Versicherung
Private Krankenversicherung in Österreich – Vergleich der PKV Anbieter
In Österreich ersetzt keine private Krankenversicherung die gesetzliche Pflichtversicherung, sie kommt immer zusätzlich dazu. Das ist der wichtigste Unterschied zu Deutschland, wo Angestellte ab einer bestimmten Einkommensgrenze ganz in die private Vollversicherung wechseln können. In Österreich bleibt die gesetzliche Krankenversicherung für alle bestehen, unabhängig davon, wie viele private Zusatzverträge daneben laufen oder wie hoch das eigene Einkommen ausfällt. Wer sich an deutschen Ratgebern zu diesem Thema orientiert, bekommt deshalb ein falsches Bild von den österreichischen Möglichkeiten: Begriffe wie Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze oder der Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse, die in Deutschland eine zentrale Rolle spielen, gibt es im österreichischen System schlicht nicht. Die private Krankenversicherung ist hierzulande für die überwiegende Mehrheit der Versicherten immer eine Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung, nie ein Ersatz dafür, unabhängig vom Einkommen oder vom Beschäftigungsstatus. Eine eng begrenzte gesetzliche Ausnahme gibt es für Angehörige bestimmter Kammern, etwa Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Apothekerinnen und Apotheker, Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker, Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Tierärztinnen und Tierärzte: Sie können sich über das sogenannte Opting-Out nach § 5 GSVG von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und stattdessen eine private Vollkosten-Krankenversicherung abschließen.
Drei Produktgruppen, die häufig verwechselt werden
„Private Krankenversicherung“ ist ein Sammelbegriff für mehrere Produkte, die unterschiedliche Lücken der gesetzlichen Versicherung schließen. Die Sonderklasseversicherung übernimmt die Kosten für ein Zweibettzimmer und die freie Arztwahl im Spital. Die Privatarztversicherung deckt die Kosten für einen Arzt ohne Kassenvertrag im niedergelassenen Bereich, ein eigenes Thema mit eigenen Regeln, das im Beitrag zur Privatarztversicherung ausführlich behandelt wird. Die Zahnzusatzversicherung schließlich betrifft Zahnbehandlung und Zahnersatz, dazu mehr im Beitrag zur Zahnzusatzversicherung. Wer sich für einen dieser drei Bereiche im Detail interessiert, findet dort die ausführliche Behandlung, hier geht es um das Gesamtbild und darum, wie die drei zusammenspielen. Einen allgemeinen Überblick über weitere Zusatzleistungen bietet außerdem der Beitrag zur Krankenzusatzversicherung.
Was die Sonderklasse im Spital tatsächlich bedeutet
Die gesetzliche Versicherung deckt im Spital die allgemeine Gebührenklasse ab, das Mehrbettzimmer ohne freie Arztwahl. Alles, was darüber hinausgeht, Zweibettzimmer, freie Wahl des Krankenhauses und der Ärztin oder des Arztes, Kostenübernahme für eine Begleitperson bei Kindern und die Möglichkeit einer Zweitmeinung, ist eine private Zusatzleistung, für die es die Sonderklasseversicherung braucht. Die Verrechnung läuft in der Regel direkt zwischen Versicherung und Krankenhaus, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen. Das ist der Kern dessen, was viele Menschen meinen, wenn sie umgangssprachlich von der „privaten Krankenversicherung“ sprechen, obwohl es sich streng genommen nur um einen von mehreren möglichen Bausteinen handelt.
Unfall-Sonderklasse: der günstige Tarif und seine Lücke
Eine abgespeckte und günstigere Variante ist die Unfall-Sonderklasse. Sie zahlt die Sonderklasse-Leistungen nur, wenn der Krankenhausaufenthalt Folge eines Unfalls ist, nicht bei Krankheit. Ein Anbieter wirbt für diesen Tarif aktuell mit einem Preis von rund 12,12 Euro im Monat für 18-Jährige (Stand 2026), deutlich günstiger als eine volle Sonderklasseversicherung, gerade weil das versicherte Risiko so eng begrenzt ist (ERGO). Das ist zugleich einer der am häufigsten missverstandenen Punkte bei diesem ganzen Thema: Wer nach einer Diagnose wie einem Bandscheibenvorfall oder einer geplanten Operation ins Spital muss, hat mit einer reinen Unfall-Sonderklasse keinen Anspruch auf das Zweibettzimmer, weil kein Unfall vorliegt. Wer die volle Absicherung will, auch für Krankheitsfälle, braucht die umfassendere Sonderklasseversicherung, nicht die Unfallvariante. Nicht zu verwechseln ist die Unfall-Sonderklasse zudem mit einer privaten Unfallversicherung: Diese zahlt eine Kapitalleistung bei bleibenden Unfallfolgen wie einer Invalidität, unabhängig von einem Spitalsaufenthalt, und ist ein eigenständiges Produkt außerhalb der Krankenversicherung.
