Die Teilkaskoversicherung ist eine Autoversicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, die der Versicherte nicht selbst verursacht hat. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jeden Fahrzeughalter in Österreich gesetzlich verpflichtend ist, beruht der Abschluss einer Teilkaskoversicherung auf Freiwilligkeit des Fahrzeughalters. Die Teilkasko ist in der Regel preiswerter als eine Vollkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung deckt neben Schäden, für die auch die Teilkaskoversicherung aufkommt, zusätzlich noch Beschädigungen des Fahrzeugs ab, die der Versicherte seinem Auto selbst zugefügt hat. Eine Teilkasko empfiehlt sich am ehesten für Gebrauchtwagen, eine Vollkasko für Neuwagen.
Neben den unterschiedlichen Leistungen und Konditionen der Versicherungsunternehmen, die man sich genauer anschauen sollte, bevor man eine Teilkaskoversicherung abschließt, spielt bei der Bestimmung der Versicherungsprämie auch die Höhe des Selbstbehalts eine Rolle.
Als einfache Faustregel gilt: Je höher der Selbstbehalt bei Abschluss einer Versicherung ist, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Darüber hinaus sind noch andere Faktoren wichtig, um die Versicherungsprämie zu bestimmen. So spielt das Alter des Versicherungsnehmers, der Zulassungsort des KFZ, der Fahrzeugtyp und die Laufleistung im Jahr eine Rolle. Der Schadenfreiheitsrabatt, der bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung zum Tragen kommt, kann bei der Teilkaskoversicherung nicht in Anspruch genommen werden.
Versicherungsleistungen
Die Teilkaskoversicherung zahlt, wenn Schäden am KFZ entstanden sind, die der Versicherungsnehmer nicht selbst verursacht hat. Dazu zählen unter anderem Schäden durch Naturgewalten, wie Hagel, Sturm oder Blitzeinschlag oder Brand und eine Explosion des Autos. Werden Kabel oder Schläuche des Fahrzeugs von Mardern angefressen, übernimmt ebenfalls diese Versicherung. Daneben deckt die Teilkaskoversicherung Zusammenstöße mit wild lebenden Tieren ab. Auch Glasbruch ist in die Versicherungsleistungen mit eingeschlossen. Wird das KFZ gestohlen, so kann man ebenfalls auf die Teilkaskoversicherung zurückgreifen. Allerdings sollte man sich vor Unterschrift des Vertrags bei der Versicherung genau informieren, welche Leistungen die Teilkaskoversicherung bietet. Denn je nach Versicherungsunternehmen können die Leistungen sehr unterschiedlich ausfallen.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung ist bei den meisten Versicherungen in unterschiedliche Stufen gegliedert. Üblich sind Selbstbehalte, die bei €300,00 bis €400,00 liegen. Allerdings ist es auch möglich, selbst Summen €1000,00 oder mehr zu tragen. Je höher dieser ist, desto niedriger fällt die Versicherungsprämie aus. Es liegt also im Ermessen des Fahrzeughalters, wieviel Risiko er bei der Teilkaskoversicherung nehmen möchte. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem generellen und einem eingeschränkten Selbstbehalt.
Der generelle Selbstbehalt ist bei allen Schäden fällig, unabhängig davon, was die Ursache des entstandenen Schadens ist. Daneben gibt es die Möglichkeit, einen eingeschränkten selbst zu bezahlenden Anteil mit der Versicherung zu vereinbaren. Dies bedeutet, dieser kommt bei nur bestimmten Schäden zum Tragen, etwa bei Glasbruch oder Parkschäden, nicht aber bei Schäden durch Naturgewalten. Der generelle Selbstbehalt wirkt sich kostengünstiger auf die Versicherungsprämie aus als die eingeschränkte Version.