Versicherung
Autoversicherung
10 Prozent Aufschlag auf die motorbezogene Versicherungssteuer zahlt, wer seine Autoversicherung monatlich statt jährlich begleicht, ein Punkt, den viele erst beim Blick auf die Jahresabrechnung bemerken (ÖAMTC, Kfz-Versicherung: Tipps für Konsumenten). Die Autoversicherung besteht in Österreich aus einem Pflichtteil und zwei freiwilligen Bausteinen, und welche Kombination sich lohnt, hängt weniger vom Wunschanbieter als von ein paar objektiv prüfbaren Faktoren ab.
Die drei Bausteine der Autoversicherung im Überblick
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen, mit einer gesetzlichen Mindestsumme von 7,79 Millionen Euro pro Schadensfall. Deckungssummen, was die Haftpflicht zahlt und was nicht, das Bonus-Malus-System im Detail sowie Kündigung und Fahrzeugverkauf sind ausführlich im Beitrag zur Haftpflichtversicherung in Österreich beschrieben. Zusätzlich und freiwillig kommen die Teilkasko, die Schäden am eigenen Fahrzeug durch Ereignisse wie Glasbruch, Wildunfall, Sturm, Hagel oder Diebstahl abdeckt, und die Vollkasko, die darüber hinaus auch selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Auto übernimmt, beide zusammengefasst als Kaskoversicherung (VVO-Newsroom, Kfz-Versicherung). Details zur Teilkasko, ihren Ausschlüssen und der Zeitwertregelung stehen im eigenen Beitrag zur Teilkaskoversicherung. Die motorbezogene Versicherungssteuer schließlich ist keine Versicherungsleistung, sondern eine Steuer, die über die Haftpflichtprämie mitkassiert wird, dazu mehr im Beitrag zur motorbezogenen Versicherungssteuer.
Was die Prämie tatsächlich bestimmt
Bei Personenkraftwagen und Kombis richtet sich die Prämie meist zuerst nach der Motorleistung in Kilowatt und dem CO2-Ausstoß, dazu kommen Fahrzeugtyp und Baujahr (ÖAMTC, Kfz-Versicherung: Tipps für Konsumenten). Beim Fahrerprofil zählen vor allem das Alter der Lenkerin oder des Lenkers, der Beruf und die Anzahl der berechtigten Fahrerinnen und Fahrer, junge oder unerfahrene Lenkerinnen und Lenker gelten statistisch als risikoreicher und zahlen dadurch mehr. Wohnort und Abstellplatz spielen ebenfalls eine Rolle, weil das Schadensrisiko durch Einbruch, Vandalismus oder Wildunfälle regional und je nach Garage oder Straßenparkplatz unterschiedlich ausfällt, ebenso die jährliche Kilometerleistung, für die viele Versicherer bei geringer Fahrleistung einen Rabatt gewähren. All diese Faktoren wirken zusätzlich zur Einstufung im Bonus-Malus-System, das den eigenen Schadensverlauf abbildet. Dazu kommen produktspezifische Nachlässe, die sich zwischen Anbietern unterscheiden: Vorzugsboni für bestimmte Berufsgruppen, Stammkundenrabatte bei bereits bestehenden Verträgen bei derselben Gesellschaft oder Familienboni, wenn mehrere Fahrzeuge im selben Haushalt versichert sind (KONSUMENT.AT, Kfz-Versicherung: Kosten ausbremsen). Diese Rabatte werden selten von sich aus angeboten, sondern müssen aktiv erfragt werden, weshalb sich ein Telefonat mit der eigenen Versicherung vor der automatischen Verlängerung häufig auszahlt.
Kein Typklassensystem wie in Deutschland
Anders als in Deutschland, wo der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft jährlich öffentliche Typklassen je Fahrzeugmodell und Regionalklassen je Zulassungsbezirk veröffentlicht, gibt es in Österreich kein vergleichbares, einheitlich publiziertes Klassensystem. Die genannten Faktoren, Fahrzeug, Fahrerprofil, Wohnort und Fahrleistung, fließen stattdessen nach den unternehmensinternen Risikomodellen der einzelnen Versicherer in die Prämie ein, wodurch sich die Angebote für dasselbe Fahrzeug und dieselbe Person zwischen den Anbietern deutlich unterscheiden können. Wer aus Deutschland zugezogen ist oder deutsche Vergleichsportale kennt, sollte deshalb nicht erwarten, dass sich die eigene Typklasse oder Regionalklasse eins zu eins auf ein österreichisches Angebot übertragen lässt, hier zählt in Österreich allein der individuelle Vergleich der tatsächlichen, konkret eingeholten Angebote für das eigene Fahrzeug.
