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Arbeit & Pension

Gehalt von Anwältinnen in Österreich: Aktuelle Zahlen und Karriereaussichten

Die Rechtsanwaltsprüfung ist in Österreich die größte einzelne Gehaltsstufe des gesamten Berufswegs. Vor ihr liegen die Einstiegsbezüge in Wien meist zwischen 2.800 und 3.600 Euro brutto, danach beginnen sie bei etwa 5.000 Euro. Kein anderer Schritt in dieser Laufbahn verändert das Einkommen so stark wie diese eine Prüfung.

Was Konzipientinnen und Konzipienten verdienen

Nach dem Studium beginnt die Berufslaufbahn als Rechtsanwaltsanwärterin oder Rechtsanwaltsanwärter, im Kanzleialltag Konzipientin oder Konzipient genannt. Die Einstiegsgehälter in Wien bewegen sich für Berufsanfänger ohne einschlägige Vorerfahrung und ohne Zusatzqualifikation zwischen 2.600 und 4.300 Euro brutto im Monat, der überwiegende Teil liegt zwischen 2.800 und 3.600 Euro.

Diese Spanne von rund 1.700 Euro bei identischer formaler Qualifikation ist für einen akademischen Beruf ungewöhnlich groß. Zum Vergleich: Sie entspricht in etwa dem Unterschied zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Wert der gesamten Konzipientenzeit in kleineren Kanzleien. Sie erklärt sich vor allem aus der Kanzleistruktur: Wirtschaftskanzleien mit internationaler Mandantschaft zahlen deutlich über dem Median, kleinere Kanzleien mit regionalem Zuschnitt darunter.

StufeMonatsbrutto
Einstieg ohne Vorerfahrung (Wien)2.600 bis 4.300 Euro, meist 2.800 bis 3.600
Konzipient mit Erfahrung, ohne Prüfungab etwa 3.700 Euro
Konzipient mit bestandener Rechtsanwaltsprüfungab etwa 5.000 Euro

Warum die Prüfung so stark durchschlägt

Der Sprung von rund 3.700 auf etwa 5.000 Euro hat einen betriebswirtschaftlichen Grund. Mit bestandener Rechtsanwaltsprüfung darf die Kanzlei die geleistete Arbeit anders verrechnen und die Mitarbeiterin in Verfahren einsetzen, in denen zuvor die Anwesenheit eines eingetragenen Rechtsanwalts nötig war.

Aus Sicht der Kanzlei steigt damit der verrechenbare Wert derselben Person sprunghaft, und der Gehaltssprung bildet das ab. Wer die Prüfung hinauszögert, verzichtet also nicht nur auf einen Titel, sondern auf einen erheblichen Einkommensunterschied bei gleichbleibender Arbeit.

Zugleich verändert die Prüfung die Verhandlungsposition grundlegend: Ab diesem Punkt ist ein Wechsel in eine andere Kanzlei oder in ein Unternehmen realistisch, und diese Alternative wirkt auf das Gehalt stärker als jedes Argument über Leistung.

Der Weg zur Anwaltschaft: was die RAO verlangt

Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte stehen in der Rechtsanwaltsordnung. Verlangt werden die österreichische Staatsbürgerschaft oder jene eines gleichgestellten Staates, die Handlungsfähigkeit, ein abgeschlossenes Studium des österreichischen Rechts, die praktische Verwendung in vorgeschriebener Art und Dauer, die erfolgreiche Rechtsanwaltsprüfung, die Teilnahme an den vorgesehenen Ausbildungsveranstaltungen und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Die praktische Verwendung umfasst fünf Jahre. Davon müssen mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft absolviert werden, die sogenannte Gerichtspraxis, und mindestens drei Jahre bei einem Rechtsanwalt.

Eine Einschränkung wird dabei häufig übersehen: Die Zeit bei einem Rechtsanwalt zählt nur, wenn die Tätigkeit hauptberuflich und ohne Beeinträchtigung durch andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt wird. Eine Teilzeitkonstruktion neben einer anderen Anstellung verlängert den Weg entsprechend.

Dazu kommen die Ausbildungsveranstaltungen im Umfang von bis zu 42 Halbtagen, die neben der Kanzleiarbeit zu absolvieren sind. Wer diese Termine erst gegen Ende der fünf Jahre nachholt, gerät zeitlich in Bedrängnis, weil sie sich nicht beliebig verdichten lassen.

Was die fünf Jahre wirtschaftlich bedeuten

Zwischen dem Studienabschluss und dem ersten Gehalt als eingetragene Rechtsanwältin liegen damit mindestens fünf Jahre auf Konzipientenniveau. Wer den Lebensverdienst zweier Berufe vergleicht, muss diese Phase mitrechnen.

