Sparen & Anlegen
Der Sparzinsen Vergleich für Österreich
0,125 Prozent: Tiefer darf die Verzinsung bei manchen Tagesgeldkonten mit Zinsgleitklausel nicht mehr fallen, bei manchen Anbietern liegt die vertragliche Untergrenze sogar bei null. Wer ein Angebot allein nach dem beworbenen Zinssatz auswählt, übersieht regelmäßig genau diese Klauseln im Kleingedruckten, die darüber entscheiden, was von der Rendite nach ein paar Monaten noch übrig ist. Ein sauberer Vergleich braucht mehr als die Zahl auf der Startseite eines Vergleichsportals: die Dauer der Bindung, die Bedingungen des Neukundenbonus, die Zinsgleitklausel, die Einlagensicherung des Instituts und am Ende den tatsächlichen Ertrag nach Kapitalertragsteuer.
Neukundenbonus: was hinter dem Lockangebot steckt
Ein hoher Prozentsatz in der Werbung gilt fast immer nur für einen Teil der Einlage und nur für einen begrenzten Zeitraum. Üblich sind drei bis sechs Monate erhöhter Bonuszins, gedeckelt auf eine Höchstsumme, oft zwischen 10.000 und 50.000 Euro, und ausschließlich für Kundinnen und Kunden, die noch kein Konto bei diesem Institut hatten. Läuft die Bonusphase ab, fällt der Zinssatz automatisch auf den regulären, meist deutlich niedrigeren Bestandskundensatz zurück, ohne dass eine gesonderte Mitteilung nötig wäre. Wer den Vertrag danach nicht aktiv kündigt oder das Geld abzieht, bleibt zum niedrigeren Satz liegen. Vor dem Abschluss lohnt deshalb ein Blick auf drei Angaben im Kleingedruckten: die genaue Dauer der Bonusphase, die Obergrenze der bonusberechtigten Einlage und den Satz, der danach automatisch gilt.
Ein weiterer Punkt wird beim ersten Blick auf das Angebot oft übersehen: Der Begriff Neukunde ist nicht bei jeder Bank gleich definiert. Manche Institute schließen jeden aus, der in den vergangenen zwölf oder 24 Monaten bereits ein Konto bei ihnen hatte, andere zählen nur jene als Bestandskunden, die aktuell noch ein laufendes Produkt führen. Wer regelmäßig zwischen Anbietern wechselt, um von Bonusaktionen zu profitieren, sollte diese Sperrfrist vorab prüfen, sonst scheitert der Kontowechsel schon an der Neukundendefinition, bevor der Zinssatz überhaupt eine Rolle spielt.
Die Zinsgleitklausel: wenn der Zins von selbst sinkt
Bei variabel verzinsten Sparprodukten ohne feste Bindung koppeln viele Banken den Zinssatz über eine Zinsgleitklausel an einen Geldmarktindikator, meistens den 3-Monats-Euribor. Sinkt oder steigt dieser Referenzwert, passt die Bank den eigenen Zinssatz in regelmäßigen Abständen automatisch an. Das Problem für Sparer liegt in der oft sehr niedrigen vertraglichen Untergrenze: Bei vielen Instituten darf der Zinssatz bis auf 0,125 Prozent fallen, bei manchen sogar bis auf 0,0625 Prozent oder null, ohne dass die Bank damit vertragsbrüchig wird. Ein Angebot, das im Vergleichsportal heute gut aussieht, kann durch eine solche Klausel innerhalb weniger Zinsanpassungstermine spürbar an Wert verlieren, ohne dass sich am Vertrag selbst etwas ändert.
Das OGH-Urteil, das Sparern hilft
Der Oberste Gerichtshof hat Zinsgleitklauseln für unwirksam erklärt, die es einer Bank erlauben, die Sparzinsen einseitig und ohne klar nachvollziehbare Kriterien zu ändern. Im konkreten Verfahren gegen die BAWAG verlangte das Gericht stattdessen klar definierte Kriterien wie objektive Referenzzinssätze des Geld- und Kapitalmarktes, an denen sich die Anpassung nachvollziehbar orientieren muss (VKI/Konsument, Sparbuchzinsen: OGH-Urteil gegen BAWAG). Die Entscheidung gilt nicht nur für die beklagte Bank, sondern für alle österreichischen Institute mit vergleichbaren Klauseln. Für Sparer bedeutet das zweierlei: Sie können die tatsächlich gezahlten Zinsen mit dem im Vertrag genannten Referenzsatz abgleichen und Abweichungen erkennen, und falls in der Vergangenheit zu wenig ausbezahlt wurde, gilt für eine Rückforderung eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Wer beim Vergleich auf eine Zinsgleitklausel stößt, sollte deshalb gezielt fragen, an welchen Referenzsatz sie gekoppelt ist und in welchem Rhythmus angepasst wird, nicht nur, ob es überhaupt eine gibt.