Wovon die Prämie abhängt
Die Prämienhöhe richtet sich vor allem nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, dem Gesundheitszustand, dem gewählten Tarif und dem Geltungsbereich (konsumentenfragen.at). Beim Geltungsbereich haben Sie die Wahl zwischen einem regionalen Tarif, der nur in einem Bundesland gilt, und einem österreichweiten Tarif, der überall Sonderklasse-Leistungen abdeckt. Der österreichweite Tarif ist der teurere, dafür sind Sie auch bei einem Spitalsaufenthalt außerhalb des eigenen Bundeslands abgesichert. Seit Dezember 2012 darf das Geschlecht bei der Prämienberechnung keine Rolle mehr spielen, Versicherer müssen seither einheitliche Unisex-Tarife anbieten (konsumentenfragen.at). Ein Faktor, der beim Vergleich oft übersehen wird: Gruppenverträge, etwa über den Arbeitgeber oder einen Verein, können nach Angaben von KONSUMENT.AT bis zu 40 Prozent günstiger sein als eine gleichwertige Einzelversicherung (KONSUMENT.AT).
Ein Rechenbeispiel zur Gruppenversicherung
Nehmen wir eine angenommene Einzelprämie von 90 Euro im Monat, ein Beispielwert zur Veranschaulichung, keine Marktdurchschnittszahl. Bei einer um 40 Prozent günstigeren Gruppenversicherung sinkt die Prämie auf 54 Euro im Monat, eine Ersparnis von 36 Euro im Monat oder 432 Euro im Jahr. Wer über den Arbeitgeber, eine Kammer oder einen Verein Zugang zu einem Gruppentarif hat, sollte das vor dem Abschluss einer eigenen Einzelpolizze prüfen, der Unterschied kann über die Vertragsjahre beträchtlich ausfallen. Der Nachteil einer Gruppenversicherung ist die Kopplung an die Mitgliedschaft oder das Dienstverhältnis: Endet dieses, endet häufig auch der günstige Tarif, und ein Wechsel in eine Einzelversicherung ist dann erneut mit Gesundheitsprüfung und Wartezeit verbunden.
Gesundheitsprüfung: Wann ein Antrag abgelehnt wird
Anders als die gesetzliche Pflichtversicherung, die jeden aufnehmen muss, prüfen private Krankenversicherer vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand der Antragstellerin oder des Antragstellers und können Personen mit bestimmten Vorerkrankungen ablehnen oder nur mit Risikoaufschlag versichern. KONSUMENT.AT bezeichnete die Kriterien dabei als wenig nachvollziehbar, weil unterschiedliche Anbieter dieselben Vorerkrankungen sehr unterschiedlich bewerten (KONSUMENT.AT). Wer eine Ablehnung bei einem Anbieter bekommt, sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass auch andere Versicherer ablehnen, sondern mehrere Angebote parallel einholen. Wichtig dabei: Vorerkrankungen bei der Antragstellung zu verschweigen, ist keine Lösung. Kommt eine verschwiegene Erkrankung im Leistungsfall heraus, kann die Versicherung die Zahlung verweigern, und zwar unter Umständen auch dann, wenn die verschwiegene Vorerkrankung mit dem konkreten Behandlungsanlass gar nichts zu tun hat.
Wartezeit und was sie aussetzt
Bis eine private Krankenversicherung erstmals leistet, gilt eine Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt bei einer Einzelversicherung in der Regel drei Monate, bei einer Gruppenversicherung meist nur einen Monat (Arbeiterkammer Oberösterreich). Für bestimmte Leistungen gelten längere, besondere Wartezeiten: bis zu acht Monate etwa für Zahnbehandlungen und Psychotherapie, bis zu neun Monate für Entbindungskosten (konsumentenfragen.at). Die Wartezeit entfällt bei Unfällen, bei akuten Infektionskrankheiten und bei Erkrankungen, die erst nach Vertragsabschluss erstmals auftreten. Wer nahtlos von einer bestehenden Vorversicherung wechselt, kann sich unter Umständen die bereits abgelaufene Wartezeit anrechnen lassen, das ist aber im Einzelfall mit dem neuen Versicherer zu klären, nicht automatisch garantiert.
