Der in einer Wohnung oder einem Haus angesammelte Hausrat dient der Bewältigung des täglichen Lebens, liefert aber auch manche Annehmlichkeit darüber hinaus. Bei einem Brand kann dies alles verlorengehen, auch ein Wasserschaden besitzt im Ernstfall erhebliche Zerstörungskraft. Um sich gegen die Beschädigung oder den Verlust des Wohnungsinhaltes zu schützen, ist eine Haushaltsversicherung vonnöten.
Hausratversicherung oder Haushaltsversicherung?
In Deutschland heißt sie Hausratversicherung und deckt nur das Inventar. In Österreich heißt dasselbe Produkt Haushaltsversicherung, und es enthält in aller Regel noch etwas Zweites: die Privathaftpflicht. Wer österreichische Angebote mit deutschen Ratgebern vergleicht, vergleicht deshalb Ungleiches. Genau dieser Haftpflichtteil ist der Grund, warum die Arbeiterkammer die Haushaltsversicherung für unbedingt empfehlenswert hält: Ein Fahrradsturz, bei dem ein anderer bleibende Schäden davonträgt, kann eine Familie ein Leben lang belasten, während der Verlust des Hausrats zwar teuer, aber überschaubar bleibt.
Haushaltsversicherung auch bei wenig Besitz?
Menschen mit nur wenig Besitz und einem überschaubaren Wohnungsinhalt denken sich oft, dass sie sich die Haushaltsversicherung durchaus sparen können. Doch dabei ist zu überlegen, ob bei Verlust eine Wiederbeschaffung des gesamten Hausrats überhaupt aus eigenen Mitteln möglich wäre. Viele dieser Dinge sind für das tägliche Leben essentiell wichtig, wie zum Beispiel Bett, Kleidung und Geschirr, darum ist eine Absicherung in diesem Bereich sinnvoll. Zudem richtet sich die Versicherungsprämie nach dem Wert des Wohnungsinhaltes und fällt deshalb bei wenig Besitz geringer aus.
Neuwert, Zeitwert und die teuerste Falle: die Unterversicherung
Aktuelle Haushaltsversicherungen ersetzen zum Neuwert. Das heißt: Sie bekommen, was ein gleichwertiges neues Gerät am Tag des Schadens kostet, ohne Abzug für Alter und Abnutzung. Ein zehn Jahre alter Fernseher wird also durch ein heutiges Gerät gleicher Art ersetzt. Die Rechnung kennt allerdings auch die Gegenrichtung: Kostet die Sache heute weniger als beim Kauf, bekommen Sie nur den heutigen Preis. Bei Elektronik ist das die Regel.
Vom Neuwertprinzip gibt es eine im Kleingedruckten geregelte Ausnahme: Fällt der Zeitwert einer Sache vor dem Schadenfall unter 40 Prozent ihres Neuwerts, wird nur noch der Zeitwert ersetzt, selbst wenn der Vertrag grundsätzlich auf Neuwert lautet (WKO Versicherungs-ABC). Der Zeitwert selbst ist der Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Manche Verträge decken zusätzlich Keller- und Dachbodeninhalte oder Elektrogeräte bei indirektem Blitzschlag ausdrücklich nur zum Zeitwert ab. Und es gibt noch alte Polizzen, die generell auf Zeitwert lauten. Wer eine solche hat, sollte sie auf eine aktuelle Tarifgeneration umstellen lassen.
Der weitaus teurere Fehler ist aber die zu niedrige Versicherungssumme. Ein Rechenbeispiel aus der Broschüre der Arbeiterkammer zeigt, was dabei passiert: Versichert sind 250.000 Euro, der gesamte Wohnungsinhalt hat aber einen Neuwert von 500.000 Euro. Sie sind damit zu 50 Prozent unterversichert. Entsteht ein Brandschaden von 100.000 Euro, ersetzt die Versicherung nur 50.000 Euro (AK-Broschüre Haushaltsversicherung). Die Kürzung greift also auch bei kleinen Schäden, nicht erst im Totalverlust. Eine Toleranzgrenze gibt es aber: Der Versicherer darf wegen Unterversicherung nur kürzen, wenn die Versicherungssumme um mehr als 10 Prozent unter dem tatsächlichen Wert liegt, darunter muss trotzdem voll bezahlt werden (WKO Versicherungs-ABC). Manche Tarife bieten zusätzlich einen ausdrücklichen Unterversicherungsverzicht an, der diesen Abzug unabhängig von der Höhe der Abweichung ausschließt. Ohne diese Klausel gehört die Versicherungssumme angepasst, sobald sich der Haushalt verändert hat, etwa nach einer Renovierung oder größeren Anschaffungen.
Haftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter
Die Haushaltsversicherung kann auch mit einer speziellen Haftpflichtversicherung gekoppelt werden, die dann greift, wenn Schadensersatzansprüche Dritter ins Haus stehen. Die Versicherung erstattet Ihnen alle Kosten rund um den entstandenen Schaden, auch im Falle eines Gerichtsprozesses. Zumeist sind durch kleine Haustiere verursachte Schäden mit enthalten, ein Hund oder Pferd muss allerdings bei Bedarf zusätzlich versichert werden. Besonders häufig entstehen Haftpflichtschäden bei Glasbruch, weshalb sich beim Versicherungsvergleich ein genauer Blick auf Deckungssummen und Modalitäten in diesem Bereich lohnt. Achten Sie auch darauf, inwieweit geliehene Gegenstände oder zusätzlich gemietete Räumlichkeiten im Versicherungsumfang enthalten sind. Auch die Schadenssummen bei Umweltverschmutzungen, zum Beispiel durch einen defekten Öltank, sind nicht zu vernachlässigen: Prüfen Sie hier vor allem Selbstbehalt und Deckelung der auszuzahlenden Summe, um die Leistungen verschiedener Versicherungen vergleichen zu können.
Haushaltsschutz unter der Lupe: Was genau ist versichert?
Die Haushaltsversicherung bietet in erster Linie einen umfassenden Haushaltsschutz, der Ihr Eigentum gegen Schäden und Verlust absichert, die außerhalb Ihres persönlichen Einflusses liegen. In einer entsprechenden Police sollten folgende Punkte enthalten oder optional buchbar sein:
Unwetterschäden
Ungewöhnliche Wetterlagen können auch den Wohnungsinhalt beschädigen, hierzu gehören zum Beispiel Schneedruck, Sturm und Hagel. Auch durch Unwetter ausgelöster Steinschlag gehört in diese Kategorie. Unwetterschäden sind in jeder Haushaltsversicherung abgesichert, für den Fall, dass die Außenhaut des Gebäudes durch die Naturgewalt überwunden wird und Ihr Hausrat zu Schaden kommt. Dach, Fenster, Wände und Türen sind jedoch nicht in der Haushaltsversicherung versichert, sondern in der Eigenheimversicherung enthalten. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob auch im Garten oder auf der Terrasse gelagerte Gegenstände abgedeckt sind, oder ob es in diesem Bereich noch Versicherungsbedarf gibt.
Schäden durch Naturkatastrophen
Naturkatastrophen sind die Steigerung von Unwettern, es handelt sich hier um Naturereignisse in außergewöhnlichem, nicht vorhersehbarem Ausmaß. Schäden aus Naturkatastrophen sind im Regelfall nicht automatisch durch die Haushaltsversicherung abgedeckt, sie müssen bei Bedarf als Extra-Paket gebucht werden. Wenn Ihr Wohnungsinhalt durch Hochwasser, eine Lawine, einen Murgang oder ein Erdbeben beschädigt oder vernichtet wird, dann greift diese Absicherung. Erkundigen Sie sich bei den für Sie infrage kommenden Versicherungen nach den anfallenden Prämien und Deckungssummen, und wägen Sie ab, wie wahrscheinlich eine solche Naturkatastrophe an Ihrem Wohnort tatsächlich ist.
Schäden durch Leitungswasser
Ein Rohrbruch oder eine undichte Leitung kann einen hohen Schaden verursachen, wenn das Wasser sich ausbreitet und vielleicht sogar Schimmel nach sich zieht. Eine Absicherung gegen Leitungswasser und Frostschäden ist normalerweise in der Haushaltsversicherung enthalten, allerdings unterscheiden sich die Deckungssummen. Achten Sie darauf, was Ihr Versicherer Ihnen für die gezahlte Prämie bietet. Besitzen Sie ein Aquarium oder ein Wasserbett? Dann klären Sie zusätzlich ab, ob Wasseraustritt aus diesen Einrichtungen im Versicherungsschutz enthalten ist.
Schäden durch Feuer oder Explosion
Schäden durch Blitzschläge, Feuer und Explosionen sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung abgedeckt. Überspannungsschäden aufgrund eines indirekten Blitzschlags sind normalerweise ebenfalls mit inbegriffen, doch lohnt sich eine Prüfung im konkreten Angebot. Nicht immer in der Versicherung enthalten sind Verpuffungsschäden, die dann entstehen, wenn sich Dämpfe und Gase sehr plötzlich ausdehnen, zum Beispiel in einem Kachelofen oder Kamin.
Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus
Ein Diebstahl liegt dann vor, wenn aus einer Wohnung Gegenstände entwendet werden, ohne dass ein Einbruch vorliegt. Achten Sie hier auf die meist eingeschränkten Deckungsgrenzen. Einbruch und Raub sind versicherungstechnisch anders zu bewerten, hier handelt es sich um einen gewaltsamen Zugriff auf Ihre Wohnung oder Ihr Haus: Die Haushaltsversicherung ersetzt Ihnen in diesem Fall die gestohlenen Gegenstände. Vandalismus am Wohnungsinhalt ist zumeist mit einem Einbruch verknüpft und wird auch von der Haushaltsversicherung gedeckt. Informieren Sie sich, wie hoch die Deckungssummen für die einzelnen Positionen sind, und prüfen Sie auch, inwieweit Folgekosten wie Schlösseraustausch, Dokumentenbeschaffung und Schäden durch Internetmissbrauch beglichen werden.
