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Reiseversicherung – die Versicherung für Reisen und Urlaub

Veröffentlicht am 30. September 2014 · zuletzt überarbeitet am 11. August 2026

Die e-card schützt im EU-Ausland, aber nicht auf dem Rückweg: Wer im Urlaub schwer erkrankt oder verunglückt, hat über die gesetzliche Krankenversicherung Anspruch auf Behandlung vor Ort, nicht aber auf den Rücktransport nach Österreich. Genau diese Lücke ist der eigentliche Grund, warum eine Reiseversicherung mehr ist als ein Zusatzverkauf beim Buchen. Reiseversicherung ist zudem kein einheitliches Produkt, sondern ein Bündel getrennter Deckungen, Storno, Krankenschutz, Gepäck, Unfall und Haftpflicht, die einzeln oder als Paket zu haben sind. Wer pauschal das teuerste Komplettpaket bucht, zahlt oft für Bausteine, die er über andere Verträge längst hat.

Die EKVK: Wo die e-card im Ausland greift

Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Sie gilt in den EU-Mitgliedstaaten, im EWR und in der Schweiz und sichert medizinisch notwendige Behandlung nach den Regeln des jeweiligen Landes zu, einschließlich der dort üblichen Selbstbehalte (ÖGK). Für Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro reicht die Karte allein nicht: Dort müssen Sie sich beim zuständigen Krankenversicherungsträger vor Ort mit der EKVK einen gültigen Behandlungsschein ausstellen lassen, bevor die Behandlung beginnt. Was die EKVK in keinem Fall abdeckt, ist der Rücktransport nach Österreich. Die ÖGK empfiehlt deshalb ausdrücklich, zusätzlich zur EKVK eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die Transportkosten und auch Freizeitunfälle mit einschließt. Wichtig für die Reiseplanung: Die EKVK gilt nicht weltweit, sondern nur in diesem begrenzten Länderkreis. Für alle anderen Ziele braucht es eine eigene Lösung.

Wann eine Auslandskrankenversicherung über die EKVK hinaus nötig ist

Drei Situationen sprechen für eine private Auslandskrankenversicherung, unabhängig von der EKVK. Erstens Länder ohne Sozialversicherungsabkommen mit Österreich, in denen Sie im Ernstfall die volle Behandlung selbst zahlen. Zweitens Länder mit teuren Gesundheitssystemen, das klassische Beispiel sind die USA, wo schon ein kurzer Spitalsaufenthalt schnell fünfstellige Beträge erreicht. Drittens der bereits erwähnte Rücktransport, der bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall mit Ambulanzflug eine der teuersten Einzelpositionen im Reiserecht ist. Eine private Reisekrankenversicherung schließt diese drei Lücken und ist damit die sinnvollste Ergänzung zur e-card, noch vor Storno- und Gepäckschutz.

Stornoversicherung: Selbstbehalt und anerkannte Gründe

Die Reisestornoversicherung erstattet Kosten, wenn eine gebuchte Reise vor Antritt storniert werden muss. Verbreitet ist dabei ein Selbstbehalt von 20 Prozent der Stornokosten, etwa bei den Kreditkarten-Reiseversicherungen von card complete oder PayLife GoldPlus. Wer diesen Selbstbehalt nicht tragen will, kann ihn über eine eigene Stornoselbstbehaltsversicherung zusätzlich abfedern. Zu den üblicherweise anerkannten Gründen zählen Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie, aber auch Alltägliches wie das Nichtbestehen der Matura vor einer gebuchten Maturareise (KONSUMENT.AT). Welche Gründe im Einzelfall tatsächlich zur Leistung führen, steht in den Versicherungsbedingungen und ist enger gefasst, als die Werbung vermuten lässt. Nicht jeder Anbieter erkennt dieselbe Liste an, ein Vergleich vor der Buchung lohnt sich deshalb besonders bei teuren Reisen.

Ein Rechenbeispiel zum Storno-Selbstbehalt

Nehmen wir eine Familienreise im Wert von 3.200 Euro an, die kurz vor Abflug wegen einer plötzlichen Erkrankung storniert werden muss und bei der laut Buchungsbedingungen die vollen Stornokosten anfallen. Bei einem Selbstbehalt von 20 Prozent erstattet die Versicherung 2.560 Euro, es bleiben 640 Euro Eigenanteil. Genau diese Lücke deckt eine Stornoselbstbehaltsversicherung ab, gegen eine zusätzliche, meist deutlich kleinere Prämie. Ob sich dieser Aufpreis rechnet, hängt vom Reisepreis ab: Bei einer kleinen Reise für zwei Personen um 600 Euro liegt der Selbstbehalt bei 120 Euro, ein Betrag, den die meisten Haushalte auch ohne Zusatzversicherung verkraften. Je höher der Reisepreis, desto eher lohnt sich der zusätzliche Schutz.

