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Motorradversicherung

Veröffentlicht am 7. Mai 2013 · zuletzt überarbeitet am 12. August 2026

267 Euro Unterschied liegen allein bei der motorbezogenen Versicherungssteuer zwischen einer 125er und einer 1.000er Maschine, noch bevor die eigentliche Haftpflichtprämie überhaupt berechnet ist. Diese Steuer wird zusammen mit der Haftpflichtprämie eingehoben, macht aber einen erheblichen und oft unterschätzten Teil der jährlichen Kosten aus, gerade bei hubraumstarken Maschinen. Wer sie kennt, kann beim Kauf eines Motorrads nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die laufende Steuerlast über die gesamte Haltedauer realistisch einplanen und verschiedene Modelle fair vergleichen.

Was Pflicht ist und was freiwillig bleibt

Nur ein Baustein ist beim Motorrad gesetzlich vorgeschrieben: die Haftpflichtversicherung. Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Anmeldung möglich (oesterreich.gv.at). Teilkasko und Vollkasko sind dagegen freiwillig und schützen nicht Dritte, sondern das eigene Motorrad. Dazu kommt die motorbezogene Versicherungssteuer, die keine eigene Versicherung ist, sondern eine Abgabe, die über die Haftpflichtprämie mitkassiert und an das Finanzamt weitergeleitet wird. Wer ein Motorrad anmeldet, kommt an der Haftpflicht und an dieser Steuer also nicht vorbei, an Teil- oder Vollkasko schon.

Die Haftpflicht: Deckungssumme und was sie zahlt

Die Motorrad-Haftpflicht deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Motorrad anderen zufügen, seien es Personen- oder Sachschäden. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme liegt bei 7,79 Millionen Euro pro Schadensfall. Die Arbeiterkammer Oberösterreich rät dazu, freiwillig eine höhere Summe zu wählen, etwa 15 Millionen Euro, weil der Aufpreis dafür nur geringfügig ausfällt, ein schwerer Unfall mit Personenschaden aber schnell in Millionenhöhe gehen kann (Arbeiterkammer Oberösterreich). Nach Erhebungen des oberösterreichischen Konsumentenschutzes bestehen zwischen einzelnen Versicherern sehr hohe Prämienunterschiede für vergleichbare Motorräder, weshalb sich ein Angebotsvergleich vor dem Abschluss besonders auszahlt. Ein niedrigerer Preis allein sagt dabei wenig über die Qualität der Deckung aus: Zwei Angebote mit ähnlicher Prämie können sich bei der Selbstbehaltshöhe, beim Umfang der Assistanceleistungen nach einem Unfall oder bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit im Schadensfall deutlich unterscheiden. Es lohnt sich deshalb, nicht nur den Jahresbeitrag, sondern auch die genauen Vertragsbedingungen mehrerer Anbieter nebeneinanderzulegen, bevor die Entscheidung fällt.

Die motorbezogene Versicherungssteuer: So wird sie berechnet

Für Krafträder mit Verbrennungsmotor über 100 Kubikzentimeter Hubraum und Erstzulassung nach dem 30. September 2020 gilt eine Formel aus zwei Komponenten: 0,014 Euro je Kubikzentimeter des um 52 Kubikzentimeter verringerten Hubraums, plus 0,20 Euro je Gramm des um 52 Gramm verringerten CO2-Ausstoßes pro Kilometer, abgerechnet pro Monat (BMF). Der genaue CO2-Wert steht im Zulassungsschein. Zur Veranschaulichung eine Beispielrechnung mit angenommenen CO2-Werten:

Hubraum CO2 (Annahme) pro Monat pro Jahr
125 cm³ 90 g/km 8,62 € 103 €
650 cm³ 110 g/km 19,97 € 240 €
1.000 cm³ 140 g/km 30,87 € 370 €

Für Elektro-Krafträder gilt eine eigene Formel: 0,50 Euro je Kilowatt der um 5 Kilowatt verringerten Nenndauerleistung, mindestens aber 2 Euro im Monat. Zusätzlich zur motorbezogenen Versicherungssteuer kommt auf jede Kfz-Haftpflichtprämie noch die allgemeine Versicherungssteuer von 11 Prozent, die grundsätzlich für Versicherungsprämien in Österreich anfällt und nicht mit der motorbezogenen Steuer zu verwechseln ist (ÖAMTC).

