Zum Inhalt springen
geldjournal.at

Sparen & Anlegen

Das Sparbuch - die risikofreie Anlage

Rund neun Monate dauert es im Schnitt, bis Sie nach einem verlorenen Sparbuch wieder über Ihr Geld verfügen können, selbst wenn zweifelsfrei feststeht, dass es Ihnen gehört. Diese lange Wartezeit ist der Preis dafür, dass ein Sparbuch keine gewöhnliche Kontoverbindung ist, sondern eine Urkunde, an die das Recht auf das Guthaben gebunden ist. Wer diesen Unterschied kennt, versteht auch, warum das Sparbuch trotz des Namens „risikofreie Anlage“ nicht ganz ohne Risiko ist, nur eben ohne das Risiko, das die meisten Menschen zuerst vermuten.

Wie ein Sparbuch funktioniert: die Urkunde als Beweis

Ein Sparbuch ist rechtlich eine Urkunde, die das Guthaben auf einem Sparkonto verkörpert. Wer das Buch vorlegt, gilt gegenüber der Bank grundsätzlich als berechtigt, über das Guthaben zu verfügen, unabhängig davon, wie das Buch in die eigenen Hände gelangt ist. Diese Konstruktion unterscheidet das Sparbuch von einem Giro- oder Tagesgeldkonto, bei dem allein die hinterlegte Identität der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers zählt und keine physische Urkunde nötig ist. Genau aus dieser Urkundeneigenschaft folgen die beiden Besonderheiten, die ein Sparbuch von anderen Sparformen abheben: die Ausweispflicht bei der Abhebung und das aufwendige Verfahren bei Verlust. Historisch war diese Konstruktion einmal ein klarer Vorteil: Ein Sparbuch ließ sich formlos und ohne Meldung an die Bank weitergeben, etwa als Geschenk an ein Enkelkind zum Geburtstag. Seit der schrittweisen Verschärfung der Ausweispflicht ist dieser praktische Vorteil kleiner geworden als früher, das Grundprinzip der Urkunde als Träger des Anspruchs gilt aber bis heute unverändert fort.

Namenssparbuch und Losungswortsparbuch: der Unterschied

In Österreich gibt es zwei zulässige Formen. Das Losungswortsparbuch lautet auf eine Bezeichnung oder Nummer statt auf einen Namen und ist zusätzlich durch ein selbst gewähltes Losungswort geschützt, es bleibt bis zu einem Guthaben von 15.000 Euro zulässig. Ab dieser Grenze schreibt das Gesetz das Namenssparbuch vor, das auf die identifizierte Inhaberin oder den Inhaber lautet und grundsätzlich nur an diese Person ausgezahlt wird (oesterreich.gv.at, Namenssparbuch). Anonyme Sparbücher ganz ohne jede Namens- oder Identifikationszuordnung können bereits seit 1. November 2000 nicht mehr neu eröffnet werden, ältere anonyme Bücher wurden im Zug mehrerer Gesetzesänderungen schrittweise auf Legitimierung umgestellt.

Die Ausweispflicht seit 2010: was sich geändert hat

Mit einer Novelle zum Bankwesengesetz aus dem Jahr 2010 wurde die Abhebung von einem Losungswortsparbuch deutlich strenger geregelt. Seit 1. November 2010 muss sich, wer Geld von einem solchen Buch abhebt, zusätzlich zum Buch und zum Losungswort mit einem amtlichen Lichtbildausweis identifizieren, ein Reisepass, Führerschein oder Personalausweis genügt (oesterreich.gv.at, Ausweispflicht bei Losungswortsparbüchern). Diese Pflicht gilt inzwischen ohne Mindestbetragsgrenze, ursprünglich betraf sie nur größere Abhebungen. Hat die abhebende Person bereits ein legitimiertes Giro- oder Sparkonto bei derselben Bank, genügt oft die Bankomatkarte anstelle eines gesonderten Ausweises, weil die Identität dort bereits hinterlegt ist. Wichtig für die Praxis: Trotz der Ausweispflicht bleibt das Losungswortsparbuch übertragbar, wer immer Buch, Losungswort und einen gültigen Ausweis vorlegt, kann abheben, unabhängig davon, ob diese Person die ursprüngliche Einlegerin oder der ursprüngliche Einleger war.

