Nur wegen der Beendigung einer Beschäftigung erlischt keinesfalls der Bedarf an einem Konto. Das gilt für eine kurze Periode der Arbeitslosigkeit und ebenso für Langzeitarbeitslose. Auch ohne das Einkommen aus einer regulären Beschäftigungen existieren Bezüge, wie das Arbeitslosengeld oder die Mindestsicherung und Zahlungen, wie Miete oder Strom, müssen über Girokonten angewiesen oder eingezogen werden. Trotz diesem augenscheinlichen Bedarf hatten es Arbeitslose bis zum September 2016 schwer ein Girokonto zu vernünftigen Konditionen zu erhalten.
Arbeitslos mit Girokonto – Die Situation in Österreich vor dem 18. September 2016
Bis zum Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG), welches am besagten Datum in Kraft tritt, bestand in Österreich kein Anrecht auf ein Girokonto. Die Banken konnten Kunden einfach ablehnen. Von solch einer Ablehnung waren laut AK rund 150.000 Österreicher betroffen. Durch die Verwehrung dieses Services begann für die Betroffenen meist eine rasante, finanzielle Abwärtsspirale, denn Rechnungen ohne Konto zu begleichen, ist pro Jahr mindestens 200 Euro teurer als mit Girokonto. Einige Banken hatten sich zwar auf diese Härtefälle spezialisiert, aber auch in diesen Fällen war das Prozedere kompliziert, wie wir anhand der Zweiten Sparkasse aufzeigen werden.
Die Zweite Sparkasse spezialisierte sich schon seit längerer Zeit auf die sozial Benachteiligten. Dort konnte jeder ein sogenanntes Basiskonto eröffnen. Die Voraussetzung war jedoch eine aktive Zusammenarbeit mit der Caritas oder einer Schuldnerberatung. Durchaus eine Kondition, an die sich nicht immer alle Arbeitslose halten konnten. Darüber hinaus wurde regelmäßig geprüft, erstmals nach drei Jahren, ob diese Konten noch notwendig sind. Treffen die entsprechenden Bedingungen nicht mehr zu, muss das Konto bzw. die Bank gewechselt werden.
Außerdem kostete dieses Angebot 9 Euro pro Quartal. Diesen Einsatz gab es zwar nach Schließung als Kaution zurück, aber es handelte sich während der Laufzeit doch um eine wesentliche Belastung für den Inhaber. Das Konto war zwar gratis, da diese Einlage auch verzinst wurde, aber Arbeitslosen fehlt oft das Geld in dem Moment, in dem sie es brauchen und da hilft ihnen dieses erzwungene Sparen nicht. Ab dem 18. September sieht die Situation dank der EU ganz anders für Arbeitslose aus.
Aktuelle Situation – Das Konto für Arbeitslose
Gemäß den Vorgaben der Richtlinie 2014/92/EU wird nicht nur die Vergleichbarkeit von Konditionen erleichtert, sondern die Banken ebenfalls dazu verpflichtet, allen EU-Bürgern, egal ob Schuldner, Obdachloser oder Arbeitsloser, ein Konto anzubieten. Darüber hinaus dürfen die Finanzinstitute nicht unverhältnismäßige Gebühren für ihr Guthabenkonto verlangen. In Österreich ist die Höchstgrenze sogar auf 40 bzw. 80 Euro pro Jahr festgesetzt.
Wegen dieser Gesetzesänderung ist es kein Problem für Arbeitslose ein Konto zu eröffnen. Leider gehen jedoch viele Betroffene davon aus, dass ein Konto gleichbedeutend mit einem Überziehungsrahmen ist, da sie diesen zusätzlichen Service aus der Vergangenheit gewohnt waren. Für eine Finanzierung bzw. Kreditkarten müssen sich Arbeitslose jedoch weiterhin an passende Kreditgeber wenden. Aber auf den heutigen Finanzmärkten existieren auch Anbieter, die dazu bereit sind. In manchen Fällen ist für solch einen Kredit für Arbeitslose nicht einmal ein Bürge notwendig.