Das Bonus-Malus-System in Kürze
Für Pkw und Kombis gilt ein 18-stufiges Bonus-Malus-System, das bei der Grundstufe 9 beginnt: Jedes schadenfreie Jahr verbessert die Einstufung um eine Stufe, ein selbst verschuldeter Schaden verschlechtert sie sofort um drei Stufen (ÖAMTC, Bonus-Malus-System bei Fahrzeugversicherungen). Die erreichte Stufe wird bei einem Fahrzeug- oder Versicherungswechsel vollständig mitgenommen, ein Neuanfang lässt sich also nicht durch einen bloßen Anbieterwechsel erzwingen. Die vollständige Stufentabelle mit allen Prozentsätzen steht im Beitrag zur Haftpflichtversicherung, an dieser Stelle wichtig ist vor allem: Formal ist das Bonus-Malus-System an die Kfz-Haftpflicht gekoppelt, viele Versicherer berücksichtigen bei der Kasko-Prämie aber zusätzlich einen eigenen, ähnlich gestaffelten Schadenverlauf, der sich je nach Anbieter unterscheidet. Ob und wie stark sich ein Kaskoschaden auf die künftige Kasko-Prämie auswirkt, gehört deshalb zu den Fragen, die sich nur im jeweiligen Vertrag beantworten lassen, nicht pauschal für alle Anbieter gleich.
Selbstbehalt: der Hebel bei Teil- und Vollkasko
Bei beiden Kaskovarianten lässt sich ein Selbstbehalt vereinbaren, also ein Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt, wahlweise als Prozentsatz oder als Fixbetrag (VVO-Newsroom, Kfz-Versicherung). Je höher der vereinbarte Selbstbehalt, desto niedriger fällt die Prämie aus, weil das Versicherungsunternehmen kleinere Schäden gar nicht mehr reguliert und dadurch auch weniger Verwaltungsaufwand hat. Für die eigene Wahl zählt weniger die theoretische Ersparnis als die Frage, welchen Betrag Sie im Ernstfall tatsächlich problemlos aus eigener Tasche zahlen könnten, ohne dass ein kleinerer Schaden zur finanziellen Belastung wird. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich vor allem dann, wenn ohnehin nur größere, seltene Schäden abgesichert werden sollen und kleinere Reparaturen aus laufendem Einkommen finanzierbar sind.
Vollkasko oder Teilkasko: die Faustregel nach Fahrzeugalter
Als Orientierung gilt eine gängige Faustregel: Eine Vollkasko lohnt sich wirtschaftlich in etwa dann, wenn der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs mindestens dem Fünffachen der jährlichen Vollkaskoprämie entspricht, darunter übersteigt die Prämie über die Zeit den möglichen Nutzen. Ein Rechenbeispiel, mit Python nachgerechnet: Bei einer angenommenen Jahresprämie von 900 Euro für die Vollkasko lohnt sie sich bei einem Neuwagen mit einem Wiederbeschaffungswert von 12.000 Euro, das Verhältnis liegt bei 13,3 zu 1. Bei einem älteren Gebrauchtwagen mit nur noch 3.500 Euro Wiederbeschaffungswert und derselben Prämie sinkt das Verhältnis auf 3,9 zu 1, hier wäre der Umstieg auf die günstigere Teilkasko oder allein die Haftpflicht wirtschaftlich sinnvoller. In der Praxis wird deshalb häufig empfohlen, bei einem Fahrzeugalter von etwa drei bis sechs Jahren von der Vollkasko auf die Teilkasko zu wechseln und ab etwa sieben bis zehn Jahren zu prüfen, ob überhaupt noch eine Kaskoversicherung nötig ist, sofern kein Kredit- oder Leasingvertrag eine bestimmte Deckung vorschreibt (durchblicker.at, Vollkasko, Teilkasko oder Haftpflicht). Wichtig dabei: Ein finanzierter oder geleaster Neuwagen ist meist ohnehin vertraglich zur Vollkasko verpflichtet, weil die kreditgebende Bank oder Leasinggesellschaft als wirtschaftliche Eigentümerin ein eigenes Interesse am Werterhalt des Fahrzeugs hat, in diesem Fall entfällt die freie Wahl bis zur vollständigen Tilgung oder Rückgabe. Bei einem bar bezahlten oder bereits abbezahlten Fahrzeug liegt die Entscheidung dagegen allein bei der Halterin oder dem Halter, hier lohnt sich die 5:1-Rechnung mit dem tatsächlichen, nicht dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs, weil der Wiederbeschaffungswert mit jedem Jahr sinkt, während die Prämie oft nur langsam nachzieht.