Selbstbehalt als Stellschraube
Fast jeder Anbieter bietet Tarife mit und ohne Selbstbehalt an. Wer einen Selbstbehalt akzeptiert, zahlt im Schadensfall einen vereinbarten Anteil der Kosten selbst, dafür fällt die laufende Prämie niedriger aus. Wie stark sich das auf die Prämie auswirkt, unterscheidet sich deutlich zwischen den Anbietern, es gibt weder einen einheitlichen Selbstbehaltsbetrag noch einen fixen Rabattsatz, der für den ganzen Markt gelten würde. Wer selten größere Behandlungen jenseits der Kassenleistungen in Anspruch nimmt, fährt mit einem höheren Selbstbehalt tendenziell günstiger, wer regelmäßig Zusatzleistungen braucht, etwa aufgrund einer chronischen Erkrankung, profitiert eher von einem niedrigen oder keinem Selbstbehalt trotz der höheren Prämie. Manche Anbieter unterscheiden zusätzlich zwischen einem Selbstbehalt pro Schadensfall und einer jährlichen Höchstgrenze, ab der die Versicherung die restlichen Kosten vollständig übernimmt. Diese Deckelung lohnt sich vor allem für Menschen, die zwar selten, dafür aber im Ernstfall mit hohen Einzelkosten rechnen müssen, etwa bei einer aufwendigeren Operation außerhalb der Kassenleistungen. Vor der Unterschrift lohnt sich deshalb nicht nur der Blick auf die Höhe des Selbstbehalts selbst, sondern auch auf die Frage, ob und ab welchem Betrag er nach oben gedeckelt ist.
Was Sie zur steuerlichen Absetzbarkeit wissen sollten
Ein Punkt, der sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert hat und in älteren Ratgebern noch anders steht: Prämien für eine private Krankenversicherung sind für unselbstständig Beschäftigte nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Neu abgeschlossene Verträge waren bereits seit 2016 von der Absetzbarkeit ausgeschlossen, für ältere Verträge lief die Übergangsregelung bis einschließlich der Veranlagung 2020 aus, seither gibt es diese Topf-Sonderausgabe gar nicht mehr. Selbstständige können Krankenversicherungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe geltend machen, für Angestellte gilt das nicht (privatekrankenversicherung.at). Wer beim Abschluss noch mit einer Steuerersparnis kalkuliert, rechnet sich die private Krankenversicherung günstiger, als sie tatsächlich ist.
Wann sich der Abschluss lohnt und wann nicht
Ob sich eine private Krankenversicherung für Sie lohnt, hängt von mehreren Kriterien ab, die Sie selbst gegeneinander abwägen müssen. Das Eintrittsalter zählt doppelt: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto niedriger fällt die Prämie in der Regel aus, und desto geringer ist das Risiko, wegen bereits bestehender Erkrankungen abgelehnt zu werden. Der Gesundheitszustand entscheidet mit darüber, ob und zu welchen Konditionen ein Antrag überhaupt angenommen wird. Der gewünschte Geltungsbereich, regional oder österreichweit, verändert die Prämie spürbar, ebenso die Entscheidung für oder gegen einen Selbstbehalt. Und schließlich der Zugang zu einer möglichen Gruppenversicherung über Arbeitgeber, Kammer oder Verein, der oft der größte Hebel bei der Prämie ist. Eine pauschale Empfehlung, ob sich der Abschluss lohnt, gibt es nicht, dafür sind die persönlichen Voraussetzungen zu unterschiedlich. Wer diese fünf Punkte für die eigene Situation durchgeht, hat aber eine deutlich bessere Grundlage für die Entscheidung als ein allgemeiner Ratschlag es je liefern könnte. Sinnvoll ist zudem, die Entscheidung nicht isoliert für ein einzelnes Produkt zu treffen, sondern Sonderklasse, Privatarztversicherung und Zahnzusatz jeweils einzeln gegen den tatsächlichen Bedarf abzuwägen, statt ein Komplettpaket zu unterschreiben, das Bausteine enthält, die im eigenen Leben kaum eine Rolle spielen.
Stand der Angaben: Wartezeiten und Sonderklasse nach Arbeiterkammer Oberösterreich. Besondere Wartezeiten, Prämienfaktoren und Unisex-Pflicht nach konsumentenfragen.at. Gruppenversicherung und Gesundheitsprüfung nach KONSUMENT.AT. Steuerliche Absetzbarkeit nach privatekrankenversicherung.at. Der Beispielpreis zur Unfall-Sonderklasse stammt von einem einzelnen Anbieter und ist keine Marktdurchschnittszahl. Prämien und Bedingungen einzelner Versicherer ändern sich laufend.
Quellen
- ergo-versicherung.at: Sonderklasse nach unfall
- konsument.at: Private krankenversicherung
- konsument.at: Private krankenversicherung
- konsumentenfragen.at: Wartezeit und Prämie
- privatekrankenversicherung.at: Steuerliche absetzbarkeit
- ris.bka.gv.at: GeltendeFassung.wxe
- hi-sophia.at: Private gesetzliche krankenversicherung