Warum das Erstzulassungsdatum über die Steuer entscheidet

Die Formel mit dem CO2-Anteil gilt nur für Krafträder, die nach dem 30. September 2020 erstmals zugelassen wurden. Für ältere Maschinen gilt eine andere, einfachere Berechnung ohne CO2-Komponente: 0,025 Euro je Kubikzentimeter Hubraum und Monat bei jährlicher Zahlungsweise, bei unterjähriger Zahlung geringfügig höher (BMF). Für ein Motorrad mit 650 Kubikzentimetern ergibt das nach der alten Formel 195 Euro im Jahr, nach der neuen Formel mit dem oben angenommenen CO2-Wert 240 Euro, ein Unterschied von 45 Euro. Bei 1.000 Kubikzentimetern liegt die Differenz mit den Beispielwerten bei rund 70 Euro pro Jahr. Wer ein gebrauchtes Motorrad kauft, sollte deshalb immer das Erstzulassungsdatum aus dem Zulassungsschein prüfen, nicht nur den Hubraum, bevor er die laufenden Kosten überschlägt und mit dem Verkäufer über den Preis verhandelt.

Teilkasko: Was sie beim Motorrad abdeckt

Die Teilkaskoversicherung springt für Schäden ein, die nicht durch eigenes Verschulden entstanden sind. Je nach Anbieter zählen dazu typischerweise Diebstahl, Brand, Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm sowie der Zusammenstoß mit einem Tier (Zurich). Welche dieser Risiken im Detail eingeschlossen sind und ob auch Vandalismus an einem geparkten Motorrad mitversichert ist, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif deutlich, ein Blick in die konkreten Bedingungen lohnt sich deshalb vor dem Abschluss. Beim Motorrad kommt der Teilkasko eine besondere Bedeutung zu, weil Diebstahl bei bestimmten, gefragten Modellen ein reales Risiko ist und ein Totalverlust ohne Kaskoschutz vollständig zulasten des Halters ginge. Wie beim Auto zahlt die Teilkasko nicht für selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, dafür ist die Vollkasko zuständig. Gerade der Zusammenstoß mit einem Tier ist bei Motorrädern wegen der fehlenden Knautschzone und der höheren Verletzungsgefahr für den Fahrer besonders relevant, ein Risiko, das bei einem Auto zwar ebenfalls versichert ist, sich dort aber selten existenzbedrohend auswirkt.

Vollkasko: Wann sie sich rechnet

Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich zu den Teilkasko-Leistungen auch Schäden am eigenen Motorrad, die der Halter selbst verschuldet hat, etwa nach einem Sturz in der Kurve ohne Fremdbeteiligung. Sie lohnt sich vor allem bei neuen oder hochpreisigen Maschinen, deren Wiederbeschaffungswert im Schadensfall empfindlich ins Gewicht fällt, sowie für Fahrerinnen und Fahrer mit wenig Erfahrung, bei denen das Risiko eines selbst verschuldeten Sturzes statistisch höher liegt. Bei älteren, bereits stark abgeschriebenen Motorrädern steht die Vollkasko-Prämie dagegen oft in einem ungünstigen Verhältnis zum tatsächlichen Zeitwert der Maschine, hier reicht für viele Halter die Teilkasko allein. Eine einfache Faustregel für die eigene Entscheidung: Je größer der Abstand zwischen Kaufpreis und aktuellem Zeitwert des Motorrads ausfällt, desto eher lohnt sich der Umstieg von der Vollkasko auf die günstigere Teilkasko, weil im Schadensfall ohnehin nur der gesunkene Zeitwert erstattet wird, nicht der ursprüngliche Kaufpreis.

