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Kredit

Kredit ohne Schufa – interessant für Österreicher?

Die deutsche Schufa gibt es in Österreich in dieser konkreten Form nicht, wer hierzulande dennoch aktiv nach einem “Kredit ohne Schufa” sucht, sucht in Wahrheit eigentlich nach etwas ganz anderem: einem Kredit ganz ohne Abfrage beim österreichischen Kreditschutzverband KSV1870 oder bei der Auskunftei CRIF. Der Unterschied ist dabei deutlich mehr als bloße Semantik, denn er entscheidet auch darüber, warum ein entsprechendes Angebot in Österreich noch misstrauischer machen sollte als in Deutschland. Wer aus deutschen Foren oder Werbeanzeigen den Begriff Schufa kennt und ihn unbesehen auf die eigene, österreichische Situation überträgt, sucht am Ende möglicherweise nach etwas, das es in dieser Form hierzulande gar nicht gibt, und landet dabei leicht bei Anbietern, die genau dieses Missverständnis gezielt ausnutzen.

Was der KSV1870 speichert

Der Kreditschutzverband von 1870 sammelt sowohl öffentlich zugängliche Daten, etwa aus dem Insolvenz- oder Exekutionsregister, als auch Zahlungserfahrungen, die ihm Banken, Versandhändler oder Telekommunikationsanbieter freiwillig melden. Zusammen ergeben diese Informationen ein Bonitätsprofil, das Kreditgeber vor der Vergabe eines Darlehens anfragen können, um das Ausfallsrisiko einzuschätzen. Die Löschfristen unterscheiden sich dabei nach Art des Eintrags: Bei einer Kredit- oder Leasingschuld wird ein negativer Eintrag nach vollständiger Begleichung nach 5 Jahren gelöscht, bei einer anderen Erledigung, etwa einer Teilzahlung oder einem Schuldenregulierungsverfahren, beträgt die Frist 7 Jahre. Inkassofälle werden dagegen bereits nach 3 Jahren gelöscht, Einträge auf Warnlisten je nach Situation nach 3 bis 7 Jahren (KSV1870, Stand 2026). Eine Beispielrechnung verdeutlicht die praktische Bedeutung für eine Kredit- oder Leasingschuld: Wurde sie 2023 vollständig beglichen, bleibt der Eintrag bis 2028 sichtbar, im Jahr 2026 also noch zwei weitere Jahre, bevor er automatisch gelöscht wird.

CRIF: der zweite große Player

Neben dem KSV1870 betreibt auch das italienische Unternehmen CRIF eine eigene Auskunftei in Österreich, die teils andere Datenquellen nutzt und nicht deckungsgleiche Informationen speichert. Welche der beiden Auskunfteien eine Bank bei einer konkreten Kreditanfrage tatsächlich abfragt, hängt vom jeweiligen Institut und dessen internen Prozessen ab, manche Banken nutzen sogar beide Quellen parallel, um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich bedeutet dieser Umstand ganz praktisch: Ein negativer Eintrag bei einer der beiden Stellen bedeutet also nicht zwangsläufig automatisch dasselbe Ergebnis bei der jeweils anderen Auskunftei, wer seine Bonität vollständig überprüfen will, sollte deshalb im Zweifel beide Auskunfteien getrennt anfragen. Bei CRIF selbst lässt sich die kostenlose Selbstauskunft nach eigenen Angaben unkompliziert online über ein eigenes Serviceportal anfordern (CRIF, Stand 2026), die Antwort hat laut Gesetz spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zu erfolgen (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Das Recht auf kostenlose Selbstauskunft

Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung hat jede Person das Recht, unentgeltlich Auskunft über die bei einer Auskunftei zu ihr gespeicherten Daten zu verlangen. Beim KSV1870 ist dieses Recht in der Praxis allerdings umstritten: Die Datenschutzorganisation noyb hat 2024 Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht, weil die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 auf der Website nur klein im Fußtext erwähnt werde, während ein kostenpflichtiges Produkt namens InfoPass für 43 Euro deutlich prominenter beworben werde, zudem dauere die kostenlose Variante mit 25 bis 30 Tagen spürbar länger als die bezahlte mit 3 Tagen (Konsumentenfragen.at, Stand 2026). Der KSV1870 weist die Vorwürfe zurück und sieht sich rechtskonform, die Beschwerde lag zuletzt zur Beurteilung bei der Datenschutzbehörde. Für die eigene Praxis bedeutet das: Wer seine Daten einsehen will, hat Anspruch auf die kostenlose Variante nach Artikel 15 DSGVO, auch wenn diese auf der Website der Auskunfteien nicht immer der naheliegendste, sofort sichtbare Weg ist. Es lohnt sich deshalb, gezielt nach dem Stichwort “DSGVO-Auskunft” oder “Artikel 15” zu suchen, statt sich von prominent beworbenen, kostenpflichtigen Zusatzprodukten auf derselben Seite in eine andere Richtung lenken zu lassen.

