe er liegt, findet die aktuellen Stufen in der Lohnsteuertabelle.
Was den Anspruch schmälert
Die vollen Beträge gibt es nur, wenn Sie an mindestens elf Tagen im Kalendermonat tatsächlich zur Arbeitsstätte fahren. Darunter wird aliquotiert: bei 8 bis 10 Tagen stehen zwei Drittel zu, bei 4 bis 7 Tagen ein Drittel. Unter vier Fahrten im Monat entfällt der Anspruch.
Im Beispiel oben würden bei neun Pendlertagen im Monat aus 2.568 Euro Pauschale 1.712 Euro und aus 270 Euro Pendlereuro 180 Euro. Der Pendlereuro wird also im selben Ausmaß gekürzt wie die Pauschale.
Für Teilzeitkräfte und alle mit Homeoffice ist genau das die entscheidende Größe. Ein Tag, an dem ausschließlich von zu Hause gearbeitet wird, zählt seit 1. Juli 2021 nicht als Pendlertag. Bemerkenswert ist die Gegenregel: Urlaubs- und Krankenstandstage sind als Bürotage zu werten (WKO). Zwei Wochen Urlaub kosten den Anspruch also nicht, zwei Wochen Homeoffice schon.
Wer an drei Tagen pro Woche im Büro ist, kommt auf etwa 13 Pendlertage im Monat und behält damit den vollen Anspruch. Bei zwei Bürotagen pro Woche sind es rund neun, und damit greift die Kürzung auf zwei Drittel.
Jobticket und Werkverkehr
Stellt der Arbeitgeber ein Öffi-Ticket zur Verfügung, wird die Pauschale zwar berechnet, der Wert des Tickets aber davon abgezogen. Für jenen Teil der Strecke, für den ein Werkverkehr besteht, steht überdies kein Pendlereuro zu (WKO).
Das ist kein Nachteil, sondern die logische Folge: Wer die Fahrt nicht selbst zahlt, soll sie auch nicht absetzen. Für die Betroffenen bleibt trotzdem oft ein Rest, wenn das Ticket günstiger ist als die zustehende Pauschale.
Der Pendlerrechner ist der einzige gültige Nachweis
Die Zumutbarkeit dürfen Sie nicht selbst einschätzen. Maßgeblich ist ausschließlich das Ergebnis des amtlichen Pendlerrechners des Finanzministeriums, der anhand der realen Fahrpläne rechnet. Er überträgt Eingaben und Ergebnis in das Formular L 34 EDV, das der Arbeitgeber für die Berücksichtigung in der Lohnverrechnung benötigt.
Der Ausdruck gehört aufbewahrt. Ändert sich etwas an Wohnort, Arbeitsstätte, Arbeitszeit oder am Fahrplanangebot, muss die Abfrage wiederholt werden, weil das alte Ergebnis dann nicht mehr trägt.
Warum Österreich anders rechnet als Deutschland
Der Vergleich lohnt, weil viele Ratgeber im deutschsprachigen Netz das deutsche System beschreiben und die Begriffe verwechselt werden. Deutschland kennt die Entfernungspauschale, und die funktioniert grundlegend anders: Sie beträgt seit 1. Jänner 2026 einheitlich 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer, gilt verkehrsmittelunabhängig und ist mit 4.500 Euro im Jahr gedeckelt (Haufe, Stand 2026).
Drei Unterschiede sind praktisch bedeutsam. In Deutschland ist es gleichgültig, ob jemand mit dem Auto, dem Rad oder der Bahn fährt; in Österreich entscheidet die Zumutbarkeitsprüfung über den Betrag, und wer eine brauchbare Zugverbindung hat, bekommt weniger. Deutschland rechnet je gefahrenem Kilometer und Arbeitstag, Österreich arbeitet mit Stufen, wodurch ein Kilometer mehr oder weniger an einer Stufengrenze mehrere hundert Euro ausmacht. Und die österreichische Konstruktion aus Pauschale plus Absetzbetrag existiert in Deutschland in dieser Form nicht.
Für die Praxis heißt das: Rechner und Anleitungen von deutschen Seiten liefern für einen österreichischen Arbeitsweg falsche Ergebnisse, auch wenn die Oberfläche vertraut aussieht.
Geltendmachung über den Arbeitgeber oder das Finanzamt
Zwei Wege führen zum Geld. Entweder Sie geben das Formular L 34 EDV beim Arbeitgeber ab, dann wird die Pauschale bereits laufend bei der Lohnverrechnung berücksichtigt und das Monatsnetto steigt sofort. Oder Sie machen sie nachträglich in der Arbeitnehmerveranlagung geltend, wo sie als Werbungskosten einfließt. Wie das abläuft und welche Fristen gelten, steht im Beitrag zum Lohnsteuerausgleich.
Rückwirkend ist die Veranlagung fünf Jahre lang möglich. Wer die Pauschale in den Vorjahren übersehen hat, kann sie also nachholen, allerdings mit den damals gültigen Werten und damit mit dem alten Pendlereuro von 2 Euro.
Was Geringverdiener bekommen
Wer so wenig verdient, dass gar keine Lohnsteuer anfällt, hat von einer Werbungskostenpauschale nichts. Für diesen Fall gibt es die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die sogenannte Negativsteuer. Für Pendlerinnen und Pendler mit Anspruch auf die Pauschale steigt der maximale Erstattungsbetrag ab 2026 von 608 auf 737 Euro, zuzüglich einer Inflationsanpassung (Parlamentskorrespondenz).
Ausbezahlt wird auch dieser Betrag nur über die Arbeitnehmerveranlagung. Ohne Antrag passiert nichts.
Die drei häufigsten Fehler
Die Entfernung wird geschätzt. Maßgeblich ist nicht die Luftlinie und nicht der Tachostand, sondern das Ergebnis des Pendlerrechners. Wer knapp unter einer Stufengrenze liegt, verliert schnell mehrere hundert Euro.
Homeoffice-Tage werden nicht mitgezählt. Die Pauschale läuft beim Arbeitgeber weiter, obwohl der Anspruch längst auf zwei Drittel gesunken ist. Bei der Veranlagung fällt das auf und führt zur Nachzahlung.
Der Pendlereuro wird vergessen. Er kommt nicht automatisch, sondern hängt an derselben Erklärung wie die Pauschale. Seit der Erhöhung auf 6 Euro je Kilometer ist er bei langen Strecken kein Nebenbetrag mehr: Bei 60 Kilometern sind das 360 Euro, die direkt von der Steuerschuld abgehen.
Wer den Arbeitsweg mit dem eigenen Auto zurücklegt, sollte zusätzlich die laufenden Kosten im Blick behalten. Ein Vergleich der Autoversicherung bringt bei hoher Kilometerleistung oft mehr als die Steuerersparnis eines ganzen Jahres.
Stand der Angaben: Pendlerpauschale und Pendlereuro nach WKO und Arbeiterkammer, Stand 2026. Zumutbarkeitskriterien nach BMF, abgefragt im August 2026. Pendlereuro-Erhöhung und Negativsteuer nach der Parlamentskorrespondenz zum Budgetbegleitgesetz. Tarifstufen der Einkommensteuer nach WKO für 2026. Die Rechenbeispiele sind eigene Berechnungen auf Basis dieser Werte.