Was Vergleichsportale nicht zeigen
Der Grundzinssatz, auf den ein Bonuszins aufgeschlagen wird, liegt bei vielen Tagesgeldkonten bei mickrigen 0,01 Prozent. Erst der als freiwillig deklarierte Bonus macht aus dem Angebot eine Zahl, die in einem Vergleichsportal oben steht, und genau dieser Bonus ist es, den die Bank jederzeit ändern oder auslaufen lassen kann. Der AK-Bankenmonitor hat wiederholt kritisiert, dass Spitzensätze bei Direktbanken oft nur sechs Monate lang und ausschließlich für Neukunden gelten, während Bestandskundinnen und Bestandskunden auf dem Grundzins sitzen bleiben (Arbeiterkammer, AK-Bankenmonitor). Ein Vergleichsportal zeigt in der Regel den höchsten aktuell gültigen Satz, nicht den Satz, der nach Ablauf der Bonusphase übrig bleibt. Wer eine Rangliste nach dem Spitzenwert liest, vergleicht deshalb oft unbewusst die Dauer und Großzügigkeit der jeweiligen Bonusaktion, nicht die tatsächliche Ertragskraft der Bank über ein volles Jahr.
Bindung richtig vergleichen: nicht nur die Dauer zählt
Zwei Angebote mit derselben Bindungsdauer sind nicht automatisch vergleichbar. Entscheidend ist zusätzlich, ob der Zinssatz für die gesamte Laufzeit fix zugesagt ist oder ob eine Zinsgleitklausel auch während der Bindung greift, was bei manchen Festgeldprodukten mit gestaffelten Laufzeiten vorkommt. Ebenso wichtig ist die Frage, was am Laufzeitende automatisch passiert: Manche Verträge verlängern sich ohne aktives Zutun stillschweigend zu den dann gültigen, oft schlechteren Konditionen, wenn nicht rechtzeitig vor Ablauf gekündigt wird. Prüfen Sie deshalb die Kündigungsfrist vor dem Laufzeitende und ob eine Verlängerung automatisch erfolgt oder eine neue Zusage nötig ist. Ein Angebot mit kürzerer Bindung, aber klaren Bedingungen zum Laufzeitende ist oft planbarer als ein länger gebundenes mit stillschweigender Verlängerungsklausel.
Einlagensicherung bei ausländischen Anbietern
Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Bank gilt EU-weit einheitlich, seit der EU-Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten in dieser Höhe umgesetzt. In Österreich übernimmt das die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH, Mitglied im europäischen Dachverband der Einlagensicherungen EFDI (Einlagensicherung AUSTRIA). Die Höhe der Deckung ist damit in allen Mitgliedstaaten identisch. Der Unterschied liegt nicht in der Höhe, sondern darin, welches nationale System im Ernstfall zuständig ist. Bei einer Zweigstelle einer ausländischen Bank in Österreich greift nicht die österreichische Einlagensicherung, sondern die des Herkunftslandes. Im Sicherungsfall wenden Sie sich dann an eine ausländische Stelle, in einer fremden Sprache und nach den dortigen Abläufen, auch wenn die gesetzliche Deckungssumme identisch bleibt. Bei Beträgen deutlich unter der Grenze ist das in der Praxis meist kein Hindernis, bei Summen nahe der vollen 100.000 Euro lohnt sich vor der Anlage ein Blick darauf, welches System zuständig ist und wie es in der Vergangenheit im Entschädigungsfall tatsächlich abgewickelt hat. Die Grenze gilt außerdem je Bank, nicht je Konto: Wer bei derselben Bank ein Tagesgeld- und ein Festgeldkonto führt, hat insgesamt trotzdem nur 100.000 Euro Deckung, mehrere Marken können zudem zur selben Banklizenz gehören, auch wenn sie unter unterschiedlichem Namen auftreten (OeNB, Einlagensicherung).