Wie ein negativer Eintrag überhaupt entsteht

Ein Eintrag bei KSV1870 oder CRIF entsteht nicht automatisch bei jeder verspäteten Zahlung, sondern erst, wenn ein Unternehmen die entsprechende Information tatsächlich meldet, etwa nach mehreren erfolglosen Mahnungen oder einem gerichtlichen Mahnverfahren. Öffentliche Register wie das Insolvenz- oder Exekutionsregister fließen dagegen automatisch und ohne gesonderte, aktive Meldung eines einzelnen Unternehmens in das Profil ein, einfach weil diese Daten ohnehin bereits öffentlich einsehbar sind und regelmäßig automatisiert abgeglichen werden. Wer also eine einzelne Rechnung erst nach der zweiten Mahnung bezahlt, muss deshalb nicht zwangsläufig mit einem Eintrag rechnen, ein tatsächliches Exekutionsverfahren oder eine mehrfach ignorierte, gerichtlich betriebene Forderung dagegen sehr wohl. Entscheidend ist meist erst der Schritt vom außergerichtlichen Mahnwesen hin zu einem gerichtlichen Verfahren, ab diesem Punkt landen die Informationen in aller Regel auch tatsächlich bei einer der beiden Auskunfteien. Für die eigene Bonität zählt am Ende weniger die einzelne verspätete Zahlung als das grundsätzliche, über die Zeit erkennbare Zahlungsverhalten.

Warum ein Angebot ohne KSV-Abfrage misstrauisch machen sollte

In Österreich sind Kreditgeber seit Juni 2010 gesetzlich verpflichtet, vor Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags die Kreditwürdigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers zu prüfen, notfalls unter Einbeziehung einer verfügbaren Datenbank wie des KSV1870 (§ 7 Verbraucherkreditgesetz). Ein seriöser österreichischer Anbieter kann eine solche Prüfung deshalb gar nicht vollständig auslassen, ohne gegen diese gesetzliche Pflicht zu verstoßen. Wer im Internet auf ein Angebot stößt, das einen “garantierten Kredit ohne jede Bonitätsprüfung und sofortiger Auszahlung” verspricht, sollte genau deshalb besonders vorsichtig sein: In Österreich ist ein solches Versprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit unseriös, weil ein Anbieter, der sich an das Gesetz hält, diese Prüfung gar nicht komplett weglassen dürfte.

Vorkostenbetrug: die häufigste Masche

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt regelmäßig vor einer bestimmten Betrugsmasche im Zusammenhang mit solchen Angeboten: Der Kreditantrag wird ungewöhnlich rasch und ohne echte Prüfung “genehmigt”, bevor das Geld ausbezahlt wird, verlangt der vermeintliche Kreditgeber aber eine oder mehrere Vorauszahlungen, etwa für angebliche Bearbeitungsgebühren, eine Versicherung oder Notarkosten (FMA, Stand 2026). Zur Auszahlung des eigentlichen Kredits kommt es in solchen Fällen nie, stattdessen bricht der Kontakt nach Erhalt der Vorauszahlung meist abrupt ab, oder es werden unter neuen Vorwänden weitere, immer höhere Zahlungen verlangt, bevor angeblich endlich ausbezahlt werden kann. Eine Beispielrechnung verdeutlicht den möglichen Schaden: Bei einer versprochenen Kreditsumme von 20.000 Euro und einer geforderten Vorauszahlung von 5 Prozent verlieren Betroffene 1.000 Euro, ohne jemals etwas vom eigentlichen Kredit zu sehen. Warnsignale sind unaufgefordert per E-Mail zugesandte Angebote, eine ungewöhnlich schnelle Zusage ohne nähere Nachfragen zur eigenen Situation, sowie jede Forderung nach einer Zahlung, bevor der Kredit selbst überwiesen wurde. Auch ein angeblicher Firmensitz im Ausland, verbunden mit dem Argument, deshalb keine österreichische KSV-Abfrage durchführen zu müssen, gehört zu den wiederkehrenden Elementen solcher Maschen und sollte allein schon deshalb misstrauisch machen, unabhängig davon, wie professionell die Website eines solchen Anbieters sonst gestaltet ist.

