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Die motorbezogene Versicherungssteuer in Österreich

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist in Österreich ein fixer Bestandteil einer jeden Kfz-Versicherung. Diese können Sie bereits vor der Anschaffung eines neuen Motorrades oder Personenkraftwagens einfach berechnen, um etwaige Versicherungskosten genauer abwägen und einschätzen zu können. Mit dem 1. März 2014 wurde diese teils empfindlich angehoben, vor allem leistungsstärkere Fahrzeuge werden seither höher besteuert.

Details zur motorbezogenen Versicherungssteuer

Grundsätzlich sind alle Krafträder und Kraftfahrzeuge bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen (laut Zulassungsbescheinigung) steuerpflichtig. Von dieser Steuer befreit sind folgende Fahrzeuge:

  • Für Körperbehinderte zugelassene Kraftfahrzeuge
  • Probefahrtkennzeichen und Überstellungskennzeichen
  • Fahrzeuge, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen (Taxi, Omnibus)
  • Invalidenkraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb (Elektro-Hybrid Kfz sind steuerpflichtig)
  • Krafträder mit bis zu 100 Kubikzentimeter Hubraum
  • Hinterlegung Zulassung – mindestens 45 Tage

Ausschlaggebend für die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer für ein Auto oder ein Kraftrad ist die Motorenleistung (kW), wobei die ersten 24 kW steuerbefreit sind. Der monatliche Mindeststeuersatz für ein Kfz beträgt hierbei 6,20 €. Die Steuer wird durch die entsprechenden Versicherungsunternehmen im Zuge der Haftpflicht- und Kaskoversicherungen eingezogen. Davon unberührt ist zudem die 11-prozentige Versicherungssteuer, welche auf die vertraglich vereinbarte Versicherungsprämie angewendet wird.

Steuersatz seit 1. März 2014 für KFZ und Motorräder

Die Steuersätze sind fixiert und somit für jeden Kraftrad- oder Kfz-Halter nachvollziehbar. Somit haben Sie die Möglichkeit, bereits im Vorfeld, vor Anschaffung, die möglichen Steuerkosten zu berechnen.

Die aktuellen Kosten für Krafträder:

  • Je Kubikzentimeter Hubraum 0,025 € pro Monat

Für Kfz (monatlich):

  • 0-24 kW – steuerfrei
  • 24-90 kW: 0,62 € je kW
  • 90-110 kW: 0,66 € je kW
  • Ab 110 kW: 0,75 € je kW

Ein Rechenbeispiel für ein Kfz mit 130 kW Motorenleistung:

66 kW x 0,62 = 40,92

20 kW x 0,66 = 13,20

20 kW x 0,75 = 15

Die ersten 24 kW sind steuerfrei – ergibt ein monatliches Steueraufkommen von 69,12 €.

Der Jahressatz beträgt somit 829,44 €.

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