Es kann schnell passieren. Zwischen einem Leben voller Vitalität und Energie und einem Leben voller Handicaps und Arztkosten steht nur ein einziger Unfall. Eine finanzielle Entschädigung klingt für diesen Ernstfall zwar wie ein eher geringer Trost aber wer in der Situation steckt, wird merken, wie groß der Unterschied ist, einen Euro besitzen oder diesen Euro eben nicht. Die anfallenden Kosten treffen nach einem Unfall nämlich meist auf eine Minderung oder den kompletten Verlust der Verdienste bzw. des Einkommens.
Die Sinnhaftigkeit dieser Versicherung zu begreifen, fällt aus dieser Perspektive keinesfalls schwer. Doch die Auswahl der richtigen privaten Unfallversicherung ist ein komplett anderes Thema. Während größtmöglicher Schutz gewährleistet wird, möchte schließlich jeder Versicherungsnehmer Prämien sparen, die das Haushaltsbudget belasten können. Doch bevor wir uns dem Vergleich widmen, wollen wir einige Eckdaten zur Unfallversicherung klar stellen.
Wann leistet die private Unfallversicherung?
Diese Frage ist keinesfalls so offensichtlich, wie sie im ersten Moment klingt. Zum einen schützt diese Versicherung vor allem vor Unfällen während der Freizeit. Bei Arbeitsunfällen kommt die gesetzliche Variante zum Tragen. Darüber hinaus muss die genaue Definition der Versicherungen zum Thema „Unfall“ beachtet werden:
„Der Versicherungsnehmer ist von einem Unfall betroffen, wenn ihn ein plötzliches, von außen einwirkendes und unfreiwilliges Ereignis (gesundheitlich) schädigt.“
Gemäß dieser Definition können auch bestimmte Krankheiten als Unfälle klassifiziert werden. Meningoencephalitis, die von einem Zeckenbiss ausgelöst wird, Tollwut, die durch einen Tierbiss verursacht wurde oder Wundstarrkrampf können einen Anspruch auf Versicherungsleistungen begründen.
Es können jedoch auch plötzliche Ereignisse aus der Unfallversicherung ausgeschlossen werden. Vor allem wenn das Ereignis während der Ausübung einer Straftat eintritt oder unter dem Einfluss von Suchtgiften, Medikamenten oder Alkohol. Wie bei vielen anderen Versicherungen (zB Rechtsschutzversicherung) sind ebenfalls Geschehnisse mit Kernenergie oder während kriegerischer Handlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Darüber hinaus kann eine Police eine Leistung lange nach dem eigentlichen Ereignis vorsehen. Dieser Fall tritt ein, sofern der Tod oder der Behinderungsgrad bis zu einem Jahr nach dem Unfall eintritt bzw. festgestellt wird.
Gerade im Fall einer Behinderung stellt sich die Frage „Wann die Versicherung leistet“ nochmal ganz anders. Der Zahlungsanspruch kann nämlich einmalig oder über eine lebenslange Rente befriedigt werden.
Was bezahlt die Versicherung?
Die passende Versicherungspolice kann in verschiedener Hinsicht eine Hilfestellung bieten, sobald ein entsprechender Unfall eintritt:
- Direkte Kosten: Bergung, Rückholung aus dem Ausland
- Indirekte Kosten: Krankenhausaufenthalt, Arztkosten, Heilkosten
- Folgekosten: Umbauten im Haus oder in der Wohnung, Kosten für die Rehabilitation, Kostenersatz für kosmetische Eingriffe
- Zahlungen um die Folgen abzufangen: Rente bei Invalidität, Versehrtengeld, Auszahlung im Todesfall, Taggeld, Schmerzensgeld
Es kann ohne Übertreibung festgestellt werden, dass die private Unfallversicherung beim Unfall, direkt danach und falls nötig sogar noch über Jahre hilft. All diese finanziellen Versicherungsleistungen sorgen dafür das Ereignis abzufedern und so schnell wie möglich wieder in ein normales Leben zurück zu finden.
Wie werden die Versicherungsleistungen einer privaten Unfallversicherung ausgezahlt?
Diese Frage stellt sich vor allem bezüglich der Auszahlungsbeträge, die bei einer Invalidität anfallen. Es muss vor allem zwischen linearer und progressiver Auszahlung unterschieden werden. Bei linearen Leistungen wird einfach ein prozentualer Betrag der Deckungssumme ausbezahlt. Eine entsprechende Beispielrechnung würde folgendermaßen aussehen:
- Deckungssumme: 200.000 Euro
- Invalidität: 30 Prozent (Unterschenkel Amputation)
- Leistung der Versicherung: 60.000 Euro
Bei einer Progression erhöht sich der Auszahlungsbetrag gemessen am Grad der Invalidität. Dadurch kann die Deckungssumme bei hoher Invalidität sogar überschritten werden. Üblich sind Progressionen von 300 bis 500 Prozent.