Zusatzbausteine: was neben Haftpflicht und Kasko noch dazukommt
Über die drei Hauptbausteine hinaus bieten Versicherer weitere, ebenfalls freiwillige Zusatzdeckungen an, allen voran Rechtsschutz und Insassenunfallversicherung (ÖAMTC, Kfz-Versicherung: Tipps für Konsumenten). Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten etwa bei einem Streit über die Schuldfrage nach einem Unfall, unabhängig davon, wer letztlich Recht bekommt. Eine Insassenunfallversicherung zahlt bei Verletzungen der Fahrzeuginsassen unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat, und ergänzt damit die Kfz-Haftpflicht, die nur bei fremdem Verschulden greift. Ob sich ein solcher Zusatzbaustein lohnt, hängt stark davon ab, ob eine private Unfall- oder Rechtsschutzversicherung ohnehin schon in anderer Form besteht, eine doppelte Absicherung derselben Risiken bringt keinen zusätzlichen Nutzen, kostet aber doppelt. Ein Blick in bereits bestehende Polizzen vor dem Abschluss eines neuen Zusatzbausteins erspart damit unnötige Doppelversicherung und schafft gleichzeitig Klarheit darüber, welche Lücken tatsächlich noch offen sind.
Zahlungsweise: warum jährlich zahlen günstiger ist
Wer die Prämie nicht jährlich, sondern monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlt, zahlt auf die motorbezogene Versicherungssteuer einen Zuschlag von 10 Prozent (ÖAMTC, Kfz-Versicherung: Tipps für Konsumenten). Entscheidend dabei: Der Zuschlag betrifft nur den in der Prämie enthaltenen Steueranteil, nicht die gesamte Jahresprämie – bei einer Gesamtprämie von beispielsweise 650 Euro macht die motorbezogene Versicherungssteuer nur einen Teilbetrag davon aus, der tatsächliche Mehrbetrag durch unterjährige Zahlung fällt entsprechend deutlich geringer aus als 10 Prozent der Gesamtprämie. Wer die jährliche Summe auf einmal aufbringen kann, spart diesen Betrag trotzdem ohne jedes zusätzliche Risiko, ein Vorteil, der bei der Wahl der Zahlungsweise oft übersehen wird, weil der Unterschied auf der monatlichen Abbuchung nicht sofort auffällt.
Wechsel und Vergleich: worauf es ankommt
Die Kfz-Haftpflicht läuft standardmäßig ein Jahr und verlängert sich automatisch, die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich eingehen, bei einer einseitigen Prämienerhöhung besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Mitteilung, Details dazu stehen im Beitrag zur Haftpflichtversicherung. Kasko-Bausteine lassen sich in aller Regel unabhängig von der Haftpflicht anpassen oder kündigen, sofern sie nicht gemeinsam in einem einzigen Paketvertrag gebündelt sind, ein Blick in die eigene Polizze schafft hier Klarheit. Wie groß die Unterschiede zwischen Anbietern ausfallen können, zeigte ein Preisvergleich des Vereins für Konsumenteninformation aus dem Jahr 2020: Für dasselbe Fahrzeug und dieselbe Person lagen günstigster und teuerster Anbieter oft um mehr als 100 Prozent auseinander, in Einzelfällen verlangte der teuerste Anbieter das Dreifache des günstigsten (KONSUMENT.AT, Kfz-Versicherung: Kosten ausbremsen). Angebote lassen sich dabei über mehrere Vertriebswege einholen, etwa direkt bei der Versicherung, über einen unabhängigen Makler oder über ein Online-Vergleichsportal, wobei ein Vergleichsportal in der Regel nur einen Teil der am Markt tätigen Versicherer abbildet und ein zusätzlicher Blick auf Anbieter außerhalb der jeweiligen Plattform sinnvoll sein kann. Weil sich weder Prämienfaktoren noch Rabatte zwischen den Anbietern öffentlich in einer einzigen Tabelle nachschlagen lassen, bleibt ein Vergleich mehrerer tatsächlicher Angebote für dasselbe Fahrzeug und dieselbe Fahrerin oder denselben Fahrer der einzige verlässliche Weg, um den fairen Preis für die eigene Situation zu finden.
Stand der Angaben: Prämienfaktoren, Zahlungsweise-Zuschlag und Bonus-Malus-System nach ÖAMTC. Kaskoarten und Selbstbehalt nach VVO-Newsroom. Preisunterschiede zwischen Anbietern nach KONSUMENT.AT. Deckungssummen und Kündigungsfristen im verlinkten Beitrag zur Haftpflichtversicherung, dort mit eigenen Quellen belegt. Faustregel zu Vollkasko und Teilkasko nach durchblicker.at. Die Rechenbeispiele verwenden angenommene Prämienwerte zur Veranschaulichung und sind keine Tarifzusage.