Das amtliche Kilometergeld beträgt 2026 für den PKW 0,50 Euro je Kilometer. Für Motorrad und Fahrrad sind es 0,25 Euro, und genau dort liegt eine Falle: Von 1. Jänner bis 30. Juni 2025 galten auch für Zweiräder 0,50 Euro, seit 1. Juli 2025 nur noch die Hälfte. Zahlreiche Rechner und Ratgeber führen bis heute den alten Wert.
Die Sätze 2026 im Überblick
| Fahrzeug | ab 1. Juli 2025 und 2026 | 1. Jänner bis 30. Juni 2025 | bis 31. Dezember 2024 |
|---|---|---|---|
| PKW und Kombi | 0,50 Euro | 0,50 Euro | 0,42 Euro |
| Motorrad und Motorfahrrad | 0,25 Euro | 0,50 Euro | 0,24 Euro |
| Fahrrad und E-Bike | 0,25 Euro | 0,50 Euro | 0,38 Euro |
| je mitbeförderter Person | 0,15 Euro | 0,15 Euro | 0,05 Euro |
Alle Werte je Kilometer, Quelle BMF, Stand August 2026. Der Satz für mitbeförderte Personen hat sich mit der Reform verdreifacht und wird trotzdem selten genutzt.
Wofür es zusteht und wofür nicht
Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeugs für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen (USP).
Beide Einschränkungen zählen. Wer einen Dienstwagen fährt, bekommt kein Kilometergeld, weil ihm keine Kosten entstehen. Und die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Dienstreise: Dafür gibt es ausschließlich die Pendlerpauschale, und zwar nach Stufen und nicht nach gefahrenen Kilometern.
Diese Verwechslung ist der häufigste Fehler beim Thema. Wer 45 Kilometer zur Arbeit pendelt und daraus 220 Arbeitstage mal 90 Kilometer mal 0,50 Euro rechnet, kommt auf 9.900 Euro und liegt damit vollständig falsch. Der Arbeitsweg fällt unter die Pauschale, die für dieselbe Entfernung 2.568 Euro vorsieht.
Wenig bekannt ist, dass auch Fußwege abgerechnet werden können: Für dienstlich zurückgelegte Strecken zu Fuß stehen 0,38 Euro je Kilometer zu, sofern mindestens ein Kilometer zusammenkommt. In dicht bebauten Innenstädten, wo der Weg zum Termin zu Fuß schneller geht als mit dem Auto, ist das die einzige Möglichkeit, die Fahrtkosten überhaupt anzusetzen.
Für Elektrofahrzeuge gelten dieselben Sätze wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Eine eigene Regelung gibt es nicht, obwohl die tatsächlichen Betriebskosten je Kilometer niedriger liegen.
Wann eine Dienstreise überhaupt vorliegt
Eine Dienstreise setzt einen Auftrag des Arbeitgebers voraus. Erfasst sind zwei Fälle: Der Arbeitnehmer verlässt den Dienstort, um anderswo zu arbeiten und kehrt täglich zurück, oder der Einsatzort liegt so weit entfernt, dass die tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist (USP). Die Fahrt von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte fällt ausdrücklich nicht darunter.
Für das Taggeld kommen zwei Schwellen dazu: Die Reise muss länger als drei Stunden dauern und mindestens 25 Kilometer vom Ausgangspunkt wegführen. Für das Kilometergeld selbst gelten diese Grenzen nicht, hier zählt jeder dienstlich gefahrene Kilometer.
Eine Besonderheit betrifft wiederkehrende Einsätze am selben Ort. Ab dem sechsten aufeinanderfolgenden Tag am selben Einsatzort, bei unregelmäßigen Einsätzen ab dem 16. Tag, wird dieser Ort zum weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit, und das Taggeld ist ab dann steuerpflichtig.
Taggeld und Nächtigungsgeld
Neben den Fahrtkosten stehen Verpflegungs- und Nächtigungsgelder zu. Im Inland sind seit 2025 höhere Sätze in Kraft:
| Leistung | ab 2025 und 2026 | bis 2024 |
|---|---|---|
| Taggeld, voller Tag | 30,00 Euro | 26,40 Euro |
| je angefangener Stunde | 2,50 Euro | 2,20 Euro |
| Nächtigungsgeld ohne Beleg | 17,00 Euro | 15,00 Euro |
Das Taggeld wird nach Stunden aliquotiert: Bei drei bis vier Stunden sind es 10 Euro, bei acht bis neun Stunden 22,50 Euro, ab elf Stunden der volle Satz (Arbeiterkammer). Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit bereit, kürzt sich das Taggeld um 15 Euro je Mahlzeit.