Effektiver Ertrag nach KESt: die einzig faire Vergleichszahl
Der beworbene Nominalzins ist vor der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf Sparzinsen angegeben (BMF, Besteuerung von Kapitalerträgen im Inland), die Ihre Bank automatisch abführt, unabhängig davon, ob Sie ein Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto vergleichen. Um zwei Angebote wirklich zu vergleichen, muss zusätzlich zur Steuer auch die zeitliche Struktur berücksichtigt werden: ein hoher Zins für drei Monate und ein niedrigerer für den Rest des Jahres ergeben zusammengerechnet oft weniger als ein durchgehend mittlerer Satz ohne Bonusstaffel. Die einzig faire Vergleichsgröße ist deshalb der effektive Jahresertrag nach Steuer auf den gesamten Anlagezeitraum, nicht der höchste im Vertrag genannte Einzelwert.
Ein Rechenbeispiel: zwei Angebote im Vergleich
Angenommen, Sie legen 20.000 Euro für zwölf Monate an und vergleichen zwei anonymisierte Angebote: Anbieter A lockt mit 2,80 Prozent Neukundenbonus für die ersten drei Monate, danach fällt der Satz auf 1,10 Prozent Bestandskundenzins. Anbieter B zahlt durchgehend 1,90 Prozent, ohne Bonusstaffel und ohne Zinsgleitklausel während der zugesagten Laufzeit:
| Anbieter A | Anbieter B | |
|---|---|---|
| Zinsstruktur | 3 Monate 2,80 %, danach 9 Monate 1,10 % | 12 Monate durchgehend 1,90 % |
| Zinsertrag vor KESt | 305 Euro | 380 Euro |
| Ertrag nach KESt | 228,75 Euro | 285 Euro |
| effektiver Jahreszins nach KESt | 1,14 % | 1,43 % |
Obwohl der beworbene Spitzenwert bei Anbieter A mit 2,80 Prozent deutlich höher liegt als der durchgehende Satz von Anbieter B, bringt Anbieter B über das volle Jahr gerechnet gut 56 Euro mehr. Der Grund liegt darin, dass die hohe Zahl nur für ein Viertel des Jahres gilt und danach ein niedrigerer Satz greift, der den anfänglichen Vorteil wieder auffrisst. Genau diese Rechnung, nicht der Vergleich der beiden Ausgangszinssätze, entscheidet über das tatsächliche Ergebnis.
Checkliste für den Vergleich
Bevor Sie ein Angebot unterschreiben, lohnt sich die Prüfung folgender Punkte, unabhängig davon, wie hoch die beworbene Zahl auf der Startseite ausfällt: Gilt der Zinssatz für den vollen Anlagebetrag oder nur bis zu einer Obergrenze, wie lange gilt ein eventueller Bonuszins und auf welchen Satz fällt er danach zurück, gibt es eine Zinsgleitklausel und an welchen Referenzsatz ist sie gekoppelt, wie wird am Laufzeitende verlängert oder gekündigt, und welches nationale Einlagensicherungssystem ist bei einer ausländischen Bank zuständig. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich der effektive Jahresertrag nach Steuer zweier Angebote seriös gegenüberstellen. Notieren Sie sich diese fünf Punkte am besten schriftlich für jedes Angebot, das Sie ernsthaft in Betracht ziehen, statt sich auf die Erinnerung an ein Vergleichsportal zu verlassen: Die Konditionen ändern sich häufig genug, dass ein Angebot, das vor zwei Wochen geprüft wurde, heute schon anders aussehen kann. Details zur aktuellen Zinshöhe bei österreichischen Instituten und zur Berechnung über zehn Jahre stehen im Beitrag zu den Sparbuchzinsen bei den Online-Banken, die Grundlagen zu Bindung und Einlagensicherung im Beitrag Sparbuch, die risikofreie Anlage. Wie sich Sparformen wie Tagesgeld und Festgeld gegenüber Wertpapieren und Gold einordnen, zeigt der Überblick zur Geldanlage.
Stand der Angaben: Einlagensicherung nach EU-Richtlinie 2014/49/EU. OGH-Urteil zu Zinsgleitklauseln nach VKI/Konsument. Zinsgleitklausel und Mindestverzinsung nach Erfahrungswerten österreichischer und deutscher Anbieter, Einzelheiten je Vertrag abweichend. Rechenbeispiel mit angenommenen, nicht realen Angebotswerten selbst nachgerechnet.