Glasbruchschäden
Auch Glasbruch ist ein wichtiges Thema bei der Haushaltsversicherung. Sie können wählen, ob Sie eine Glasbruchversicherung im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung wünschen oder nicht: Ohne dieses Extra sinkt die Prämie. Die Absicherung greift auch, wenn Sie selbst versehentlich eine zum Haus gehörende Fensterscheibe zerstören oder ein Familienmitglied nicht richtig aufgepasst hat. Wenn allerdings ein Gast für den Glasbruch verantwortlich ist, springt dessen Haftpflichtversicherung ein. Vorsätzliches Handeln ist wie in allen anderen Versicherungsbereichen nicht abgesichert. Die Glasbruchversicherung gilt nicht nur für Fensterscheiben, sondern auch für Möbelverglasungen aller Art, Bilderverglasungen, Ceranherde, Aquarien und gläserne Duschkabinen. Falls Sie ein Glasdach, eine Lichtkuppel oder Ähnliches besitzen, lohnt sich eine genaue Nachfrage bei Ihrer Versicherung, ob diese im Versicherungsumfang enthalten ist.
Gilt die Versicherung auch auf dem Grundstück und in Nebengebäuden?
Normalerweise sind auch die im Garten und auf der Terrasse befindlichen Gegenstände in der Haushaltsversicherung abgesichert, insofern es sich dabei um üblicherweise dort gelagerte Gegenstände handelt. Dasselbe gilt für Fernsehempfangsanlagen auf dem Dach oder an der Fassade, aber auch für aufgehängte Wäsche. Besitzen Sie einen Gartenzaun oder einen Außenpostkasten, lohnt sich eine Nachfrage zu deren Absicherung. Ihr Eigentum in absperrbaren, zum Anwesen gehörenden Nebengebäuden ist ebenfalls versichert, auch, wenn es sich dabei um gelagerte Haushaltsgeräte handelt. Fahrräder und Autozubehör gehören ebenso zu den versicherten Gegenständen wie Brennstoffe für die Heizung, allerdings sollten Sie keine Wertgegenstände oder Bargeld in Nebengebäuden lagern, denn in diesem Fall greift die Versicherung nicht.
An diesen weiteren Orten kann die Haushaltsversicherung voll oder eingeschränkt gültig sein:
- abschließbare Garderoben in öffentlichen Gebäuden, etwa im Schwimmbad
- im eigenen, abgeschlossenen Auto
- in der Wohnung eines studierenden eigenen Kindes
- während des Umzugs im Transportwagen
- in kurzzeitig gemieteten Räumen, etwa einer Ferienwohnung
Im Einzelfall erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach dem jeweiligen Leistungsumfang. Wichtig ist wie immer, dass Sie genau den Versicherungsumfang wählen, der zu Ihrem Haushalt passt.
Wer und was im Haushalt mitversichert ist
Versichert sind die privaten Sachen der im Haushalt lebenden Personen. Eine wichtige Lücke betrifft alle, die nicht zur Familie gehören: Sachen von WG-Mitbewohnern, Untermietern oder zahlenden Gästen sind nicht gedeckt. Wer sie mitversichern will, muss diese Personen namentlich in die Polizze aufnehmen lassen und ihre Gegenstände bei der Versicherungssumme berücksichtigen, sonst entsteht genau die Unterversicherung von oben.
Als Mieterin oder Mieter ist zusätzlich ein Teil der Wohnung selbst mitversichert, obwohl er Ihnen nicht gehört: Malereien, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen, Heizungsanlagen sowie Bad- und Wascheinrichtungen. In einem Ein- oder Zweifamilienhaus, das Ihnen selbst gehört, fällt das dagegen in die Eigenheimversicherung.
Ein Punkt, der bei der Prämie oft übersehen wird: die grobe Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer erheblich sorgloser vorgeht, als es von einer umsichtigen Person zu erwarten wäre, etwa bei einer unbeaufsichtigten Kerze oder einer offen stehenden Terrassentür (WKO Versicherungs-ABC). Ohne einen entsprechenden Einschluss im Vertrag darf der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder ganz verweigern. Die Arbeiterkammer rät, grobe Fahrlässigkeit bis zur vollen Versicherungssumme einzuschließen (AK-Broschüre Haushaltsversicherung). Ausgenommen bleiben davon in der Regel Schäden aus einer Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, etwa wenn die Wohnungstür bei einem Einbruch nachweislich unversperrt war.
Quellen: derStandard, Arbeiterkammer Oberösterreich, Arbeiterkammer-Broschüre Haushaltsversicherung 2022, konsument.at, WKO Versicherungs-ABC. Prozentangaben zu Zeitwert- und Unterversicherungsgrenzen laut WKO Versicherungs-ABC, im Einzelfall entscheiden die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.