Beim Nächtigungsgeld besteht ein Wahlrecht: entweder die tatsächlichen Kosten mit Beleg oder pauschal 17 Euro ohne Nachweis. Der Pauschalsatz gilt für höchstens sechs Monate am selben Ort, danach sind die tatsächlichen Kosten nachzuweisen.
Was die Pauschale abdeckt
Mit dem Kilometergeld sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit Anschaffung und Betrieb des Fahrzeugs abgegolten (ECA Steuerberater). Dazu zählen unter anderem:
- Abschreibung des Fahrzeugs
- Treibstoff und Öl
- Service und Reparaturen aus dem laufenden Betrieb
- Steuern, Gebühren und Versicherungsprämien
- Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
- Finanzierungskosten
Daraus folgt: Wer Kilometergeld abrechnet, kann diese Posten nicht zusätzlich geltend machen. Es ist eine Pauschale und keine Anzahlung auf die tatsächlichen Kosten.
Wenn der Arbeitgeber weniger zahlt
Kein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den vollen Satz zu erstatten. Zahlt er weniger, ist die Differenz beim Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzbar. Ein Beispiel mit 8.000 dienstlich gefahrenen Kilometern im Jahr:
| Betrag | |
|---|---|
| amtliches Kilometergeld, 8.000 km zu 0,50 Euro | 4.000,00 Euro |
| Arbeitgeber erstattet 0,30 Euro je Kilometer | 2.400,00 Euro |
| Differenz als Werbungskosten | 1.600,00 Euro |
| Steuerersparnis bei 45.000 Euro Jahreseinkommen | 640,00 Euro |
Gerechnet mit dem Grenzsteuersatz von 40 Prozent nach den Tarifstufen 2026 (WKO). Die Differenz wandert in die Arbeitnehmerveranlagung, wo sie wie jede andere Werbungskostenposition wirkt; der Ablauf steht im Beitrag zum Lohnsteuerausgleich.
Umgekehrt gilt: Zahlt der Arbeitgeber mehr als den amtlichen Satz, ist der übersteigende Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der amtliche Satz ist also keine Untergrenze für die Auszahlung, sondern die Obergrenze für die Steuerfreiheit.
Ob überhaupt und in welcher Höhe ersetzt wird, regelt der Kollektivvertrag oder die Einzelvereinbarung. Viele Kollektivverträge sehen den vollen amtlichen Satz vor, manche einen niedrigeren, einzelne auch Zuschläge für bestimmte Berufsgruppen. Ein Blick in den anwendbaren Kollektivvertrag lohnt deshalb vor jeder Diskussion mit der Personalabteilung, weil sich daraus ein Rechtsanspruch ergeben kann.
Die Jahresgrenzen
Steuerfrei ausbezahlt werden kann das Kilometergeld für höchstens 30.000 Kilometer im Kalenderjahr, das entspricht beim PKW 15.000 Euro. Für Fahrräder liegt die Grenze bei 3.000 Kilometern, also 750 Euro; bis 2024 waren es nur 1.500 Kilometer.
Wer beruflich mehr als 30.000 Kilometer im Jahr fährt, sollte durchrechnen, ob die tatsächlichen Kosten nicht günstiger kommen. Bei hoher Fahrleistung sinken die Kosten je Kilometer, weil sich Fixkosten wie Versicherung und Abschreibung auf mehr Kilometer verteilen; dann kann die Pauschale zum Nachteil werden.
In den meisten Fällen wirkt der Effekt allerdings zugunsten des Steuerpflichtigen. Wer ohnehin ein Auto besitzt, trägt Versicherung, motorbezogene Versicherungssteuer und Wertverlust unabhängig davon, ob er dienstlich fährt. Der zusätzliche Aufwand einer Dienstfahrt besteht real nur aus Treibstoff und anteiligem Verschleiß, überschlägig 15 bis 20 Cent je Kilometer. Die Pauschale von 50 Cent liegt deutlich darüber, und genau das macht sie für Arbeitnehmer mit eigenem Fahrzeug attraktiv.
Rechnerisch: Bei jährlichen Fixkosten von 3.000 Euro und variablen Kosten von 12 Cent je Kilometer deckt das Kilometergeld die vollen Kosten des Fahrzeugs ab einer dienstlichen Fahrleistung von rund 7.900 Kilometern im Jahr. Jeder weitere dienstliche Kilometer bringt mehr ein, als er kostet.