Gebunden oder täglich fällig: was die Bindung bedeutet

Ein Sparbuch gibt es täglich fällig oder mit vereinbarter Bindungsfrist. Bei der täglich fälligen Variante steht das Geld jederzeit ohne Abzüge zur Verfügung, bei der gebundenen Variante verzichten Sie für eine festgelegte Zeit auf den Zugriff und erhalten dafür in aller Regel einen höheren Zinssatz. Wer vor Ablauf der Bindung an das Geld muss, zahlt Vorschusszinsen, deren genaue Berechnung und ein durchgerechnetes Beispiel im Beitrag zu den Sparbuchzinsen bei den Online-Banken stehen. Als Faustregel gilt: Binden Sie nur Geld, auf das Sie über die gesamte vereinbarte Laufzeit tatsächlich verzichten können, ein vorzeitiger Ausstieg frisst einen Großteil des Zinsvorteils wieder auf.

Einlagensicherung: 100.000 Euro pro Bank

Guthaben auf einem Sparbuch sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kundin oder Kunde und Bank geschützt, unabhängig davon, ob es sich um ein Losungswort- oder ein Namenssparbuch handelt. Für befristete Zeit von einigen Monaten greift nach bestimmten Lebensereignissen wie dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie, einer Scheidung oder einem Pensionsantritt eine erhöhte Deckung bis 500.000 Euro, danach gilt wieder die reguläre Grenze von 100.000 Euro. Diese Grenze gilt je Bank, nicht je Sparbuch: Wer bei derselben Bank mehrere Sparbücher führt, hat insgesamt trotzdem nur die einfache Deckungssumme (OeNB, Einlagensicherung).

Die Kapitalertragsteuer auf Sparzinsen

Zinserträge aus einem Sparbuch unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, die die Bank automatisch einbehält und abführt. Eine gesonderte Erklärung ist dafür nicht nötig, einen Steuerfreibetrag wie in Deutschland gibt es dabei nicht, die Steuer fällt ab dem ersten Euro Zinsertrag an (BMF, Besteuerung von Kapitalerträgen im Inland). Aus einem beworbenen Zinssatz werden dadurch effektiv immer drei Viertel, aus 2 Prozent Zinsen bleiben nach Steuer 1,5 Prozent.

„Risikofrei“ ist nur die halbe Wahrheit

Der Name suggeriert völlige Sicherheit, und in einem engen Sinn stimmt das auch: Innerhalb der Einlagensicherung ist der nominale Wert des Guthabens vor einer Bankinsolvenz geschützt, und anders als bei Aktien oder Anleihen schwankt der Kontostand nicht nach unten. Was diese Sicherheit nicht abdeckt, ist die Kaufkraft. Steigen die Preise schneller, als nach Steuer Zinsen anfallen, wächst zwar der Kontostand, die Kaufkraft des Ersparten sinkt trotzdem Jahr für Jahr. Diese Unterscheidung zwischen Nominal- und Kaufkraftrisiko ist der Kern dessen, was der Name „risikofreie Anlage“ verschweigt: Das Sparbuch schützt zuverlässig vor einem Verlust auf dem Papier, nicht aber vor einem schleichenden Wertverlust des Geldes selbst, und dieser Unterschied wird erst über mehrere Jahre hinweg spürbar, nicht von einem Monat auf den anderen. Eine durchgerechnete Beispielrechnung über zehn Jahre, die zeigt, wie viel von einem Sparguthaben nach Steuer und Inflation real übrig bleibt, steht im Beitrag zu den Sparbuchzinsen, eine Einordnung gegenüber anderen Anlageformen im Überblick zur Geldanlage.

Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld: die Grundunterscheidung

Alle drei Formen unterliegen derselben Einlagensicherung und derselben Kapitalertragsteuer, sie unterscheiden sich vor allem in Form und Verfügbarkeit. Das Sparbuch wird als Urkunde geführt, was im Erbfall Bedeutung hat: Es gehört zur Verlassenschaft und wird erst nach der Einantwortung durch das Verlassenschaftsgericht ausgezahlt, selbst wenn die Erbin oder der Erbe das Buch physisch in Händen hält. Wer ein Sparbuch eines verstorbenen Angehörigen findet, kann damit also nicht sofort zur Bank gehen und abheben, sondern muss den Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens abwarten, ein Umstand, der bei Tagesgeld- oder Girokonten in dieser Form nicht besteht, weil diese direkt auf die Erbin oder den Erben umgeschrieben werden können, sobald die Erbberechtigung feststeht. Tagesgeld wird dagegen rein online als Kontoverbindung ohne Urkunde geführt, ist jederzeit verfügbar und unterliegt keiner Legitimierungspflicht über ein Losungswort, weil die Identität der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers von vornherein feststeht. Festgeld bindet einen Betrag zu einem festen Zinssatz über eine vereinbarte Laufzeit, ähnlich dem gebundenen Sparbuch, aber ebenfalls ohne Urkundenform. Worauf es beim Vergleich der Konditionen zwischen einzelnen Anbietern ankommt, unabhängig von der Sparform, steht im Beitrag zum Sparzinsen-Vergleich für Österreich.

Sparbuch verloren oder gestohlen: was jetzt zu tun ist

Der erste Schritt bei einem verlorenen oder gestohlenen Sparbuch führt sofort zur Bank: Sie sperrt das Sparbuch für vier Wochen, in dieser Zeit tauchen viele verloren geglaubte Bücher wieder auf. Bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei (VKI/Konsument, Sparbuchverlust). Diese vierwöchige Sperrfrist ist der schnellste und günstigste Weg zurück zum eigenen Geld, weshalb eine sofortige Meldung an die Bank noch vor jedem weiteren Schritt der wichtigste Ratschlag in dieser Situation ist. Bleibt das Buch verschwunden, führt der Weg über ein gerichtliches Kraftloserklärungsverfahren, das über die Bank oder direkt beim zuständigen Bezirksgericht beantragt wird. Das Gericht veröffentlicht den Verlust, danach gilt eine gesetzliche Zahlungssperre, selbst gegenüber jemandem, der das Originalbuch vorlegt. Die Aufgebotsfrist für Sparbücher beträgt sechs Monate, insgesamt sollten Sie mit rund neun Monaten bis zur endgültigen Freigabe rechnen. An Kosten fallen Gerichtsgebühren sowie rund 200 Euro für die Veröffentlichung in der Wiener Zeitung an. Wer nicht so lange auf sein Geld verzichten kann, erhält über eine Schad- und Klagloserklärung gegenüber der Bank unter Umständen bereits vor Abschluss des Verfahrens eine Teilzahlung. Nach Abschluss lässt sich mit dem Gerichtsbeschluss entweder das Guthaben beheben oder gegen Kostenersatz ein neues Sparbuch ausstellen. Dieses aufwendige Verfahren ist ein weiterer Punkt, der beim Vergleich mit Tagesgeld oft übersehen wird: Ein Tagesgeldkonto lässt sich bei Verlust der Zugangsdaten binnen weniger Tage durch die Bank sperren und neu einrichten, ohne Gericht und ohne Wartezeit von mehreren Monaten, weil dort keine Urkunde, sondern die hinterlegte Identität über die Berechtigung entscheidet.

Für die Praxis folgt daraus eine einfache Empfehlung: Ein gebundenes oder täglich fälliges Sparbuch eignet sich gut für Beträge, die ohnehin selten bewegt werden, etwa eine langfristige Reserve oder ein Geschenk an ein Kind. Für Geld, auf das kurzfristig und unkompliziert zugegriffen werden muss, ist ein Tagesgeldkonto ohne die beschriebenen Formalitäten meist die praktischere Wahl, bei gleicher Einlagensicherung und gleicher steuerlicher Behandlung. Welche Form am Ende die passende ist, hängt also weniger vom Zinssatz ab als von der Frage, wie oft auf das Geld zugegriffen werden muss und wer im Ernstfall darauf zugreifen können soll.

Stand der Angaben: Ausweispflicht nach oesterreich.gv.at. Verfahren bei Sparbuchverlust nach VKI/Konsument. Einlagensicherung und Kapitalertragsteuer nach OeNB und BMF. Aktuelle Zinshöhe und Rechenbeispiele zur Kaufkraft stehen im verlinkten Beitrag zu den Sparbuchzinsen und werden dort laufend aktualisiert.

Quellen