Gepäckversicherung: der schwächste Baustein

Bei der Reisegepäckversicherung lohnt sich ein genauer Blick, bevor Sie dafür extra zahlen. Ausgeschlossen sind bei den meisten Anbietern Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Dokumente und Kunstgegenstände, und ein häufiger Ablehnungsgrund ist eine Sorgfaltspflichtverletzung, etwa wenn das Gepäck unbeaufsichtigt blieb (KONSUMENT.AT). Für aufgegebenes Gepäck auf Flügen haftet ohnehin die Fluglinie: Nach dem Montrealer Übereinkommen liegt der Haftungshöchstbetrag für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck seit Dezember 2024 bei 1.519 Sonderziehungsrechten, umgerechnet rund 1.868 Euro. Diese Haftung gilt automatisch, ganz ohne separate Reisegepäckversicherung. Wer zusätzlich eine Haushaltsversicherung mit Reisegepäckklausel hat, deckt oft schon einen Teil ab, der sonst separat verkauft wird. Bevor Sie eine eigenständige Gepäckversicherung abschließen, prüfen Sie deshalb, was Ihre Haushaltsversicherung bereits mitversichert.

Flugverspätung ist kein Fall für die Reiseversicherung

Ein Missverständnis hält sich hartnäckig: Bei einem verspäteten oder annullierten Flug ist nicht die Reiseversicherung zuständig, sondern die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie verpflichtet die Fluggesellschaft selbst zu einer Ausgleichszahlung, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich eine private Versicherung abgeschlossen haben. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt und unter welchen Voraussetzungen sie zusteht, ist in einem eigenen Beitrag zur Entschädigung bei Flugverspätung zusammengefasst. Reiseversicherungen springen hier höchstens dort ein, wo die Fluggastrechte enden, etwa bei zusätzlichen Kosten für eine verpasste Anschlussbuchung außerhalb des ursprünglichen Vertrags oder bei einem dadurch verursachten Ausfall der eigentlichen Reise. Wer beide Ansprüche verwechselt, verschenkt im schlimmsten Fall die direkte Entschädigung von der Fluglinie, weil er sich ausschließlich an die Reiseversicherung wendet.

Reiseunfall und Haftpflicht: Was Sie schon haben könnten

Auch beim Unfallschutz und der Haftpflicht auf Reisen lohnt sich zuerst der Blick in bestehende Verträge. Eine private Unfallversicherung gilt in aller Regel weltweit und rund um die Uhr, also auch im Urlaub, und deckt damit ab, was eine separate Reiseunfallversicherung zusätzlich verkauft. Ähnlich bei der Haftpflicht: Die Privathaftpflicht, die meist Teil der Haushaltsversicherung ist, greift ebenfalls im Ausland, wenn Sie dort versehentlich einen Schaden verursachen, etwa eine beschädigte Ferienwohnung. Eine eigene Reiseunfallversicherung ergibt vor allem dann Sinn, wenn die bestehende Unfallversicherung niedrige Versicherungssummen hat oder Risikosportarten ausschließt, die auf der geplanten Reise eine Rolle spielen.

Was Ihre Kreditkarte schon abdeckt

Viele Gold- und Premium-Kreditkarten enthalten bereits eine Reiseversicherung, oft mit Reisekranken-, Storno- und Gepäckschutz kombiniert (Arbeiterkammer, Vergleich von acht Anbietern). Die häufigste Bedingung dabei: Die Reise muss tatsächlich mit dieser Karte bezahlt worden sein, ein reiner Kartenbesitz reicht meist nicht. Bevor Sie eine separate Reiseversicherung abschließen, lohnt sich deshalb ein Blick in die eigenen Kartenbedingungen, insbesondere bei einer kostenlosen Kreditkarte, die diesen Zusatznutzen oft schon eingepreist hat. Wichtig ist auch hier, welche Deckungssumme die Karte tatsächlich bietet: Bei vielen Produkten liegt sie deutlich unter dem, was eine eigenständige Auslandskrankenversicherung leistet, besonders beim Rücktransport.