Auf diese Punkte sollten Sie achten
Bei all diesen erwähnten Unterpunkten könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass der Vergleich von privaten Unfallversicherungen ein äußerst komplexer Prozess ist. Es muss natürlich mit Bedacht vorgegangen werden, aber die einzelnen Versicherungen wurden schon ähnlich gestrickt bzw. zusammen gestellt. Das erleichtert den Vergleich enorm.
Der erste Blick muss auf die eigene Person fallen. Die Prämien und Leistungen in den meisten Übersichten gehen nämlich von einem gewissen Risikograd aus. Es sollten keine Vorerkrankungen bestehen, es wird meist eine eher junge Person von 30 Jahren in den Vergleichen angenommen und durch eine entsprechende Beschäftigung sollte kein erhöhtes Risiko nachweisbar sein. Unter diesen Voraussetzungen besitzen noch folgende Faktoren eine große Bedeutung:
- Welche Unfallkosten werden übernommen?
- Welche Summen werden bei einem Unfalltod ausgezahlt?
- Welche Grundversicherungssumme ist für Invalidität vorgesehen?
- Ab welchem Grad der Invalidität wird gezahlt?
- Welche Summe wird bei Einschränkungen (zB Verlust eines Fingers) gezahlt?
- Wie hoch ist die vorgesehene Unfallrente?
- Ab wann wird die Unfallrente gezahlt?
- Wie hoch ist die Jahresprämie?
Wenn diesen Fragen bei einem Vergleich viel Aufmerksamkeit geschenkt wird, dann sollte sich eine gute private Unfallversicherung finden lassen, die bei verhältnismäßigen Kosten guten Schutz bietet.
Wann schützt die gesetzliche Unfallversicherung?
Neben der privaten Absicherung müssen wir auch einmal die gesetzliche Versicherung in Österreich erwähnen, da eine lange Tradition hinter diesem Schutz steckt. Folgende Personen sind vom Gesetzgeber abgesichert:
- Arbeiter
- Angestellte
- Selbstständige
- Studenten
- Schüler
Die schützende Hand des Staates wacht über diese Gruppen, wenn sie sich in der Arbeit oder in den entsprechenden Bildungseinrichtungen befinden aber auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause. Unsere Kinder sind also auf dem Schulweg gegen Unfälle von Seiten des Staates versichert. Die private Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz in den Situationen, die leider viel Risiko bergen, nämlich während dem Müßiggang, bei sportlichen Betätigungen und bei ausgelassenen Freizeitbeschäftigungen.
Wie wird der Vertrag gekündigt?
Wer über einen Wechsel der Versicherung nachdenkt, muss selbstverständlich auch über die Kündigung der alten Police Bescheid wissen. Hier können, wie bei der Rechtsschutzversicherung, zwei Fällen unterschieden werden. Im ersten Fall handelt es sich ohnehin um einen Vertrag, der an einem gewissen Punkt ausläuft. Dann muss sich der Versicherungsnehmer nur rechtzeitig nach einem neuen Anbieter umsehen.
Unabhängig ob der Vertrag befristet ist oder nicht, nach drei Jahren kann grundsätzlich immer zur Jahresfrist hin eine Kündigung eingebracht werden. Dazu muss einen Monat vor Ablauf ein entsprechendes Schreiben an den Versicherer geschickt werden.
Bei dieser Art von Versicherung mit den hohen Deckungssummen, kommt es auch öfter vor, dass der Versicherer ein Recht für die Kündigung des Vertrages einräumt. Das geschieht natürlich, wenn Prämien nicht rechtzeitig gezahlt werden. Der ungünstigste Fall ist jedoch, wenn die Versicherung im Ernstfall kündigt, da falsche Angaben über die eigene Gesundheit gemacht wurden. Diese Situation muss unbedingt vermieden werden. Geben Sie bei Vertragsabschluss unbedingt ehrlich Auskunft über Ihren Gesundheitszustand, dann genießen Sie eine sorglose Freizeit mit Ihrer privaten Unfallversicherung.
Quellen:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Versicherungen/Private_Unfallversicherung.html
https://www.finavo.at/versicherungen/private-unfallversicherung/
https://www.grawe.at/de/privatkunden/unfall.htm
https://www.trend.at/service/versicherung-vorsorge/private-unfallversicherung-5590416
https://finanzierung.or.at/versicherung/unfallversicherung-vergleichen/