Kennzeichen hinterlegen: 45 Tage sparen bares Geld

Wer das Kennzeichen für mindestens 45 Tage bei der Zulassungsstelle hinterlegt, zahlt für diesen Zeitraum weder Kraftfahrzeugsteuer noch motorbezogene Versicherungssteuer, der Hinterlegungs- und der Wiederausfolgungstag zählen dabei nicht mit (oesterreich.gv.at). Für Motorräder, die über den Winter ohnehin nicht bewegt werden, ist das der größte Hebel bei den laufenden Kosten überhaupt. Wichtig dabei: Die Steuer entfällt automatisch mit der Hinterlegung, die Haftpflichtprämie dagegen nicht von selbst. Wer während der Standzeit auch keine Prämie zahlen will, muss das eigens mit der Versicherung klären und im Vorfeld nachfragen, für welchen Zeitraum die Prämie ausgesetzt werden kann. Die Hinterlegung selbst ist kostenlos, benötigt werden Lichtbildausweis, Kennzeichentafeln und Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Eine Alternative zur wiederkehrenden Hinterlegung ist das Saisonkennzeichen. Dabei wird von vornherein ein Zeitraum von mindestens zwei bis höchstens elf Monaten im Jahr festgelegt, in dem das Motorrad zugelassen ist, sichtbar an zwei Zahlen auf dem Kennzeichen selbst, etwa 04-10 für April bis Oktober. Außerhalb dieses Zeitraums fallen weder Kraftfahrzeugsteuer noch Versicherungskosten an, das Kennzeichen muss dafür aber nicht jedes Mal neu abgegeben und wieder abgeholt werden, es bleibt ganzjährig am Fahrzeug (AutoScout24 Österreich). Wer sein Motorrad Jahr für Jahr im selben Zeitraum bewegt, spart sich mit dem Saisonkennzeichen den wiederkehrenden Behördenweg zur Hinterlegung. Wer dagegen von Jahr zu Jahr flexibel entscheiden will, wie lange das Motorrad steht, fährt mit der klassischen Kennzeichenhinterlegung besser, weil sich die Standzeit dabei nicht im Vorhinein festlegen lässt.

Wechselkennzeichen bei mehreren Fahrzeugen

Wer mehrere Fahrzeuge unter einem Wechselkennzeichen anmeldet, etwa ein Motorrad und ein Auto oder zwei Motorräder, zahlt die motorbezogene Versicherungssteuer nicht für jedes Fahrzeug einzeln, sondern nur einmal für jenes mit der höheren Steuerlast (Allianz). Bei einer Kombination aus einem hubraumstarken Motorrad und einem sparsamen Kleinwagen kann das im Jahr einen spürbaren Unterschied ausmachen, gegenüber der Anmeldung beider Fahrzeuge mit getrennten Kennzeichen. Der Nachteil eines Wechselkennzeichens liegt darin, dass immer nur eines der Fahrzeuge gleichzeitig im Straßenverkehr genutzt werden darf, für Motorrad und Zweitwagen im selben Haushalt kann sich der Steuervorteil trotzdem lohnen, insbesondere wenn beide Fahrzeuge ohnehin nicht am selben Tag gebraucht werden.

Woran sich die Prämie sonst noch bemisst

Neben Hubraum und CO2-Wert für die Steuer fließen in die eigentliche Haftpflicht- und Kaskoprämie weitere Faktoren ein: das Alter der Lenkerin oder des Lenkers, wobei manche Versicherer jüngere Fahrer nicht vorbehaltlos akzeptieren oder mit einem Aufschlag versehen, die jährliche Kilometerleistung, der gewählte Selbstbehalt sowie der Fahrzeugtyp und -wert bei der Kaskoversicherung. Ein wichtiger Unterschied zum Auto: Anders als bei Personen- und Kombiwagen gibt es bei der Motorrad-Haftpflicht kein Bonus-Malus-System. Das offizielle Bonus-Malus-System gilt laut ÖAMTC ausdrücklich nur für Personen- und Kombinationswagen, Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sowie Miet- und Taxifahrzeuge, Motorräder sind davon nicht erfasst (ÖAMTC). Schadenfreie Jahre auf dem Motorrad senken die Prämie damit nicht automatisch über eine gesetzlich geregelte Bonusstufe, wie es beim Auto der Fall ist. Wer neben dem Motorrad auch ein Moped oder einen Motorroller versichert, sollte die Angebote getrennt vergleichen, weil sich Steuer und Prämie schon bei geringerem Hubraum deutlich unterscheiden. Bei einem Motorradunfall lohnt zudem ein Blick auf die eigene Parkschadenversicherung, die Schäden durch Dritte beim Abstellen abdeckt, ein Bereich, den die klassische Motorrad-Haftpflicht nicht erfasst. Ausführliche Hintergründe zur Steuer selbst, auch für Pkw, stehen im Beitrag zur motorbezogenen Versicherungssteuer.

Stand der Angaben: Steuersätze und Formeln nach BMF. Allgemeine Versicherungssteuer und Bonus-Malus-System nach ÖAMTC. Mindestdeckungssumme nach Arbeiterkammer Oberösterreich. Kennzeichenhinterlegung und Haftpflichtpflicht nach oesterreich.gv.at. Wechselkennzeichen-Regel nach Allianz. Die CO2-Werte in der Tabelle sind Annahmen zur Veranschaulichung, der tatsächliche Wert steht im Zulassungsschein des jeweiligen Fahrzeugs.

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