Ohne Fahrtenbuch kein Kilometergeld
Der Nachweis der beruflichen Nutzung läuft über ein Fahrtenbuch oder gleichwertige Aufzeichnungen. Einzutragen sind Datum der Fahrt, Kilometerstand, die Zahl der beruflich gefahrenen Kilometer, Ausgangs- und Zielpunkt sowie der Zweck jeder einzelnen Dienstreise.
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist zulässig, aber nur, wenn die Einträge nachträglich nicht veränderbar sind. Ausdrücklich nicht anerkannt werden Fahrtenbücher, die in Excel oder vergleichbaren Programmen geführt werden. Das ist der Punkt, an dem bei Prüfungen am häufigsten gestrichen wird, weil die Tabelle jederzeit überschreibbar wäre.
Was für Selbständige gilt
Bei Selbständigen entscheidet der Anteil der betrieblichen Nutzung. Liegt er unter 50 Prozent, zählt das Fahrzeug zum Privatvermögen, und für betriebliche Fahrten wird Kilometergeld angesetzt. Liegt er über 50 Prozent, gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, und es sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen, vermindert um den Privatanteil.
Die Wahl besteht also nicht frei, sondern folgt aus der tatsächlichen Nutzung. Wer knapp unter der Hälfte liegt, fährt mit dem Kilometergeld meist einfacher, weil keine Belegsammlung über Treibstoff, Service und Versicherung nötig ist.
Zu beachten ist, dass die 30.000-Kilometer-Grenze auch für Selbständige gilt, die Kilometergeld ansetzen. Wer betrieblich deutlich mehr fährt, kommt an der Zuordnung zum Betriebsvermögen und damit an der Abrechnung der tatsächlichen Kosten ohnehin nicht vorbei.
Bei Auslandsdienstreisen richten sich Tag- und Nächtigungsgelder nach den für Bundesbedienstete festgelegten Sätzen und unterscheiden sich je Zielland erheblich. Das Kilometergeld dagegen bleibt unverändert bei 0,50 Euro, unabhängig davon, ob die Fahrt in Österreich oder im Ausland stattfindet.
Warum Österreich deutlich großzügiger ist als Deutschland
Für Dienstreisen mit dem privaten PKW gilt in Deutschland eine Kilometerpauschale von 30 Cent, für Motorräder 20 Cent (Lohn-Info). Österreich liegt mit 50 Cent also um zwei Drittel darüber.
Bei 8.000 dienstlich gefahrenen Kilometern ergibt das in Österreich 4.000 Euro gegenüber 2.400 Euro in Deutschland, ein Unterschied von 1.600 Euro im Jahr. Gemeinsam ist beiden Systemen die Trennung: Die Kilometerpauschale gilt für Dienstfahrten, der Arbeitsweg läuft über eine eigene Regelung.
Beim Verpflegungsaufwand liegen die Länder näher beieinander, die Systematik unterscheidet sich aber. Deutschland zahlt bei einer vollen Abwesenheit von 24 Stunden 28 Euro und bei mehr als acht Stunden 14 Euro; darunter gibt es nichts. Österreich beginnt bereits nach drei Stunden zu zahlen und rechnet dann in Zwölfteln zu je 2,50 Euro weiter.
Für kurze Termine ist das österreichische System deutlich günstiger: Eine vierstündige Dienstreise bringt hier 10 Euro, in Deutschland nichts. Umgekehrt begrenzt Deutschland den Verpflegungsmehraufwand bei derselben Tätigkeit auf drei Monate, Österreich schon nach fünf beziehungsweise 15 Tagen am selben Einsatzort.
Wer die laufenden Fahrzeugkosten senken will, findet die größeren Hebel ohnehin nicht im Steuerrecht. Ein Vergleich der Autoversicherung und ein Blick auf die motorbezogene Versicherungssteuer bringen bei hoher Fahrleistung meist mehr als jede Optimierung der Abrechnung.
Stand der Angaben: Sätze des amtlichen Kilometergeldes und Höchstkilometer nach BMF, abgefragt im August 2026. Definition und Anwendungsbereich nach dem Unternehmensserviceportal. Anforderungen an das Fahrtenbuch und Nutzungsgrenze bei Selbständigen nach ECA Steuerberater, Stand 2026. Tarifstufen der Einkommensteuer nach WKO für 2026. Die Rechenbeispiele sind eigene Berechnungen auf Basis dieser Werte.