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Pflegeversicherung in Österreich im Vergleich

Die Pflegeversicherung ist eine Vorsorgeversicherung, die den Versicherungsnehmer gegen die anfallenden Kosten bei möglicher Pflegebedürftigkeit in der Zukunft absichert. Tritt der Fall der Pflegebedürftigkeit ein, übernimmt die Versicherung teilweise oder vollständig die Pflegekosten und/oder bietet Sachleistungen an, die die Pflege erleichtern. Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Formen der Pflegeversicherung: die gesetzliche Pflegeversicherung, die private Pflegeversicherung und die Pflegezusatzversicherung.

Pflege in Österreich gesetzlich geregelt

In Deutschland und Österreich ist die Pflegeversicherung gesetzlich geregelt. In Deutschland ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Jeder, der in einer Krankenkasse ist, muss auch in die Pflegeversicherung einzahlen. Privatversicherte müssen die Pflegeversicherung bei ihrer Krankenkasse selber regeln. In Österreich wird die staatliche Pflegeversicherung aus Steuermitteln finanziert. Die Pflegeversicherung läuft über die Pensionsversicherung. Die Leistungen sind für alle Versicherten gleich, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Daneben gibt es eine sogenannte Fanmilienhospizkarenz für diejenigen, die sterbende Angehörige und schwerkranke Kinder betreuen. Zusätzlich zur normalen Pflegeversicherung kann jeder eine private Pflegeversicherung abschließen.

vDie gesetzliche Pflegeversicherung

Seit dem 1. Juli 1993 gibt es in Österreich ein System der Pflegevorsorge. Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) regelt das siebenstufige bedarfsorientierte Pflegegeld auf das jeder, der einen Rechtsanspruch hat, zurückgreifen kann. Die Höhe des Pflegegeldes ist pro Pflegestufe für alle gleich. Einkommen und Vermögen haben keinen Einfluss darauf. Ziel des BPGG ist es, jedem Menschen, der pflegebedürftig ist, ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen. Der Pflegebedürftige darf selbst bestimmen, wie er das Geld für seine Pflege einsetzen möchte.

Das BPGG fördert insbesondere familiäre und ambulante vor stationärer Pflege. Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn der Pflegebedürftige aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung Pflege benötigt, die länger als sechs Monate andauert, oder wenn er ständige Pflege in einem Umfang von mehr als 50 Stunden im Monat benötigt. Das Pflegegeld liegt zwischen etwa 150,00 Euro im Monat bei Pflegestufe 1 und ca. 1.600,00 Euro bei Pflegestufe 7. Diese wird mittels eines Sachverständigengutachtens ermittelt.

Die private Pflegeversicherung

Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung, auf die jeder Österreicher einen Rechtsanspruch hat, gibt es in Österreich auch die Möglichkeit, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Vielen ist es nicht möglich, Angehörige im familiären Umfeld zu pflegen. Daher greifen stets mehr Menschen auf professionelle Pflegedienste zurück. Oft reichen die Zuschüsse zur Pflege jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Aus diesem Grund schließen immer mehr Personen eine private Pflegeversicherung ab.

Im Allgemeinen werden in Österreich zwei Kategorien privater Pflegeversicherungen angeboten. Die eine Kategorie orientiert sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung und zahlt nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente aus. Die andere Kategorie privater Pflegeversicherungen richtet sich nach den sogenannten „Activities of daily life“. Der Versicherungsnehmer gibt hierbei bei Abschluss der Versicherung an, welche Tätigkeiten des täglichen Lebens, für die er Hilfe brauchen könnte, ihm im Pflegefall wichtig sind. Auch hier wird eine monatliche Rente gezahlt, die allerdings auf die Ansprüche des Versicherungsnehmers abgestimmt ist. Grundsätzlich gilt: Je früher im Leben man eine private Pflegeversicherung abschließt, umso günstiger ist die Versicherungsprämie.

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