Ein Beispiel macht die Größenordnung deutlich: Bei durchschnittlich 3.500 Euro brutto über die fünf Jahre und 14 Bezügen summiert sich das auf rund 245.000 Euro. Dieselbe Zeitspanne in einer Position mit 5.000 Euro brutto ergäbe 350.000 Euro. Der Rückstand von etwa 105.000 Euro wird erst in den Jahren nach der Eintragung aufgeholt.

Das erklärt, warum die Dauer bis zur Prüfung wirtschaftlich stärker wiegt als das Einstiegsgehalt selbst. Eine Kanzlei, die 200 Euro mehr zahlt, aber die Prüfungsvorbereitung nicht unterstützt, ist unter dem Strich das schlechtere Angebot.

Nach der Eintragung: angestellt oder selbständig

Mit der Eintragung öffnen sich zwei Wege, die sich im Einkommen deutlich unterscheiden.

Als angestellte Rechtsanwältin bleibt das Einkommen planbar und steigt mit Berufsjahren und Verantwortung. Die Kanzlei trägt die Fixkosten, die Berufshaftpflichtversicherung und das Auslastungsrisiko. Wer Wert auf planbares Einkommen legt, bleibt in dieser Konstellation oft dauerhaft.

In der eigenen Kanzlei entfällt diese Sicherheit. Vom Honorarumsatz gehen Kanzleimiete, Personal, Software, Fachliteratur, Kammerbeiträge, die verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung und die selbst zu tragende Sozialversicherung ab. Urlaub und Krankheit bedeuten Ausfall bei weiterlaufenden Kosten. Umsatzzahlen aus einer Kanzlei lassen sich mit einem Angestelltenbrutto deshalb erst nach Abzug all dieser Positionen vergleichen. Die steuerlichen Grundlagen dazu stehen im Beitrag zur Firmengründung beim Finanzamt.

Die Partnerstufe und wovon sie abhängt

In größeren Kanzleien folgt auf die Anstellung die Beteiligung als Partnerin. Das Einkommen setzt sich dann aus einem Grundbezug und einem Gewinnanteil zusammen, und der Gewinnanteil dominiert mit zunehmender Seniorität.

Entscheidend ist dabei weniger die fachliche Qualität als die Fähigkeit, Mandate zu binden. Wer eigene Mandantenbeziehungen mitbringt, verhandelt aus einer Position, die sich von der einer angestellten Fachkraft grundlegend unterscheidet. Genau daran scheitern fachlich hervorragende Juristinnen regelmäßig auf dem Weg in die Partnerschaft.

Was die Bandbreite tatsächlich erklärt

Vier Faktoren bestimmen, wo innerhalb der genannten Spannen ein konkretes Gehalt liegt.

Die Kanzleigröße und Ausrichtung wirkt am stärksten: Wirtschaftsrecht mit internationalen Mandaten zahlt anders als Familien- oder Strafrecht. Der Standort folgt als zweiter Faktor, wobei Wien deutlich über den Bundesländern liegt. Zusatzqualifikationen wie ein Doktorat oder ein LL.M. wirken vor allem beim Einstieg und verlieren später an Bedeutung. Und die Vorerfahrung, etwa aus einer längeren Gerichtspraxis oder einem einschlägigen Praktikum, verschiebt den Einstieg innerhalb der Spanne nach oben.

Nicht relevant ist dagegen die Abschlussnote, jedenfalls nach dem ersten Anstellungsverhältnis. Ab dann zählt, welche Verfahren jemand geführt hat.

Ein fünfter Faktor wirkt erst später, dafür dauerhaft: die Spezialisierung. Rechtsgebiete mit hohem Streitwert und zahlungskräftiger Mandantschaft, etwa Gesellschafts-, Vergabe- oder Bankrecht, tragen andere Honorare als solche mit überwiegend privaten Mandanten. Wer sich früh in ein solches Gebiet einarbeitet, verschiebt damit nicht nur das aktuelle Gehalt, sondern die gesamte spätere Verdienstkurve.

Umgekehrt gilt: Ein Rechtsgebiet, das persönlich liegt, aber schlechter zahlt, ist über eine Berufslaufbahn von dreißig Jahren keine kleine Entscheidung. Die Differenz summiert sich auf Beträge, die den Unterschied zwischen den Kanzleigrößen beim Einstieg um ein Vielfaches übersteigen.

Die Gerichtspraxis als eigener Abschnitt

Vor oder während der Kanzleitätigkeit steht die Gerichtspraxis, umgangssprachlich Gerichtsjahr genannt. Die Rechtsanwaltsordnung verlangt davon mindestens fünf Monate, viele absolvieren länger.