Einzelreise oder Jahrespolizze

Wer nur einmal im Jahr verreist, ist mit einer Einzelreiseversicherung für die konkrete Reise in der Regel günstiger unterwegs. Für Vielreisende, die mehrmals jährlich unterwegs sind, kann sich stattdessen eine Jahrespolizze rechnen, die alle Reisen eines Kalenderjahres bis zu einer bestimmten Dauer pro Trip abdeckt. Der Vorteil liegt nicht nur beim Preis pro Reise, sondern auch darin, dass Sie sich nicht vor jedem einzelnen Urlaub neu um den Abschluss kümmern müssen und damit auch bei spontan gebuchten Kurztrips automatisch versichert sind, etwa einem kurzfristig gebuchten Wochenende. Ob die Jahresvariante tatsächlich günstiger ist, hängt von der Zahl der Reisen und der jeweiligen Prämiengestaltung des Anbieters ab und sollte im konkreten Fall verglichen werden, statt pauschal angenommen zu werden. Ein Detail, das dabei oft übersehen wird: Jahrespolizzen decken einzelne Reisen üblicherweise nur bis zu einer bestimmten Höchstdauer ab, je nach Anbieter meist zwischen 30 und 90 Tagen pro Trip (Marktvergleich Jahresreiseversicherungen). Wer eine einzelne, längere Fernreise plant, etwa einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt, braucht dafür in der Regel trotzdem eine separate Einzelreiseversicherung, selbst wenn eine Jahrespolizze für die übrigen kürzeren Trips bereits besteht. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss die maximale Reisedauer je Aufenthalt, nicht nur die Gesamtlaufzeit der Polizze.

Was Sie vor dem Abschluss prüfen sollten

Vier Punkte lohnen einen genauen Blick, bevor Sie unterschreiben. Vorerkrankungen: Viele Reisekrankenversicherungen schließen Behandlungen im Zusammenhang mit bereits bekannten chronischen Erkrankungen aus oder verlangen eine Zusatzprämie. Altersgrenzen: Manche Tarife gelten nur bis zu einem bestimmten Alter oder werden für ältere Reisende deutlich teurer. Risikosportarten: Wer Skitouren abseits der Piste, Tauchen oder andere Aktivitäten mit erhöhtem Risiko plant, sollte prüfen, ob diese explizit mitversichert sind. Reisewarnungen: Das österreichische Außenministerium stuft Länder in vier Sicherheitsstufen ein, von einem mit Österreich vergleichbaren Sicherheitsstandard bis zur ausdrücklichen Reisewarnung der höchsten Stufe. Reist man trotz einer solchen Warnung der höchsten Stufe in das betroffene Gebiet, können Versicherer die Leistung unter Berufung auf diesen Ausschluss verweigern, selbst wenn der Vertrag zum Buchungszeitpunkt bereits bestanden hat. Wer eine Reise in ein Land mit erhöhter Sicherheitsstufe plant, sollte das vor Abschluss ausdrücklich mit dem Versicherer klären.

Bei Vorerkrankungen verlangen viele Anbieter eine wahrheitsgemäße Angabe bereits bekannter Beschwerden im Antragsformular. Wird diese Angabe unterlassen und stellt sich im Schadensfall heraus, dass eine relevante Erkrankung verschwiegen wurde, kann das die Leistung gefährden. Bei Altersgrenzen zeigt sich in der Praxis oft ein gestaffeltes Modell: Bis zu einem bestimmten Alter gilt der Standardtarif, darüber wird ein Aufschlag fällig oder es gelten reduzierte Leistungen, etwa bei der maximalen Versicherungssumme für Heilbehandlungskosten. Bei Risikosportarten unterscheiden Tarife häufig zwischen gelegentlicher Ausübung im Urlaub, etwa einer geführten Wandertour, und der gezielten Ausübung einer explizit gelisteten Risikosportart wie Klettern im freien Fels oder Tiefschneefahren abseits gesicherter Pisten. Nur Letzteres verlangt meist eine gesonderte Vereinbarung oder einen Zuschlag. Ein Anruf beim Versicherer vor der Buchung kostet nichts und klärt, ob die konkret geplante Aktivität mitversichert ist, statt das erst im Schadensfall herauszufinden.

Stand der Angaben: EKVK-Geltungsbereich nach ÖGK. Storno-Selbstbehalt, Stornogründe und Gepäckausschlüsse nach KONSUMENT.AT. Kreditkarten-Reiseversicherungen nach Arbeiterkammer-Vergleich. Haftungshöchstbetrag Montrealer Übereinkommen seit Dezember 2024. Reisewarnungsstufen nach BMEIA. Konditionen einzelner Anbieter ändern sich laufend und sollten vor Abschluss aktuell verglichen werden.

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