Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der den Versicherungsnehmer gegen Schadenersatzansprüche schützt, die ein Geschädigter an ihn gestellt hat. Diese ist im Gegensatz zur Sozialversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern beruht auf Freiwilligkeit. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wer in Besitz eines Autos ist, muss für dieses eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus ist es für bestimmte Berufszweige, etwa selbstständige Ärzte oder Anwälte, verpflichtend, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Auch eine Hundehaftpflichtversicherung ist je nach Bundesland in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt verschiedene Formen dieser Versicherungen. Die wohl gängigste neben der KFZ Haftpflicht und der Tierhaftpflichtversicherung ist die private Haftpflichtversicherung. Auch wenn es keine Pflichtversicherung ist, gilt sie unter Experten neben der Rechtschutz als die wichtigste Versicherung, die den privaten Bereich betrifft.
Die private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Ansprüchen Dritter, die im privaten Bereich durch das Handeln des Versicherungsnehmers einen Schaden erlitten haben. Wenn es durch dieses Handeln zu einer langfristigen Schädigungen des Geschädigten kommt, könnte dies den Verursacher ohne Haftpflichtversicherung in den finanziellen Ruin treiben. Deshalb wird jedem Erwachsenen dazu geraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Ähnlich der Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die private Haftpflichtversicherung bei Schäden, die der Versicherte einem Anderen zugefügt hat und tritt für ihn ein, wenn die Schadenersatzansprüche nicht gerechtfertigt sind. Versichert sind Schädigungen von Personen (Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden) sowie Sachschäden, das heißt, Beschädigung oder Vernichtung von Gegenständen nicht aber der Verlust oder der Diebstahl von Gegenständen.
Kinder und Ehepartner im gleichen Haushalt sind meist mitversichert
Neben dem Versicherungsnehmer ist auch der Ehepartner oder Lebensgefährte durch die Versicherung abgesichert, sofern er oder sie in demselben Haushalt lebt. Darüber hinaus sind Kinder bis 18 Jahren mitversichert, die in demselben Haushalt leben sowie Kinder bis 25 Jahren, die noch bei dem Versicherungsnehmer leben und nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. In der Regel gilt die Versicherung nur für Schadenfälle, die in Österreich aufgetreten sind. Nicht zu verwechseln ist diese mit der Haushaltsversicherung.
Nicht versichert sind unter anderem, Schädigungen die im beruflichen Umfeld auftreten, vorsätzliche Schädigungen Drittter, Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet, Strafen oder Bußgelder oder Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Autos stehen. In dem letzten Fall kommt nicht die private Haftpflichtversicherung sondern die Variante für das Auto zum Tragen. Zu empfehlen ist hier auch ein Rechtsschutz, um etwaige Rechtsstreitigkeiten zu erleichtern.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Versicherungsnehmer auf, wenn er einen Unfall verursacht und damit Anderen einen Schaden zugefügt hat. Desweiteren schützt sie den Versicherten gegen unrechtmäßige Schadenersatzansprüche, zur Not auch vor Gericht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert den Fahrzeughalter, den Fahrer des Fahrzeugs und die weiteren Fahrzeuginsassen. Die Versicherungssumme für eine Kfz Haftpflichtbeträgt mindestens 7 Millionen Euro.
Die Deckung der privaten Haftpflichtversicherung ist nicht bei allen Versicherungsunternehmen gleich. Man sollte sich also bei verschiedenen Versicherungsunternehmen über ihre Leistungen informieren, bevor man diese abschließt.