Eine Leitungswasserversicherung schützt Sie gegen Wasserschäden und gegen einige weitere, ähnlich gelagerte Schadensereignisse. Diese Versicherung ist Teil einer Eigenheim- oder Haushaltsversicherung und birgt für Sie als Versicherungsnehmer einige Tücken, die Sie vor Vertragsabschluss unbedingt kennen und prüfen sollten. Ein Wasserschaden kann große und vor allem sehr teure Schäden verursachen, dagegen sollten Sie sich auch entsprechend schützen.
Welche Schadensereignisse werden durch die Leitungswasserversicherung gedeckt?
Ein klassischer Fall, welcher unter den Bereich Leitungswasserversicherung fällt, ist ein plötzlich auftretender Rohrbruch. Dieser ist in jeder Leitungswasserversicherung enthalten, allerdings bestehen von Versicherer zu Versicherer Deckungsunterschiede. Im Allgemeinen sind aber folgende Schadensereignisse enthalten:
- Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser – betrifft Zu- oder Ableitungsrohre innerhalb des Eigenheimes und mit dem Wasserversorgungssystem verbundene Einrichtungen
- Bruch und Frost bei wasserführenden Rohren und Installationen
- Wärmetragende Flüssigkeiten und Wasserdampf sind dem Leitungswasser gleichgestellt
Anders geartete Wasserschäden können Sie in der Regel über weitere Versicherungsbausteine absichern, etwa durch den Baustein Naturkatastrophen.
Worauf müssen Sie besonders Acht geben?
Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, die entsprechenden Installationen (Rohre, wasserführende Leitungen) regelmäßig zu warten. Die Leitungswasserversicherung greift bei einem Rohrbruch oder Schadensereignis nicht, wenn als Ursache Korrosion oder Verschleiß festgellt wurden. Gegen einen Aufpreis können Sie sich aber auch dagegen absichern.
Der Frostschutz ist ebenfalls hinfällig, wenn Sie ihr Eigenheim über einen längeren Zeitraum nicht bewohnen und keine entsprechenden Vorkehrungen treffen (kalte Jahreszeit) – entweder leeren Sie die Wasserleitungen, oder Sie heizen Ihr Eigenheim in Ihrer Abwesenheit, sodass die Temperatur konstant über 0 Grad liegt.
Ein wichtiger Punkt, den Sie sehr genau prüfen sollten, ist der Bereich Rohrleitungen, Abfluss und Kanalrohre, die außerhalb des Gebäudes liegen. Diese sind nicht bei allen Versicherungsunternehmen automatisch geschützt.
Ebenfalls geben einige Versicherungsunternehmen Rohrlängenbegrenzungen vor. Liegt die Begrenzung bei drei Metern, Sie müssen aber ein fünf Meter langes Rohr austauschen, bleiben die Kosten der nicht versicherten zwei Meter bei Ihnen liegen. Nehmen Sie entsprechende Anpassungen vor.