Was Banken zusätzlich zur Auskunftei prüfen

Die Abfrage bei KSV1870 oder CRIF ist nur ein Baustein der gesetzlich vorgeschriebenen Kreditwürdigkeitsprüfung, nicht die gesamte Prüfung selbst. Banken verlangen zusätzlich aktuelle Einkommensnachweise, meist die letzten Gehaltszettel oder einen Einkommensteuerbescheid bei Selbstständigen, sowie einen Überblick über bestehende laufende Verbindlichkeiten wie andere Kredite, Leasingraten oder Unterhaltszahlungen. Aus der sorgfältigen Gegenüberstellung von regelmäßigem, nachgewiesenem Einkommen und bereits bestehenden fixen monatlichen Ausgaben ergibt sich die sogenannte Haushaltsrechnung, die zeigt, ob nach Abzug aller laufenden Kosten genug finanzieller Spielraum für eine neue Kreditrate bleibt. Ein makelloser KSV-Eintrag allein reicht deshalb nicht automatisch für eine Kreditzusage, wenn die Haushaltsrechnung zeigt, dass die zusätzliche Belastung realistisch nicht tragbar wäre. Umgekehrt gilt auch das Gegenteil nicht automatisch: Ein einzelner, älterer negativer Eintrag muss eine ansonsten solide Haushaltsrechnung nicht zwingend zunichtemachen, viele Banken gewichten aktuelle Einkommens- und Ausgabendaten stärker als einen zurückliegenden Vorfall, der inzwischen bereinigt wurde.

Wenn ein Eintrag zu Unrecht besteht

Nicht jeder Eintrag bei einer Auskunftei ist automatisch korrekt. Wurde eine Forderung zum Beispiel bereits beglichen, aber die Meldung an die Auskunftei versehentlich nicht aktualisiert, oder besteht eine berechtigte inhaltliche Uneinigkeit über die zugrunde liegende Forderung selbst, haben Betroffene das Recht, eine Berichtigung oder Löschung zu verlangen. Der erste Schritt ist dabei immer die eigene, kostenlose Selbstauskunft, denn ohne genaue Kenntnis des tatsächlich gespeicherten Inhalts lässt sich ein Fehler gar nicht konkret benennen. Erst danach lohnt sich eine schriftliche Anfrage direkt an die jeweilige Auskunftei mit der Bitte um Korrektur, im Streitfall unterstützt auch die österreichische Datenschutzbehörde oder eine Beschwerde nach der DSGVO bei anhaltend unzutreffenden Einträgen, die trotz nachweislicher Korrekturaufforderung nicht berichtigt werden. Die reine Kontaktaufnahme allein reicht dabei oft schon aus, größere Streitigkeiten mit tatsächlich strittigem Sachverhalt sind eher die Ausnahme als die Regel.

Was Sie stattdessen tun sollten

Statt nach einem Anbieter ohne KSV-Abfrage zu suchen, lohnt sich in aller Regel der genau umgekehrte Weg: die eigene Bonität vorab in Ruhe über die kostenlose Selbstauskunft prüfen und im Fall eines negativen Eintrags direkt bei der zuständigen Auskunftei klären, ob eine Löschung ohnehin bereits fällig ist oder stattdessen eine Richtigstellung nötig wird. Wer aktuell tatsächlich Zahlungsschwierigkeiten hat, findet bei einer unabhängigen, gemeinnützigen Schuldenberatung kostenlose Beratung, ganz ohne die Risiken eines zweifelhaften Vermittlerangebots und ohne dass daraus zusätzliche Kosten entstehen, die eine ohnehin angespannte finanzielle Lage nur weiter verschärfen würden. Mehr zu den Grundlagen der österreichischen Bonitätsprüfung und zu seriösen Alternativen bei knapper Kreditwürdigkeit steht auch im Beitrag zum Kredit ohne KSV, zum Sofortkredit ohne Bonitätsprüfung sowie, für Menschen in einer besonders schwierigen Situation, im Beitrag zum Kredit für Arbeitslose.

Stand der Angaben: Löschungsfristen nach KSV1870, Stand 2026. Beschwerde zur DSGVO-Selbstauskunft nach Konsumentenfragen.at, Stand 2026. Gesetzliche Prüfpflicht nach § 7 Verbraucherkreditgesetz (VKrG), in Kraft seit Juni 2010. Warnung vor Vorkostenbetrug nach FMA, Stand 2026. Die Beispielrechnungen zu Löschungsfrist und Vorkostenbetrug verwenden angenommene, realistische Beispielwerte zur Veranschaulichung.

Quellen