Wirtschaftlich ist dieser Abschnitt der schwächste des gesamten Berufswegs, weil die Vergütung deutlich unter dem Kanzleiniveau liegt. Fachlich gilt er dagegen als wertvoll: Wer Verfahren aus der Perspektive des Gerichts kennengelernt hat, schätzt Prozessrisiken später anders ein, und Kanzleien rechnen eine längere Gerichtspraxis beim Einstiegsgehalt regelmäßig an.

Für die Planung heißt das: Die fünf Monate sind das gesetzliche Minimum, nicht die betriebswirtschaftlich optimale Dauer. Wer eine Laufbahn im Prozessrecht anstrebt, fährt mit einer längeren Gerichtspraxis besser, wer in die Vertragsgestaltung will, wechselt eher früher in die Kanzlei.

Alternativen außerhalb der Kanzlei

Nicht jede juristische Laufbahn führt über die Anwaltschaft, und die Alternativen sind einkommensseitig durchaus konkurrenzfähig.

Als Unternehmensjuristin in einer Rechtsabteilung entfällt die Rechtsanwaltsprüfung als Zugangsvoraussetzung, ebenso die fünf Jahre praktische Verwendung. Die Einstiegsgehälter liegen dort häufig über jenen der Konzipientenzeit, dafür fehlt der spätere Sprung, den die Prüfung in der Kanzlei auslöst. In größeren Unternehmen wird eine abgelegte Rechtsanwaltsprüfung allerdings ebenfalls honoriert.

Im öffentlichen Dienst, etwa in der Verwaltung oder bei Aufsichtsbehörden, folgt die Bezahlung einem festen Schema mit geringerer Spitze, dafür mit planbarem Verlauf und ohne Auslastungsdruck.

Die Entscheidung fällt deshalb selten nur über das Gehalt, sondern über die Frage, ob die Aussicht auf eine Beteiligung den Weg über fünf einkommensschwächere Jahre rechtfertigt.

Arbeitszeit: der unterschätzte Teil der Rechnung

Bei jedem Vergleich von Bruttobeträgen fehlt eine Größe, die den Stundenlohn stärker beeinflusst als die Gehaltsstufe: die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.

In Wirtschaftskanzleien mit internationalen Mandaten sind Arbeitszeiten deutlich über dem Normalmaß üblich, und die höheren Gehälter dieser Häuser bilden genau das ab. Ein Angebot mit 4.300 Euro und regelmäßigen Abendstunden kann pro geleisteter Stunde schlechter ausfallen als eines mit 3.200 Euro bei geregelten Zeiten.

Aussagekräftig wird der Vergleich erst, wenn Überstunden mitgerechnet werden: ob sie pauschal abgegolten sind, ob eine All-in-Vereinbarung besteht und wie viele Stunden sie tatsächlich abdeckt. Bei einer All-in-Klausel lohnt die Kontrollrechnung, ob der Bezug den kollektivvertraglichen Mindestlohn für die tatsächlich geleisteten Stunden noch erreicht.

Was beim Vergleich von Angeboten zählt

Aus der Struktur des Berufswegs ergeben sich vier Fragen, die vor einer Zusage zu klären sind. Wird die Vorbereitungszeit für die Rechtsanwaltsprüfung als Arbeitszeit anerkannt oder muss sie in der Freizeit stattfinden? Werden die Kosten für Vorbereitungskurse und die Prüfung übernommen? Gilt eine automatische Gehaltsanpassung nach bestandener Prüfung, und ist deren Höhe im Vertrag festgehalten? Und in welchen Rechtsgebieten wird tatsächlich gearbeitet, gemessen an den Verfahren der letzten Monate und nicht am Kanzleiprofil?

Die letzte Frage entscheidet über den Marktwert nach den fünf Jahren. Wie sich unterschiedliche Bruttoangebote nach Steuern auswirken, zeigt der Beitrag zur Lohnsteuertabelle, die Rückholmöglichkeiten für Fortbildungskosten jener zum Lohnsteuerausgleich.

Stand der Angaben: Voraussetzungen für die Eintragung, praktische Verwendung von fünf Jahren einschließlich Gerichtspraxis und dreijähriger Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt nach Paragraf 2 Rechtsanwaltsordnung und Österreichischer Rechtsanwaltskammertag. Gehaltsbandbreiten für Konzipientinnen und Konzipienten sowie die Werte vor und nach der Rechtsanwaltsprüfung nach lawfinder.at und karriere.at, Stand 2026. Kollektivvertragliche Rahmenbedingungen nach GPA. Die Beispielrechnung zum Lebensverdienst verwendet angenommene Durchschnittswerte zur Veranschaulichung.

Quellen